Beschlussvorlage - 0557/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die BV Hohenlimburg beschließt, die Verwaltung mit der Aufwertung des Innenhofs am Marktplatz zu beauftragen.

Die Maßnahme soll als Teilprojekt im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (InSEK) Hohenlimburg-Zentrum zur Förderbeantragung vorbereitet und im kommenden Jahr eingereicht werden.

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Sachverhalt

 

Im Zuge der angestrebten Beantragung von Mittel der Städtebauförderung zum 30.09.2026 ist es notwendig, dass neben der Kernmaßnahme „Hohenlimburg an die Lenne“ weitere städtebauliche Missstände im Quartier identifiziert, analysiert und korrigiert werden. Dies hat zum Ziel, dass der Gesamtmaßnahmenraum eine ganzheitliche Aufwertung erfährt.

Bei der Identifizierung der Missstände im geplanten Maßnahmengebiet ist deutlich geworden, dass der, sich größtenteils im Eigentum der Stadt befindliche, Innenhof am Marktplatz definitiv als städtebaulicher Missstand zu bezeichnen ist und gleichzeitig städtebauliche Potenziale birgt.

Insgesamt wurden folgende Probleme lagen im Innenhof identifiziert:

  • Hoher Versiegelungsgrad bei gleichzeitig fehlender Aufenthaltsqualität
  • Mangel an Grün- und Freiflächen sowie funktionaler Struktur
  • Aufheizung der Flächen im Sommer (Hitzeinseln)
  • Lärmbelastung und unzureichende Sauberkeit
  • Mangelhafte Regenwasserableitung mit Pfützenbildung durch tiefe Schlaglöcher
  • Illegale Nutzung des Innenhofs als Parkraum

 

Städtebauliche Potenziale:

  • Erhöhung der Aufenthaltsqualität, der Umweltwirksamkeit und eine gemeinschaftliche Nutzung des Raumes
  • Durch die Aufnahme in die Städtebauförderung eröffnet sie die Chance, die angrenzenden privaten Grundstücke in das Begrünungskonzept einzubeziehen, wodurch eine höhere gestalterische Kohärenz und ein nachhaltigerer Stadtraum entstehen kann. Die Umgestaltung der privaten Grundstücke könnte über das Hof- und Fassadenprogramm gefördert werden.
  • Die Gestaltung des städtischen Raumes kann als Best-Practice-Beispiel vorangehen.
  • Die Aufwertung des Innenhofs trägt zur Verbesserung des Stadtbildes bei.

In einer ersten Anwohnerveranstaltung am 17.12.2024 wurden die oben beschriebenen Probleme besprochen und durch die Anwohner bestätigt. Gleichzeitig wurden die Anwohner auf die potenziale des Innenhofs aufmerksam gemacht.  Auf dieser Grundlage wurden die Zielsetzungen definiert und über Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Aus dieser Diskussion wurde eine Gestaltungsidee abgeleitet.

Zielsetzung:

 

  • Schaffung eines multifunktionalen, attraktiven Freiraums mit hoher Aufenthaltsqualität
  • Verbesserung des Mikroklimas durch Entsiegelung und Begrünung
  • Förderung von Biodiversität und stadtklimatischen Ausgleichsflächen
  • Erhöhung der sozialen Nutzbarkeit durch barrierefreie Gestaltung und gemeinschaftliche Aufenthaltsbereiche

Gestaltungselemente (gemäß der vorliegenden Gestaltungsidee):

  • Zonierung in Grünflächen, Aufenthaltszonen, Wegeverbindungen sowie funktionale Bereiche (z. B. Müllstandorte)
  • Anlage von gemeinschaftlich nutzbaren Flächen
  • Regenwassermanagement durch Versickerungssysteme
  • Einsatz von großkörnigen Bäumen zur Verbesserung des Stadtklimas
  • Begrünung mit Wildstauden, Blühstreifen und Rasenflächen
  • Möblierung, Beleuchtung und barrierefreie Erschließung

Am 05.06.2025 fand eine weitere öffentliche Anwohnerversammlung statt. Eingeladen waren dieselben Personengruppen – die Anliegerinnen und Anlieger, darunter Mieterinnen, Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer des Innenhofs.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde eine erste konzeptionelle Gestaltungsidee vorgestellt und gemeinsam mit der Bürgerschaft diskutiert. Die Rückmeldungen fielen überwiegend positiv aus; gleichzeitig wurde ein akuter Handlungsbedarf im Hinblick auf die derzeitige Nutzungssituation des Innenhofs deutlich.

Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden darüber hinaus auch konkrete Kritikpunkte geäußert, insbesondere:

  • die Nutzung des Innenhofs während Veranstaltungen wie dem Stadtfest oder dem Weihnachtsmarkt. Die Anwohner befürchten, dass der Innenhof in dieser Zeit zweckentfremdet und als sanitäre Anlage missbraucht wird.
  • Die möglicherweise von Personen ohne festen Wohnsitz oder jugendlichen dauerhaft genutzt werden könnten und somit eine Lärmbelästigung entsteht.
  • Der fehlende Platz für Anlieferungen, hauptsächlich für die Anwohnerinnen und Anwohner mit gewerblicher Nutzung.

Diese Kritikpunkte werden in die weiterführende Planung einbezogen.

Weitere Schritte:

Basierend auf der positiven Resonanz aus der Bürgerschaft sowie dem erkennbaren Potenzial zur Quartiersaufwertung ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

  1. Weiterentwicklung der Entwurfsidee bis zur Leistungsphase 2 (Vorplanung) gemäß HOAI.
  2. Durchführung weiterer Bürgerbeteiligungsverfahren zur Feinjustierung der Planung.
  3. Vorbereitung des Förderantrags (im Rahmen des INSEK Hohenlimburg).
  4. Beauftragung der Ausführungs- und Bauleistungen bei erfolgreicher Förderbewilligung.

Zeitliche Einordnung:

Maßnahme

Zeitraum

Weiterentwicklung der Planung bis LP2

Q4/2025 – Q1/2026

Bürgerbeteiligung (vertiefend)

Q1 – Q2/2026

Vorbereitung des Förderantrags

bis 30.09.2026

Förderbescheid

Mitte 2027

Ausschreibung und Vergabe

Q1/2028

Baubeginn

Ab Q3/2028 möglich

 Finanzierung:

Da im städtischen Haushalt derzeit keine Mittel zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehen, ist vorgesehen, diese als förderfähiges Teilprojekt im Rahmen des InSEK Hohenlimburg zu beantragen, welche eine Förderquote von 80 % garantiert.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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x

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.08.2025 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen