Mitteilung - 0634/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zur Umsetzung des "Poller-Erlasses" im Stadtgebiet Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Christiane Doll
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Freigabe durch:
- VB2 (Herr Maßmann) i.V. für VB5
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Kenntnisnahme
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04.09.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Kenntnisnahme
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01.12.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Kenntnisnahme
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04.09.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Kenntnisnahme
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24.09.2025
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Kenntnisnahme
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01.12.2025
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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17.09.2025
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Sachverhalt
Information zur Umsetzung des „Poller-Erlass“ im Stadtgebiet Hagen
Der sogenannte „Poller-Erlass“ des Landes Nordrhein-Westfalen (Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernisse auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, vom 17.01.2024, Verkehrsministerium NRW) legt die Anforderungen für die Aufstellung von Pollern, Umlaufschranken, Absperrgittern und Vergleichbarem[1] im öffentlichen Raum fest. Ziel ist es, die Zugänglichkeit, Sicherheit und den Verkehrsfluss insbesondere für Rad- und Fußverkehr sowie Rettungskräfte zu verbessern. Nicht erforderliche Barrieren sollen entfernt und bestehende Hindernisse reduziert werden.
Bei der Umsetzung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe für die Kommunen. Die Stadt Hagen ist daher verpflichtet, alle bestehenden Poller auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Die Federführung hierfür liegt bei der Fachgruppe Verkehrsplanung (Radverkehr) in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde. Der gemeinsam entwickelte Workflow ist in Anhang 1 abgebildet.
1. Bestandsaufnahme bestehender Poller
Ziel ist es, eine möglichst vollständige Übersicht aller vorhandenen Poller im Stadtgebiet zu erstellen. Die Sammlung der Meldungen erfolgt zentral durch die Radverkehrsplanung. Folgende Quellen dienen zur Erhebung:
- Verwaltungsrecherche, insbesondere durch Befahrungen
- Rückmeldungen aus dem Radverkehrsnetzwerk (ADFC, VCD, Verkehrswende Hagen) sowie über die Meldeplattformen RADar! und den städtischen Mängelmelder
- Gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt: ein öffentlicher Aufruf zur Meldung durch Bürgerinnen und Bürger
2. Analyse und Bewertung
Alle gemeldeten Poller werden durch die Radverkehrsplanung erfasst, jeweils in einem separaten Datenblatt dokumentiert und anhand definierter Kriterien bewertet (vgl. Anhang 2). Zusätzlich erfolgt eine digitale Erfassung in OpenStreetMap.
Ziel ist eine Einteilung in Dieser Schritt dient der Identifikation von zu
- zu entfernende Poller
- zu ersetzende Poller (sachlich begründet)
- zu verbleibenden Poller (sachlich begründet).
Auf Basis dieser Analyse unterbreitet die Radverkehrsplanung der Straßenverkehrsbehörde einen fachspezifischen Vorschlag zum weiteren Umgang mit dem jeweiligen Poller. Diese prüft die Empfehlung und trifft die abschließende Entscheidung.
3. Umsetzung der Anordnung
Die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde wird an den WBH weitergeleitet. Die Umsetzung erfolgt durch die zuständige Abteilung anhand der Angaben im Datenblatt.
4. Neu anzuordnende Poller
Auch zukünftig kann aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anordnung neuer Poller erforderlich sein. Dabei gelten dieselben Bewertungsmaßstäbe wie bei den Bestandspollern.
5. Gestaltungsstandards für bestehende und neue Poller
Zukünftig werden im Hagener Stadtgebiet alle verbleibenden sowie neu angeordneten Poller einheitlich mit retro-reflektierender Folie markiert. Dies verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und reduziert die Unfallgefahr.
An besonderen Stellen kann zusätzlich eine Keilmarkierung (ca. 0,30 Meter x 1,00 Meter) am Poller angebracht werden, um die Aufmerksamkeit weiter zu erhöhen.
Abbildung: Muster Keilmarkierung eines Pollers
6. Finanzierung
Die Erfassung, Analyse und Bewertung der Poller erfolgt im Rahmen des regulären Verwaltungshandelns. Die Umsetzung durch den WBH wird über das bestehende Budget zur Straßenunterhaltung finanziert.
7. Zeitlicher Horizont
Angesichts der Vielzahl sowie der teilweise unbekannten Standorte vorhandener Poller lässt sich ein konkreter Zeitplan derzeit nicht benennen.
Die Zusammenarbeit zwischen Radverkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde wurde bereits erfolgreich anhand einiger Pilotstandorte getestet. Derzeit erfolgt die Sichtung bereits gemeldeter Poller durch die Radverkehrsplanung.
In einem nächsten Schritt soll das gesamte Stadtgebiet systematisch über definierte Erfassungsrouten untersucht werden. Dabei wird auch geprüft, ob das webgestützte Straßenbefahrungs-Tool des RVR unterstützend eingesetzt werden kann.
Obwohl der Erlass keine Frist für die Umsetzung vorgibt, sollte mit Blick auf die Bewerbung der Stadt Hagen zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) eine priorisierte Bearbeitung angestrebt werden.
[1] Aus Gründen der Vereinfachung werden im Folgenden alle diese Hindernisse unter dem Begriff „Poller“ zusammengefast.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
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x |
keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Es entstehen folgende Auswirkungen: |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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105,2 kB
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