Beschlussvorlage - 0580/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

I. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Verbandversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle entsandten Vertreter an,

 

1. den Jahresabschluss der Sparkasse an Volme und Ruhr zur Kenntnis zu nehmen,

 

2. der Verwendung des Jahresüberschusses 2024 der Sparkasse an Volme und Ruhr in Höhe von 6.000.000 € wie vorgeschlagen zuzustimmen,

 

3. die Organe der Sparkasse an Volme und Ruhr nach § 8 Abs. 2 f Sparkassengesetz zu entlasten,

 

4. das Ergebnis der Beratung und zur Einhaltung des Corporate Governance Kodexes zur Kenntnis zu nehmen,

 

5. die als Anlage beigefügte Satzungsänderung des Zweckverbandes zu beschließen,

 

6. die Wiederbestellung des Sparkassendirektors Frank Mohrherr zum Vorstandsmitglied der Sparkasse an Volme und Ruhr zu genehmigen,

 

7. Herrn Matthias Sondermann als Nachfolger von Herrn Uwe Goldschmidt zum ordentlichen Verwaltungsratsmitglied und Herrn Tim Gieselmann zum persönlichen Stellvertreter des ordentlichen Verwaltungsratsmitgliedes Britta Brüggemann in den Verwaltungsrat der Sparkasse an Volme und Ruhr zu wählen.

 

II. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu I. erforderlich sind.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2024 und der Lagebericht 2024 wurde vom Verwaltungsrat der Sparkasse an Volme und Ruhr in seiner Sitzung am 09.07.2025 festgestellt und der Lagebericht gem. § 15 Absatz 2 d Sparkassengesetz NRW (SpkG) für das Jahr 2024 gebilligt.

 

Der Jahresabschluss 2024 weist einen Überschuss in Höhe von 6.000.000 € aus.

 

Nach § 8 Absatz 2 g und § 24 Absatz 4 Satz 2 SpkG beschließt die Verbandsversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.

 

Der Ausschüttungsbetrag ist nach § 25 Abs. 3 SpkG zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.

 

Begründung

 

Verwendung des Jahresüberschusses

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse an Volme und Ruhr hat nach § 15 Absatz 2 e SpkG der Vertretung des Trägers einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses zu unterbreiten.

 

Den Sparkassen in Westfalen-Lippe steht für Ausschüttungen nach § 25 Abs. 1 b) SpkG aus dem Jahresüberschuss 2024 nur der Teil des Jahresüberschusses zur Verfügung, der über den Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB hinausgeht. Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB entsprechen.

 

Im Jahresabschluss 2024 hat sich kein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB ergeben.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse an Volme und Ruhr hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 vorgeschlagen, dass der ausschüttungsfähige Bruttoanteil in Höhe von 6.000.000 € ausgeschüttet wird. Gem. § 13 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle entfällt davon auf die Stadt Hagen (61,56 %) ein ausschüttungsfähiger Bruttoanteil in Höhe von 3.693.600°€.

 

Der Nettoanteil der Ausschüttung der Sparkasse an Volme und Ruhr an die Stadt Hagen beträgt 3.109.087,80° (steuerbereinigte Version, d. h. abzüglich 15% Kapitalertragssteuer: 554.040,00°€ und 5,5 % Solidaritätszuschlag: 30.472,20°€). Der Nettoanteil der Stadt Hagen an der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2024 liegt 2.074.412,00 € unter dem im städtischen Haushalt veranschlagten Planwert von 5.183.500,00 €.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, dem Vorschlag des Verwaltungsrates zu folgen.

 

Entlastung der Organe

 

Nach § 8 Absatz 2 f SpkG ist die Verbandsversammlung für die Entlastung der Organe der Sparkasse an Volme und Ruhr zuständig. Aufgrund des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes gemäß § 322 HGB der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe für den Jahresabschluss 2024 hat der Verwaltungsrat am 09.07.2025 der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes empfohlen, den Sparkassenorganen nach § 8 Abs. 2 f SpkG Entlastung zu erteilen. Die Verwaltung empfiehlt, die in die Verbandversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, die Entlastung zu erteilen.

