Mitteilung - 0579/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum präventiven Kinderschutz in Hagen für die Jahre 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Ilga Opterbeck
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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10.09.2025
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Sachverhalt
Im Anschluss an die in den Jahren 2014 bis 2016 durchgeführte Evaluation zentraler Angebote im Bereich des präventiven Kinderschutzes hatte der Jugendhilfeausschuss beschlossen, das Themenfeld in einem zweijährlichen Bericht systematisch darzustellen. Mit dieser Vorlage wird der nunmehr vierte Kinderschutzbericht für den Zeitraum 2023 bis 2024 vorgelegt.
Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklungen im präventiven Kinderschutz in Hagen und basiert auf den jährlichen Fachberichten der freien Träger sowie der internen Dienste. Diese werden von der Koordinationsstelle Kinderschutz zusammengeführt und ausgewertet. Ziel ist es, Transparenz über bestehende Strukturen zu schaffen, Bedarfe sichtbar zu machen und den kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess fachlich zu begleiten.
Trotz weiterhin herausfordernder Rahmenbedingungen – etwa im Hinblick auf finanzielle Ressourcen und gesellschaftliche Belastungsfaktoren – konnte der präventive Kinderschutz in Hagen stabil gehalten und punktuell gestärkt werden. Zwei bedeutsame Weiterentwicklungen wurden im Berichtszeitraum realisiert:
- Weiterentwicklung der InsoFa-Beratung: Die Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wurde inhaltlich und personell neu aufgestellt. Dies stärkt die fachliche Qualität und Sicherheit in Entscheidungsprozessen im Hagener Kinderschutz.
- Einrichtung einer Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt: Die neu geschaffene Fachstelle leistet einen zentralen Beitrag im Hagener Kinderschutznetzwerk. Sie bietet Beratung und Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche sowie für Fachkräfte und Institutionen.
Die Jahre 2023 und 2024 waren durch vielfältige gesellschaftliche Herausforderungen geprägt, die insbesondere Familien mit kleinen Kindern belastet haben. Umso wichtiger ist es, tragfähige präventive Strukturen vorzuhalten, die frühzeitig Schutz bieten, Familien unterstützen und Fachkräfte stärken.
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Prävention muss dabei im Vordergrund stehen – mit dem klaren Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen und Eskalationen zu verhindern. Die Stadt Hagen sieht sich diesem Anspruch verpflichtet und wird den eingeschlagenen Weg einer bedarfsgerechten und lückenlosen Präventionskette weiter konsequent verfolgen.
Der vorliegende Bericht verdeutlicht, wie zentral eine verlässliche und gut vernetzte Infrastruktur im Kinderschutz ist – nicht nur zur Sicherung fachlicher Qualität, sondern auch als Ausdruck kommunaler Verantwortung. Berichte wie dieser sind ein wichtiges Instrument, um Entwicklungen sichtbar zu machen, Erfolge wie Herausforderungen zu benennen und den kontinuierlichen Dialog über den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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positive Auswirkungen (+) |
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keine Auswirkungen (o) |
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negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Auftrag: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
4nnnnn |
Bezeichnung: |
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5nnnnn |
Bezeichnung: |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
4nnnnn |
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Aufwand (+) |
5nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Auftrag: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
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Mehrertrag (-) |
4nnnnn |
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Minderaufwand (+) |
5nnnnn |
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition: |
6nnnnn |
Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 7nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Bezeichnung |
2024 |
2025 |
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Mehrein- zahlung (-) |
6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) |
7nnnnn |
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Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
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Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
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Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: |
4/5nnnnn |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) |
4/5nnnnn |
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
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- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. |
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Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: |
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Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). |
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Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. |
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Der potentielle Gewinn des BgA ist |
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körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). |
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kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). |
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gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). |
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Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle (n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
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(Anzahl) |
üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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