Beschlussvorlage - 0563/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Rettungsdienstbedarfsplan 2017 - Neubau einer 24-Stunden-Rettungswache am Feuerwehrgerätehaus Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Gabriele Thomzig
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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26.08.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.09.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.09.2025
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Planung und Realisierung für die Rettungswache Hohenlimburg am Standort des Feuerwehrgerätehauses „Gasstrasse“ zu erarbeiten.
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt sichergestellt bzw. wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt.
Sachverhalt
Gemäß § 9 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) hält die Stadt Hagen, als Trägerin des Rettungsdienstes, an den Rettungswachen die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel bereit. Die Standorte sind mit dem Ziel einer schnellen, gleichmäßigen und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung strategisch günstig und nach Möglichkeit ohne größere Überschneidungen der radialen Einsatzbereiche einzurichten. Hauptziel ist die Einhaltung der Hilfsfristen und damit die Reduzierung des therapiefreien Intervalls für den Notfallpatienten. Aus der Vorgabe zur Hilfsfrist ergibt sich unter Berücksichtigung der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten (räumliche Verteilung der Bevölkerung, Bevölkerungsdichte, räumliche Verteilung von Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäuser, planerisch relevante Quell-Ziel-Beziehungen im rettungsdienstlichen Aufkommen, Einsatzgeschehen, Topographie, Straßennetz und Verkehrsverhältnisse usw.) die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer bedarfsgerechten Anzahl von DIN-gerechten Rettungswachen mit einer Mindestausstattung an Rettungsmitteln zur Notfallversorgung.
Aufgrund der gutachterlichen Betrachtung des Rettungsdienstes der Stadt Hagen wurde durch den Gutachter der Fa. Forplan Dr. Schmiedel GmbH bereits 2017 festgestellt, dass zur flächendeckenden Versorgung der Bürger in Hohenlimburg, die Einrichtung einer 24-Stunden Rettungswache zwingend erforderlich ist. Diese bauliche Maßnahme, hat der Rat der Stadt Hagen mit der Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes im Oktober 2017 beschlossen (Vorlage 0661/2017). Dieser Standort wurde bisher noch nicht umgesetzt. Auch im aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan wurde nochmals darauf hingewiesen, dass Bereiche der Ortsteile Oege und Nahmer als Defizit einzustufen sind und ein neuer Standort im südlichen Bereich von Hohenlimburg erforderlich ist.
Da eine Umsetzung der Maßnahme mittelfristig nicht möglich ist, wird als Interimslösung ab 01.01.2026 ein Rettungsmittel vorübergehend in einem angemieteten Bereich in der Ludwigstr. untergebracht.
Am Feuerwehrgerätehaus in der Gasstraße wird parallel unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur eine neue Rettungswache für den südlichen Bereich von Hohenlimburg entstehen. In der Planung ist neben ausreichenden Ruhe-, Umkleide-, Lager- und Sozialräumen auch die Unterbringung eines Praktikanten zu berücksichtigen, damit die Ausbildung der Notfallsanitäter gewährleistet bleibt.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus besteht aus vier Gebäudeteilen. Das 3-geschossige, unterkellerte Hauptgebäude, die Fahrzeughalle und die Garagen wurden 1970 und der Garagenanbau 1974 in Massivbauweise errichtet.
Die Rettungswache soll für zwei Fahrzeughallen ausgelegt werden und zehn Stellen für Mitarbeiter, sowie zwei für Praktikanten berücksichtigen. Der genaue Standort der Rettungswache auf dem Grundstück ist noch nicht festgelegt. Die Rettungswache kann entweder an der süd-west Seite des Bestandsgebäudes oder am Standort des aktuell noch vorhandenen Lagers verortet werden. Für die Verortung des Baukörpers wurden vorab zwei Grundflächen auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück platziert. Das Raumprogramm ist gemäß den Vorgaben nach DIN 13049 zu ermitteln und im weiteren Prozess abzustimmen und weiter zu entwickeln. Bei der Planung der Maßnahme hat zunächst die Berücksichtigung der funktionalen Abläufe innerhalb der Rettungswache Priorität. Zudem wird auf eine wirtschaftliche und zukunftsorientierte, nachhaltige Lösung geachtet.
Auf Basis der dargestellten Sachlage schlägt die Verwaltung vor, dass der Fachbereich Gebäudewirtschaft mit der Vergabe der Planungsmaßnahmen zum Neubau der DIN-gerechten Rettungswache Hohenlimburg am Feuerwehrgerätehaus Gasstraße beauftragt wird.
Die Finanzierung der Maßnahme ist im laufenden Haushalt mit 3,45 Mio. Euro bereits berücksichtigt. Der aktuell erstellte Baukostenrahmen beläuft sich auf 4,518 Mio Euro. Die Differenz in Höhe von 1.068.000 Euro wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Rates – im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt.
Die anfallenden Kosten werden in den nächsten Jahren entsprechend der Abschreibungen in der Kalkulation der Rettungsdienstgebühren berücksichtigt und sind daher langfristig refinanziert.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Neubau Rettungswache Hohenlimburg |
1.1 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0270 |
Bezeichnung: |
Rettungsdienst |
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Finanzstelle: |
5.000.387 |
Bezeichnung: |
Rettungswache Gasstraße |
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Finanzposition: |
785100 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 785100 |
4.518.000,- € |
1.000.000,- € |
2.500.000,- € |
700.000,- € |
318.000,- € |
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Eigenanteil |
4.518.000,- € |
1.000.000,- € |
2.500.000,- € |
700.000,- € |
318.000,- € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
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X |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt sichergestellt bzw. wird vorbehaltlich der Zustimmung des Rates im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2026/20227 be- rücksichtigt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
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Die Ausgaben in Höhe von 4.518.000,- Euro für die Rettungswache Hohenlimburg sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Entsprechend der Nutzungsdauer der Rettungswache von 70 Jahren entsteht eine jährliche Abschreibung von 64.543,- Euro in der Egebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
67.770,- Euro |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
25.000,- Euro |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
15.000,- Euro |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
64.543,- Euro |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
172.313,- Euro |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
172.313,- Euro |
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