 

Corporate Governance Kodex

 

In seiner Sitzung am 20.04.2016 hat der Verwaltungsrat der ehemaligen Sparkasse Hagen beschlossen, den als Anlage beigefügten Corporate Governance Kodex im Wege der Selbstbindung anzuwenden. Gleichzeitig wurde festgelegt, einmal jährlich über die Einhaltung des Kodex zu beraten, Abweichungen zu erläutern und das Ergebnis dem Träger im Zuge der Beschlussfassung zur Entlastung der Organe und zur Verwendung des Jahresüberschusses zur Kenntnis zu geben.

 

Die jährliche Überprüfung hat in der Sitzung am 09.07.2025 stattgefunden.

 

 

Änderung der Satzung des Zweckverbandes

 

Aufgrund der Änderung des SpkG durch das Gesetz zur Modernisierung des Sparkassenrechts und zur Änderung weiterer Gesetze, das zum 31.12.2024 in Kraft getreten ist, werden Änderungen an der Satzung des Sparkassenzweckverbandes erforderlich. Daher werden die aus den beigefügten Anlagen zu TOP 5 der Verbandsversammlung ersichtlichen Satzungsänderungen vorgeschlagen.

 

 

Beschluss über die Genehmigung der Wiederbestellung des ordentlichen Vorstandsmitgliedes Frank Mohrherr durch den Verwaltungsrat am 07. Mai 2025

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1.    Der Verwaltungsrat beschließt, das Vorstandsmitglied Frank Mohrherr für fünf Jahre wiederzubestellen und dazu den Dienstvertrag um fünf Jahre vom 01. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2031 zu den bisherigen Bedingungen zu verlängern.
  2.    Der Verwaltungsrat ersucht die Zweckverbandsversammlung, die durch den Verwaltungsrat der Sparkasse an Volme und Ruhr in seiner Sitzung vom 07. Mai 2025 beschlossene Wiederbestellung des Herrn Frank Mohrherr zum Mitglied des Vorstandes gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe e) SpkG zu genehmigen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, die Wiederbestellung zu genehmigen.

 

 

Wahl eines ordentlichen sowie eines stellvertretenden Mitgliedes des Verwaltungsrates

 

Aufgrund des altersbedingten Ausscheidens aus dem Sparkassendienst von Herrn Uwe Goldschmidt zum 30.06.2025 ist die Position eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes im Verwaltungsrat der Sparkasse an Volme und Ruhr neu zu besetzen.

 

2. Wählbarkeitsvoraussetzungen

Gemäß § 6 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Städten Hagen, Halver, Herdecke und Lüdenscheid sowie der Gemeinden Herscheid und Schalksmühle besteht der Verwaltungsrat der Sparkasse aufgrund einer vom Finanzministerium gem. § 28 Abs. 1 SpkG erteilten Ausnahmegenehmigung während der laufenden Kommunalwahlperiode aus 27 Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden, 17 sachkundigen Mitgliedern und 9 Dienstkräften der Sparkasse, sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern.

 

Von den 9 Dienstkräften und deren Stellvertretern sollen, soweit der Vorschlag der Personalversammlung es zulässt, aus dem Bereich der ehemaligen Sparkasse HagenHerdecke 6 Vertreter und dem der ehemaligen Sparkasse Lüdenscheid 3 Vertreter gewählt werden.

 

3. Sachkunde und Zuverlässigkeit

Darüber hinaus müssen die zu wählenden Personen nach § 12 Abs. 1 SpkG über die erforderliche Sachkundeverfügen. Sachkunde bedeutet dabei den Nachweis einer fachlichen Eignung zum Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe im Tagesgeschehen einer Sparkasse (der Begriff der Sachkunde ist in diesem Sinne in § 12 Absatz 1 Sparkassengesetz des Landes NRW definiert).

 

Weitere Anforderungen zur Sachkunde und Zuverlässigkeit definiert die BaFin in einem Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB, das bei Bedarf eingesehen werden kann.

 

4. Wahlverfahren / Ersatzwahl

Nach § 12 Abs. 4 SpkG wird über die Wahl aller Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates in einem Wahlgang abgestimmt. Nach demselben Verfahren ist für jedes Mitglied eine Person als Stellvertreter/in zu wählen, die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.

 

Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wählt die Vertretung des Trägers gem. § 12 Abs. 5 SpkG auf Vorschlag derjenigen Gruppe, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen worden ist, einen Nachfolger. Schlägt diese Gruppe den bisherigen Stellvertreter vor, so ist in gleicher Weise ein neuer Stellvertreter zu wählen.

 

Ersatzmitglieder der nach § 12 Abs. 2 SpkG zu bestimmenden Mitgliedern sind aus dem Vorschlag der Personalversammlung zu wählen.

 

Die Beschlussfassung über die zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt nach dem in § 12 Abs. 1 SpkG i. V. m. § 50 Abs. 3 S. 3 – 6 GO NRW festgelegten Verfahren. Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Wahlvorschlag der Zweckverbandsversammlung ausreichend, wenn sich die Mitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben.

 

Nach § 12 Abs. 2 SpkG werden die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 10 Abs. 2 c) nach Maßgabe des Absatzes 1 aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt.

 

5. Dienstkräfte der Sparkasse

Die in den Verwaltungsrat der Sparkasse an Volme und Ruhr zu wählenden Dienstkräfte der Sparkasse wurden durch die Wahl zur Aufstellung der Arbeitnehmervertreter am 12.08.2022 ermittelt (Ergebnis der Wahl siehe Anlage zu TOP 7)

 

6. Einheitlicher Vorschlag zur Wahl der Arbeitnehmervertreter des Verwaltungsrates

Herr Matthias Sondermann hat als gewählte Dienstkraft der ehemaligen Sparkasse HagenHerdecke die achtmeisten Stimmen erhalten und hat bisher Frau Britta Brüggemann vertreten. Nach dem Ergebnis der Wahl vom 12.08.2022 sollte er Herrn Uwe Goldschmidt in seiner Funktion als ordentliches Verwaltungsratsmitglied folgen.

 

Mit der Wahl zum ordentlichen Verwaltungsratsmitglied von Matthias Sondermann muss ein neuer Stellvertreter für Frau Britta Brüggemann gewählt werden. Nach dem Wahlergebnis vom 12.08.2022 wäre dies gemessen an der Anzahl der Stimmen und unter Berücksichtigung von zwischenzeitlich nachgewählten bzw. ausgeschiedenen Personen Herr Tim Gieselmann.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um entsprechende Beschlüsse gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

Kurzbeschreibung:

Der Bruttoanteil der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2024 an die Stadt Hagen beträgt 3.693.600,00 €. Nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Soli (zusammen 584.512,20 €) verbleibt eine Nettoausschüttung i. H. v. 3.109.087,80 € (Plan 5.183.500 € netto). Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2024 ist für den 10.09.2025 vorgesehen.

Der Nettoanteil der Stadt Hagen an der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2024 liegt 2.074.412,00 € unter dem im städtischen Haushalt veranschlagten Planwert von 5.183.500,00 €.

Der Minderertrag kann lediglich zum Teil durch die Mehrerträge bei den Konzessionabgaben i.H.v. 495.206,58 € kompensiert warden.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1531

Bezeichnung:

Wirtschaftliche Betätigungen

Produkt:

1153103

Bezeichnung:

Abwicklung der Sparkasse

Kostenart:

465100

Bezeichnung:

Gewinnanteile verb. Untern. Beteiligungen

Kostenart

544900

 

Sonstige Steuern

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

465100

-3.693.600,00 €

Aufwand (+)

544900

584.512,20 €

Eigenanteil

 

-3.109.087,80 €

 

Die Deckung erfolgt durch:

Teilplan:

1531

Bezeichnung:

Wirtschaftliche Betätigungen

Auftrag:

1153105

Bezeichnung:

Abwicklung sonstige Beteiligungen

Kostenart:

451100

Bezeichnung:

Konzessionsabgaben

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2025

2026

Mehrertrag (-)

451100

Konzessionsabgaben

495.206,58 €

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

 

x

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

x

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 % inkl. Soli).

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.08.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen