Mitteilung - 0579/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Anschluss an die in den Jahren 2014 bis 2016 durchgeführte Evaluation zentraler Angebote im Bereich des präventiven Kinderschutzes hatte der Jugendhilfeausschuss beschlossen, das Themenfeld in einem zweijährlichen Bericht systematisch darzustellen. Mit dieser Vorlage wird der nunmehr vierte Kinderschutzbericht für den Zeitraum 2023 bis 2024 vorgelegt.

Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklungen im präventiven Kinderschutz in Hagen und basiert auf den jährlichen Fachberichten der freien Träger sowie der internen Dienste. Diese werden von der Koordinationsstelle Kinderschutz zusammengeführt und ausgewertet. Ziel ist es, Transparenz über bestehende Strukturen zu schaffen, Bedarfe sichtbar zu machen und den kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess fachlich zu begleiten.

Trotz weiterhin herausfordernder Rahmenbedingungen – etwa im Hinblick auf finanzielle Ressourcen und gesellschaftliche Belastungsfaktoren – konnte der präventive Kinderschutz in Hagen stabil gehalten und punktuell gestärkt werden. Zwei bedeutsame Weiterentwicklungen wurden im Berichtszeitraum realisiert:

  1. Weiterentwicklung der InsoFa-Beratung: Die Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wurde inhaltlich und personell neu aufgestellt. Dies stärkt die fachliche Qualität und Sicherheit in Entscheidungsprozessen im Hagener Kinderschutz.
  2. Einrichtung einer Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt: Die neu geschaffene Fachstelle leistet einen zentralen Beitrag im Hagener Kinderschutznetzwerk. Sie bietet Beratung und Unterstützung für betroffene Kinder und Jugendliche sowie für Fachkräfte und Institutionen.

 

Die Jahre 2023 und 2024 waren durch vielfältige gesellschaftliche Herausforderungen geprägt, die insbesondere Familien mit kleinen Kindern belastet haben. Umso wichtiger ist es, tragfähige präventive Strukturen vorzuhalten, die frühzeitig Schutz bieten, Familien unterstützen und Fachkräfte stärken.

Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Prävention muss dabei im Vordergrund stehen – mit dem klaren Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen und Eskalationen zu verhindern. Die Stadt Hagen sieht sich diesem Anspruch verpflichtet und wird den eingeschlagenen Weg einer bedarfsgerechten und lückenlosen Präventionskette weiter konsequent verfolgen.

Der vorliegende Bericht verdeutlicht, wie zentral eine verlässliche und gut vernetzte Infrastruktur im Kinderschutz ist – nicht nur zur Sicherung fachlicher Qualität, sondern auch als Ausdruck kommunaler Verantwortung. Berichte wie dieser sind ein wichtiges Instrument, um Entwicklungen sichtbar zu machen, Erfolge wie Herausforderungen zu benennen und den kontinuierlichen Dialog über den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.09.2025 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen