Beschlussvorlage - 0592/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
European Climate Adaptation Award - Klimapolitisches Arbeitsprogramm für die externe Zertifizierung der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Timothy Stockmann
- Beteiligt:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz; FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB65 - Gebäudewirtschaft; FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR; FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Henning Keune (Technischer Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.09.2025
|
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität der Stadt Hagen beschließt das „Klimaanpassungspolitische Arbeitsprogramm“ der Stadt, das eine Voraussetzung für die Zertifizierung im Rahmen der European Climate Adaptation Awards am 14. Oktober 2025 ist.
2. Sofern zusätzliche finanzielle oder personelle Auswirkungen bei einzelnen Maßnahmenpunkten für die Stadt Hagen, Tochterunternehmen oder betreffende Institutionen entstehen, werden zu diesen Punkten gesonderte Beschlüsse erforderlich.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der UKM der Stadt Hagen hat am 14.09.2021 die Teilnahme der Stadt Hagen am Zertifizierungsverfahren des European Climate Adaptation Awards (eca) beschlossen. Ziel des europäischen Zertifizierungs- und Auszeichnungsprogramms ist es, für die Stadt ein klimaanpassungspolitisches Arbeitsprogramm – einen sogenannten Anpassungsfahrplan für die kommenden Jahre – aufzustellen.
Mit Hilfe des eca-Maßnahmenkatalogs werden geeignete Anpassungsmaßnahmen gemeinsam mit allen Akteuren in der Kommune geplant. Dieser umfasst eine Übersicht der Maßnahmen, welche die Kommune in den kommenden Jahren umsetzen möchte, welche Kosten dabei voraussichtlich entstehen, welche Laufzeit geplant ist, wer hauptverantwortlich zuständig ist und wer beteiligt werden sollte. Die offizielle Bestätigung dieses Arbeitsprogramms durch den UKM garantiert Rückhalt und Planungssicherheit.
Die erforderlichen städtischen Eigenmittel von ca. 1.400,- Euro im Jahr für die Teilnahme am eca wurden durch den Beitrag der Mark-E AG ermöglicht. Der Bewilligungszeitraum startete in Hagen im Januar 2022 und reicht bis zum 31.12.2025. Für diesen Zeitraum wurde eine Landeszuwendung von 49.380,- Euro gewährt, die für die eca-Lizenz, die begleitende Beraterfirma und die externe Zertifizierung durch den Auditor aufgewendet wird.
Das klimaanpassungspolitische Arbeitsprogramm der Stadt Hagen ist als Anlage beigefügt (Anlage Tabelle).
Der notwendige Schritt für eine Verleihung des European Climate Adaptation Awards für die Stadt wird durch den Beschluss des UKM erst möglich. Nach erfolgtem Beschluss kann die externe Auditierung durch den Auditor und in der Folge die Verleihung der Auszeichnung erfolgen.
Begründung
Mittlerweile wird die Bedeutung des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit und insbesondere auch der Klimafolgenanpassung umweltpolitisch herausgestellt.
Im Rahmen des Klimateams, welches sich aus Fachleuten der Mark-E AG, des städtischen Fachbereichs Stadtentwicklung und Stadtplanung, des Fachbereichs Personal und Organisation, des Wirtschaftsbetriebs Hagen, der Gebäudewirtschaft Hagen, dem Fachbereich Gesundheit & Verbraucherschutz sowie dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz zusammensetzt und vom Umweltamt koordiniert wird, wurde diskutiert, welche Aufgaben zur Klimafolgenanpassung in den Folgejahren bewältigt werden sollen und mit welchen Mitteln dies erreicht werden könnte. Das klimaanpassungspolitische Arbeitsprogramm der Stadt Hagen wurde mit den Mitgliedern des Klimateams der Stadt Hagen erarbeitet und reflektiert ein umfangreiches Maßnahmenbündel in allen Handlungsfeldern des Zertifizierungsprozesses.
Für jede vorgesehene Maßnahme ist eine Aussage über vorhandene oder erforderliche Beschlüsse und den geplanten Zeitraum getroffen worden. Die Erstellung des klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramms erfolgte durch die Zuordnung bereits beschlossener Maßnahmen und von Vorschlägen als Ergebnis der Einbringung und intensiven Diskussion im Klimateam zu den einzelnen Punkten des eca-Katalogs. Das vorgelegte klimaanpassungspolitische Arbeitsprogramm als internetbasiertes Instrument stellt keine abschließende Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre dar. Vielmehr soll es nach dem Prinzip „Analysieren – Planen – Durchführen – Prüfen – Anpassen“ kontinuierlich überprüft und im Laufe der Zeit angepasst werden.
Die Finanzierung von Maßnahmen erfolgte im Rahmen der Teilhaushalte der Bereiche der Klimateam-Mitglieder und deren Ämter, Fachbereiche und Institutionen. Die Finanzierung weiterer Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Budgets der jeweiligen verantwortlichen Stellen. Sofern zusätzliche finanzielle oder personelle Auswirkungen für die Stadt Hagen entstehen, werden zu diesen Punkten gesonderte politische Beschlüsse erforderlich. Zusätzliche Mittel können nur unter Beachtung der Restriktionen für Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (insbesondere § 82 GO) bereitgestellt werden.
Empfehlung
Um die Zertifizierung im eca und die Überprüfung durch einen externen Auditor zu ermöglichen, bedarf es eines Beschlusses des UKM zur Durchführung des klimaanpassungspolitischen Arbeitsprogramms. Nach dem Beschluss kann der Schritt zur externen Auditprüfung am 14.10.2025 erfolgen. Bei erfolgreicher Prüfung folgt die offizielle Verleihung des eca im nächsten Jahr. Das Label unterstützt die öffentlichkeitswirksame Kommunikation der Erfolge und dient somit dem Standortmarketing und dem Image der Stadt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung |
|
|
X |
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Maßnahmen berücksichtigen besonders vulnerable Personengruppen – dazu zählen unter anderem ältere Menschen, Kinder, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Menschen mit chronischen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Diese Gruppen profitieren in besonderem Maße von gezielten Maßnahmen im Rahmen des Hitzeaktionsplans (z. B. bauliche Anpassungen, Begrünung, Kühloasen), die sowohl Schutz bieten als auch Teilhabe ermöglichen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
|
X |
positive Auswirkungen (+) |
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
227,8 kB
|
