Berichtsvorlage - 0600/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Schaffung einer bevorrechtigten Querungsstelle für den Radverkehr über die Straße „An der Kohlenbahn“ wurde vom Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität am 13.09.2023 mehrheitlich beschlossen. Vorausgegangen war bereits ein Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Haspe vom 24.11.2022 (vgl. Beschlüsse zu 0731/2022).

 

Während der Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2025 wurden verwaltungsseitig Defizite hinsichtlich der notwendigen Sichtachsen festgestellt, was Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben könnte. Nach Überprüfung der Situation bieten Beschilderung und Markierung, so wie sie in der DS 0731/2022 vorgestellt wurden (vgl. Anlage 1), keine hinreichende Verkehrssicherheit. Notwendig sind, neben der Entfernung eines Busches, der die Sicht für Fahrzeuge in Fahrtrichtung Grundschötteler Straße auf von links kommende Radfahrende durch Bewuchs einschränkt, die Änderung der Vorfahrtsbeschilderung hin zu einer „Stop“-Beschilderung (vgl. Anlage 2). Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass Kraftfahrzeuge mit der nötigen Vorsicht und Umsicht die Querungsstelle passieren und ausreichend lange einsehen können um querenden Radfahrenden Vorrang gewähren zu können.

 

Der notwendige Grünschnitt kann erst nach dem Schutzzeitraum des § 39 (5) BNatschG erfolgen, also ab dem 01.10.2025.

 

Sowohl Grünschnitt als auch die Anpassungen an Beschilderung und Markierung sind notwendige Maßnahmen zur Umsetzung einer bevorrechtigten Querungsstelle und somit auch für die Umsetzung des Beschlusses zur DS 0731/2022. Die geänderte Beschilderung und Markierung wurden von der Straßenverkehrsbehörde bereits angeordnet und werden im Rahmen des Grünschnitts ab Oktober umgesetzt. Bis dahin verbleibt die temporär aufgestellte Beschilderung.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Die Anpassungen haben keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.09.2025 - Bezirksvertretung Haspe - zur Kenntnis genommen

Erweitern

17.09.2025 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen