Beschlussvorlage - 0598/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Friedrich Harkort
•Ergebnis des Gutachtens und weitere Vorgehensweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Hijem Neuhaus
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Martina Soddemann (Erste Beigeordnete), Bernd Maßmann (Beigeordneter und Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.08.2025
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Beschlussvorschlag
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau der Grundschule Friedrich Harkort sowie der Kita Jungfernbruch II eine Vorstudie einschließlich Planungsoptionen zu erstellen, die im Anschluss den politischen Gremien zur Entscheidung vorgestellt wird.
Sachverhalt
Ausgehend vom allgemein bekannten baulichen Zustand hat die Stadt einen externen Gutachter mit der Prüfung des Schulgebäudes der Grundschule Friedrich Harkort beauftragt. Das umfassende Gutachten ist der Stadt fristgerecht Anfang Juli zugegangen. Im Ergebnis empfiehlt der Gutachter aus bautechnischer und organisatorischer Sicht einen Rückbau und einen Ersatz des vorhandenen Schulgebäudes als funktional und technisch beste sowie als wirtschaftlichste und damit auch nachhaltigste Planungsvariante.
Das "Sanierungsgutachten" zur Untersuchung der Friedrich-Harkort-Schule vom 14.07.2025 spiegelt das Ergebnis der vorgenommenen Gebäudeuntersuchung, der Betonbeurteilung und einer bauartbedingten Schadstoffuntersuchung wieder.
Das Gebäude wurde 1975 errichtet und mit Teilsanierungen Böden in 2004, Brandschutz in 2005 sowie einer Teilsanierung der Fassade in 2009 ertüchtigt. Zur Beurteilung wurden in einem ersten Termin am 04.02.2025 folgende strukturelle und bautechnische Nutzungsprobleme angesprochen:
- fehlende Barrierefreiheit
- fehlende Förder- und Intensivräume
- fehlende Einzelräume für den sozialen Dienst
- unzureichende räumliche Ausstattung OGS
- unzureichender Sonnenschutz mit starker Überhitzung der Räume
- Hellhörigkeit und Schallbelästigungen zwischen den Räumen
- mangelhafter Wärmeschutz im Winter
Für eine umfassende Beurteilung hat der Gutachter vorgeschlagen einen Betonwerkprüfer sowie Schadstoffgutachter hinzuzuziehen, damit die wesentlichen Aspekte einer Untersuchung sichergestellt sind. Diesem Hinweis ist die Gebäudewirtschaft nachgekommen, und hat entsprechend der Empfehlung des Gutachters die Firmen beauftragt.
Bei Gebäuden, die vor 1989 gebaut wurden, sind i. d. R. schadstoffhaltige Materialien, wie Holzschutzmittel mit PCB und Lindan und Chloranisol-emittierrende Bauteile sowie PCB-haltige Weichmacher in Lacken und Klebern verwendet worden.
In einem gemeinsamen Termin mit dem Gutachter wurden am 02.06.2025 die bisherigen Beurteilungen und Beprobungen zu den Gefahrstoffen besprochen und vereinbart, weitere Untersuchungen - Raumluftmessungen - durchzuführen. Die Ergebnisse sind in einem gesonderten Bericht dargestellt und weisen keine Auffälligkeiten auf. Alle erhobenen Messwerte liegen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Somit kann das Bestandsgebäude ohne Gefährdung für die restliche Nutzungsdauer weiter genutzt werden.
Ausgehend von den im Gutachten dargestellten verschiedenen Mängeln empfiehlt der Gutachter logisch schlussfolgernd einen Abriss mit anschließendem Neubau. Diese Feststellung begründet sich im wesentlichen darin, dass gravierende bautechnische Mängel vorliegen, etwa Barrierefreiheit nicht vorhanden ist, die Energieeffiizienz des Gebäudes erschreckend ist und Schad- und Gefahrenstoffe vorhanden sind.
Im Rahmen der vergleichenden Kostenanalyse einer umfassenden Sanierung (13.323.707 €) mit einem Neubau (13.458.812 €) auf Grundlage des bisherigen Raumstandards ergibt sich nach dem Gutachten zunächst ein vergleichbares Kostenniveau. Im Rahmen eines Neubaus sind jedoch aktuelle Raumproramme zugrunde zu legen, ebenfalls die Ausweitung des OGS-Angebots, um so eine Schule der Zukunft zu schaffen. Die hierfür zu berücksichtigenden Kosten wurden auf 16.792.877 € errechnet. Dies umfasst noch nicht Kosten für eine eventuelle temporäre Ersatzunterbringung der Schule während der Bauzeit.
Auch aus Sicht der Verwaltung wird ein Neubau aus den nachfolgenden Gründen als die geeignete Variante angesehen:
- Gegenüber einer Sanierung können als ideale Voraussetzung für die Umsetzung moderner pädagogischer Konzepte bei einem Neubau zeitgemäße Raumprogramme berücksichtigt werden.
- Die Prognose sieht auch zukünftig für den Stadtbezirk Haspe weiter leicht steigende Schülerzahlen vor. Der Fachbereich Schule sieht die Planung eines Neubaus auch als Chance, die bisher dreizügige Grundschule um einen Zug auf dann vier Züge zu vergrößern. Während an den anderen Hasper Grundschulstandorten eine bauliche Erweiterung nur schwer oder gar nicht möglich erscheint, ist es durch die großzügige Liegenschaft auf dem Areal der Grundschule Friedrich Harkort dort gut möglich.
- Mit einem Neubau könnten zudem die Anforderungen an eine Ausweitung des OGS-Bereichs berücksichtigt werden, die sich ab dem Schuljahr 2026/2027 durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ergeben.
- Neubauten können direkt nach dem neuesten Stand der Technik errichtet werden, sie bieten die Möglichkeit nach neuesten Energieeffizienzstandards (z. B. KfW 40) zu bauen. Somit lassen sich die gesetzl. geforderten Anforderungen besser erreichen als bei einem Altbau und lassen dabei Spiel für Gestaltungsmöglichkeiten
- Moderne Dämmung, Heiztechnik (z. B. Wärmepumpen) und Solartechnik sind von Anfang an integrierbar. Sanierungen stoßen hierbei oft an bauliche oder wirtschaftliche Grenzen – z. B. zu geringe Deckenhöhen oder schlechte statische Voraussetzungen.
- Die Kosten eines Neubaus sind kalkulierbarer als bei einer Sanierung. Zudem ist die Lebensdauer eines Gebäudes bei einem Neubau deutlich höher, i. d. R. ca. 80 - 100 Jahre.
In einem ersten Gesprächsaustausch mit der Gebäudewirtschaft und den Fachbereichen Schule sowie Jugend und Soziales wurden verschiedene Ideen eines Schulneubaus und der bereits dort geplanten Kita erörtert.
Die Schulaufsicht, die Schulleitung sowie der Eilausschuss der Schulkonferenz sind am 11.08.2025 über das im Gutachten dargestellte Ergebnis informiert worden.
In einem nächsten Schritt wird die Gebäudewirtschaft alle Basisdaten sowie bisherigen Untersuchungen zusammentragen und werten. Anschließend soll die Prüfung und Erarbeitung einer planungsoptimierten Untersuchung durch ggfs. einen externen Planer erfolgen und mit Planungsoptionen erstellt werden. Die Erstellung dieses Entwicklungskonzepts umfasst ein Kostenvolumen von rund 20.000 €.
Die Ergebnisse werden nach den internen Abstimmungen den politischen Gremien vorgestellt. Die Einbindung der weiteren Akteure – insbesondere der Schule – wird sichergestellt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Wie im Vorlagentext bereits erwähnt, werden Neubauten nach neuesten Energieeffizienzstandards errichtet (z. B. moderne Dämmung, Wärmepumpen, Solartechnik etc.). Im Vergleich mit dem alten Bestandsbau bedeutet dies eine Reduzierung der Emissionen.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Für die Erstellung eines Entwicklungskonzepts entstehen investive Auszahlungen in Höhe von voraussichtlich 20.000 € |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0311 |
Bezeichnung: |
Grundschulen |
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Finanzstelle: |
5000935 |
Bezeichnung: |
Fassadensanierung GS Friedrich - Harkort |
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Finanzposition: |
785100 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
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Finanzposition |
Gesamt |
2025 |
2026 |
2027 |
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Einzahlung (-) 6nnnnn |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlung (+) 785100 |
20.000 € |
20.000 € |
0 |
0 |
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Eigenanteil |
20.000 € |
20.000 € |
0 |
0 |
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X |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
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Die Auszahlungen in Höhe von 20.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer des Gebäudes von 70 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung in Höhe von 285,71 €. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
285.71 € |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
285,71 € |
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X |
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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28.08.2025 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau der Grundschule Friedrich Harkort sowie der Kita Jungfernbruch II eine Vorstudie einschließlich Planungsoptionen zu erstellen, die im Anschluss den politischen Gremien zur Entscheidung vorgestellt wird.
3. Für die Ratssitzung am 25.09.2025 ist ein Zeitplan für die Realisierung des Konzepts zu erstellen.
Herr König erläutert den Sachantrag der SPD-Fraktion (Anlage 3). Er weist darauf hin, dass Beschlüsse die nicht aus der Verwaltung heraus angestoßen werden aus seiner Sicht nur schwerlich umgesetzt werden. Der Zustand der Friedrich-Harkort-Grundschule ist im Fachausschuss mehrfach angefragt worden. Er erläutert die politische Historie der letzten Monate rund um die Friedrich-Harkort-Grundschule. Die Vorlage enthält keine Aussage hinsichtlich der zeitlichen Perspektive. Deswegen beantragt die SPD-Fraktion, dass ein solches Konzept zur nächsten Ratssitzung vorgelegt wird.
Frau Pfefferer fragt, ob intern eine Aufarbeitung rund um den Prozess zur Friedrich-Harkort-Grundschule stattfindet. Ferner fragt sie, wie belastbar die bisherigen Aussagen zur Bausubstanz der Schulen sind. Sie verweist auf eine Aussage von vor drei Jahren, nach der die Substanz der baugleichen Boloh Grundschule ohne Probleme ist und fragt, ob diese Aussage noch immer gilt.
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet darum, für die Beantwortung der Frage die Wiederaufnahme des Dienstes von Herrn Keune abzuwarten. Er räumt ein, dass – um die Einstellung in den Haushalt – Fehler passiert sind und bittet um Verständnis, dass der Verwaltungsvorstand nach Erlangen der aktuellen Erkenntnisse die vorgeschlagene Variante als einzig sinnvolle Vorgehensweise erachtet hat. Eine vollständige Sanierung birgt das Risiko, dass solche Sanierungen nachträglich mit höheren Kostenrisiken verbunden sind als ein Schulneubau. Außerdem bietet ein Schulneubau sowohl die Vorteile der Abschreibungen, als auch der Funktion einer neuen Schule was pädagogische und gestalterische Fragen angeht. Den Hinweis hinsichtlich der internen Prozesse nimmt die Verwaltung sehr ernst. Er wirbt für den vorgelegten Vorschlag und unterstreicht die Vorteile. Zum Sachantrag führt er aus, dass ein vollständiger Zeitplan zur nächsten Ratssitzung vermutlich nicht vorliegen wird, da die Vorstudie noch nicht abgeschlossen ist. Dennoch wird die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung aufbereiten, wann Folgeentscheidungen zu treffen sind.
Frau Soddemann erklärt, dass der Verwaltung vor allem daran gelegen ist, eine Lösung zu finden, die den Weiterbetrieb der Schule sicherstellt. Das kann auch bedeuten, dass eine Planung mehr Zeit beansprucht damit hinterher das Ergebnis stimmt. Zunächst musste die heutige Beschlussfassung abgewartet werden, damit morgen eine Beauftragung erfolgen und ein Projektentwickler Vorschläge unterbreiten kann. Sie unterstreicht, dass die Schulverwaltung ein großes Interesse daran hat, am Standort Hestert zügig zu einer Lösung zu kommen.
Herr Gronwald merkt an, dass zahlreiche Mängel in den letzten Jahren seitens der Bauverwaltung mit der großen Sanierung behoben werden sollten. Er weist auf konkrete Mängel der Abflüsse hin. Er fragt, ob es bei der Schulverwaltung eine einheitliche Akte zu dem Vorgang existiert, da dies bei der Bauverwaltung nicht der Fall ist.
Frau Soddemann antwortet, dass es eine Schulakte gibt, die sich aber lediglich mit den Belangen der Schule aus schulfachlicher Sicht beschäftigt und nicht mit baulichen Gegebenheiten.
Herr Klepper entgegnet Herrn König, dass der Vorwurf des „Kaputtsparens“ irritierend ist, da die fachliche Aufsicht beim jeweils zuständigen Vorstandsbereich und nicht beim Kämmerer liegt. Das Argument, dass die Gründlichkeit nun vor der Schnelligkeit priorisiert werden muss versteht er, gibt allerdings zu bedenken, dass ggf. auch weitere Akteure eingebunden werden könnten, wenn der Bau beschleunigt werden soll.
Herr Fritzsche fragt, ob die Interimslösung zur Aufrechterhaltung der Schule im Rahmen der verschiedenen Planungsoptionen mit vorgestellt werden kann.
Frau Soddemann bestätigt dies. Bestandteil der Optionenprüfung ist die Betrachtung, ob eine Interimslösung möglich ist und wie diese aussehen kann. Mit dem Abriss besteht die Chance, das Schulangebot zu erweitern und die OGS besser aufzustellen. Diese Chance möchte die Verwaltung nutzen und hierzu mit Raumprogrammen agieren. Sie stellt klar, dass hierbei sowohl Gründlichkeit aber auch eine angemessene Geschwindigkeit wichtig sind. Sie erklärt, dass es Initiativen gibt, die sich damit beschäftigen, inwieweit Dritte an diesem Projekt beteiligt werden können. Im Schulausschuss wird über den Stand fortlaufend berichtet.
Herr Rudel erläutert, dass Herr König die jahrelange Unterfinanzierung der Bauunterhaltung in den Haushaltsplänen angemerkt hat. Diese hat letztlich der Rat verabschiedet und ist damit für die aktuelle Situation verantwortlich. Daher hält er es für wichtig, dass sich die Stadt Hagen diesen Umstand für die Bauten in der Zukunft nicht leisten kann und will.
Frau Pfefferer fragt, wann sie mit einer Beantwortung der Fragen nach interner Aufarbeitung und der Bausubstanz rechnen kann.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass er die Fragen zunächst an Herrn Keune geben wird. Bevor die interne Arbeitsgruppe einen Vorschlag zur Prozessoptimierung unterbreitet ist aus Sicht der Verwaltung die Frage zu priorisieren, wie zeitnah eine Planung und Realisierung angestoßen werden kann.
Herr Wisotzki hält die Entscheidung über den Neubau in Haspe für sinnvoll. Aus seiner Sicht ist hierfür ein Zeitplan enorm wichtig. Außerdem muss die Verwaltung berücksichtigen, was mit den Schülerinnen und Schülern passiert.
Frau Soddemann antwortet, dass das die Planung der Verwaltung zusammenfasst. Hierfür ist allerdings der Beschluss der Vorlage notwendig.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Oberbürgermeister Schulz zunächst über den ergänzenden Sachantrag der SPD-Fraktion (Anlage 3) abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
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x |
Einstimmig beschlossen |
Im Weiteren lässt Herr Oberbürgermeister Schulz über die Beschlussvorlage in ergänzter Form abstimmen.