Stellungnahme - 0530/2025-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vom 25.06.2025 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine umfangreiche Anfrage zu unterschiedlichen Themen der Radverkehrsplanung gestellt.

 

Die Verwaltung antwortet wie folgt:

 

  1. Querung Kohlenbahntrasse / Radverkehr

Frage: Aus welchem Grund wurde während der langen Bauzeit im Bereich der Kohlenbahntrasse keine alternative Querungsmöglichkeit oder Umleitungsführung für den Radverkehr eingerichtet?

Antwort: Wie bei städtischen Baumaßnahmen üblich wurde durch den vom WBH beauftragten Verkehrssicherer ein Verkehrszeichenplan zur Sicherung der Baustelle bei der Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung und m.d.B. um Anordnung eingereicht. Diese Planung enthielt weder die Einrichtung einer alternativen Querschungsmöglichkeit, noch die Beschilderung einer Umleitung. Die Straßenverkehrsbehörde hat beides nicht bemängelt, da auch bereits vorher im Bestand keine Querung vorlag. Dementsprechend wurde der eingereichte Verkehrszeichenplan genehmigt und angeordnet.

 

Frage: Warum wurde nach Fertigstellung der Maßnahme bislang keine sichere und bevorrechtigte Führung für den Radverkehr an dieser Stelle realisiert?

Antwort: Die Maßnahme ist noch nicht fertiggestellt, die derzeitige Beschilderung und Markierung stellen nicht den Endausbauzustand dar. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme wurde festgestellt, dass die Sicht für Fahrzeuge in Fahrtrichtung Grundschötteler Straße auf von links kommende Radfahrende durch Bewuchs eingeschränkt und nachträglich als nicht ausreichend eingeschätzt wird. Die Realisierung einer sicheren Querungsstelle im Sinne des UKM-Beschlusses ist erst dann möglich, wenn diese Pflanzungen entfernt werden. Da Grünschnittarbeiten erst wieder im Oktober durchgeführt werden können, verzögert sich daher die finale Beschilderung und Markierung, die dem Radverkehr Vorrang gewähren wird, noch bis dahin. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Verzögerung unumgänglich ist, da das Problem erst im Rahmen der Baumaßnahme identifiziert wurde und somit auch erst dann, als kein Grünschnitt mehr zulässig war. Ein früherer Grünschnitt war demnach nicht möglich. Die zur Herstellung einer sicheren Querungsstelle zusätzlich notwendigen Maßnahmen (Grünschnitt, Änderungen an der Markierung und Beschilderung) werden dem UKM und der BV-Haspe im Rahmen einer Drucksache in der kommenden Sitzungsrunde vorgestellt.

 

  1. Modaler Filter Augustastraße

Frage: Welcher zeitliche Horizont ist derzeit für die Errichtung eines dauerhaften modal-split-fördernden Filters in der Augustastraße vorgesehen?

Antwort: Die Umsetzung einer dauerhaften Lösung hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert. Hauptsächlich aufgrund personeller Vakanzen, nicht nur im Bereich der Radverkehrsplanung. Außerdem gab es im Bereich der Verkehrsplanung andere Projekte mit vorrangiger Priorität. Mittlerweile wurde das Projekt "Modaler Filter Augustastraße" wieder aufgenommen. Um den unerwünschten Durchgangsverkehr wirksam zu reduzieren sowie die Sicherheit und Attraktivität der Fahrradstraße weiter zu verbessern, werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • An der Einmündung Bachstraße wird die Einfahrt in die Augustastraße durch das Verkehrszeichen 267 (Einfahrt verboten) untersagt.
  • Die Durchfahrt auf der Augustastraße wird durch die Einrichtung von zwei Pollern an der Einmündung Bachstraße unterbunden.
  • An der Einmündung Kottmannstraße wird auf diese Sackgasse hingewiesen (Verkehrszeichen 357-50). Für den Fuß- und Radverkehr bleibt die Augustastraße weiterhin uneingeschränkt passierbar.
  • Als flankierende Maßnahmen werden die Fahrradstraßen-Piktogramme in der Augustastraße erneuert. Zudem wird auf die veränderte Verkehrsführung durch Verkehrszeichen und Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen.

Die genannten Maßnahmen wurden von der Verkehrsbesprechung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei positiv beschieden, die Anordnung erfolgt zeitnah, sodass die Maßnahme dann zur Umsetzung an den WBH gegeben werden kann.

 

Frage: Weshalb wurde der zwischenzeitlich bestehende provisorische Filter – insbesondere im Hinblick auf die nachweislich positiven Wirkungen sowie die bekannte Verzögerung bei der Umsetzung der dauerhaften Lösung – nicht als Übergangslösung reaktiviert oder dauerhaft aufrecht erhalten?

Antwort: Der zwischenzeitlich bestehende provisorische modale Filter wurde im Rahmen eines Modellversuchs zur Stärkung der Fahrradstraße temporär eingerichtet und evaluiert. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass ein solcher Filter positive Auswirkungen auf die Sicherheit und den Verkehrsfluss in der Augustastraße hat.

Aufgrund der nachweislich positiven Effekte sowie der Verzögerung bei der Umsetzung der dauerhaften Lösung, wurde die Reaktivierung des provisorischen Filters grundsätzlich geprüft. Allerdings hatte sich bereits während des Modellversuchs gezeigt, dass das Provisorium durch einige Kraftfahrzeugführer teilweise an die Seite geschoben wurde, was die Wirksamkeit und die Zielsetzung der Maßnahme erheblich beeinträchtigte. Eine regelmäßige Kontrolle und Durchsetzung der Regelung war nicht möglich, sodass eine dauerhafte Nutzung des Provisoriums nicht sinnvoll erschien.

Außerdem ist in diesem Bereich ein Gewerbebetrieb mit regelmäßiger LKW-Belieferung ansässig. Ein fest installiertes Provisorium hätte für diese betrieblichen Abläufe negative Auswirkungen zur Folge gehabt.


  1. Umsetzung von RADar!-Meldungen

Frage: Wie viele der seit 2022 über das RADar!-System eingegangenen Hinweisen zu Verbesserungspotenzialen an bestehenden Radverkehrsanlagen wurden bislang baulich umgesetzt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual zur Gesamtzahl der eingegangenen Hinweise angeben)?

Antwort: Aktuell sind 145 Meldungen im RADar!-System. Diese wurden vor allem während des Stadtradeln Zeitraums vom 23.05.-12.06.25 eingestellt. Davon sind derzeit 33 erledigt und 102 befinden sich „in Bearbeitung“. Bei den übrigen 11 Meldungen handelt es sich um positive Reaktionen auf bereits umgesetzte Maßnahmen. Die aktuelle RADar!-Lizenz läuft seit dem 01.09.23 bis zum 03.07.2026 und wird danach verlängert. Die davor eingegangenen Meldungen sind nicht mehr im System. Aufgrund dessen ist keine Angabe darüber möglich, welche Meldungen die seit 2022 über RADar! eingegangen sind bereits umgesetzt wurden (Vgl. Anlage 1: RADar!-Meldungen)

 

Frage: Wie viele gemeldete Gefahrenstellen für den Radverkehr wurden seit 2022 durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen entschärft bzw. verbessert?

Antwort: Beim Einstellen einer Meldung kann diese verschiedenen Kategorien zugeordnet werden. Eine Filterung nach „Gefahrenstelle“ ist nicht möglich und somit auch keine prozentuale/nominale Angabe. Aus unserer Sicht handelt es sich bei Gefahrenstellen z.B. um Hindernisse auf Radwegen oder Bordsteinabsenkungen. Die Hindernisse werden derzeit im Rahmen des Poller-Erlasses sukzessive abgearbeitet und ggf. entfernt oder umgebaut. Hier ist eine enge Abstimmung zwischen Verkehrsplanung, Ordnungsamt und WBH nötig. Auch die gemeldeten fehlenden Bordsteinabsenkungen werden geprüft. Eine Meldung in RADar! kann folgenden Kategorien zugeordnet werden:

  • Oberfläche
    • Loch, Unebenheit, Bruch oder Riss im Oberbau erhöht Sturzrisiko: 28
    • Radweg nicht geräumt
    • Scherben auf dem Radweg: 4
    • Schmutz auf dem Radweg (Müll, Schlamm, Blätter): 2
    • Übergänge mit zu großen Höhenunterschieden (z.B. Bordsteine): 10
  • Verkehrsbeschilderung/Markierung/Beleuchtung
    • Beleuchtung an sicherheitskritischer Stelle einführen (z.B. Unterführung)
    • Fahrbahnmarkierung Radweg schlecht sichtbar
    • Fahrbahnmarkierung Radwegüberquerung schlecht sichtbar
    • Sackgasse ohne Hinweis auf weiterführenden Radweg: 1
    • Verkehrsschilder, die Radweg ausweisen, nicht vorhanden oder schlecht sichtbar
    • Vorfahrtsregelung unklar
  • Radwegweisung
    • Radwegweiser beschädigt/nicht lesbar/beschmiert
    • Radwegweiser verdreht
    • Radwegweisung fehlt: 5
    • Radwegweisung zugewachsen: 1
  • Behinderung
    • Fahrrad demoliert, herrenlos, den Verkehrsraum behindernd
    • Gegenstand (Abfallbehälter, Schilder, Lichtmast etc.) behindert Radfahren: 21
    • Radweg permanent zugeparkt: 18
    • Sichtbehinderung zwischen Radfahrenden und sonstigen Verkehrsteilnehmenden: 5
    • Wuchernde Pflanzen/Bäume behindern Radfahren: 16
  • Verkehrsführung
    • Radwegebenutzungspflicht prüfen wegen geringer Breite: 7
    • Unklare Verkehrsführung für Radfahrende (auch Baustellen): 25
    • Radwegeführung zu umwegig
    • Ampelschaltung für Radverkehr verbessern: 11
    • Ampel defekt: 9
    • Auffahrt auf Radweg unkomfortabel (kein oder zu gering abgesenkter Bordstein): 11
    • Busspur für Radverkehr öffnen: 4
    • Einbahnstraße für Radverkehr öffnen: 7
    • Gehweg für Radverkehr öffnen: 6 (keine RADar! Kategorie)
    • Freigabe Anliegerstraße: 1 (keine RADar! Kategorie)
    • Radweg in beide Richtungen öffnen: 2 (keine RADar! Kategorie)
    • Radweg fehlt: 2 (keine RADar! Kategorie)

 

Die meisten Meldungen die eingegangen sind beziehen sich auf das Thema „Oberfläche: Loch, Unebenheit, Bruch oder Riss im Oberbau erhöht Sturzrisiko“ (28). Bemängelt wird auch die unklare Verkehrsführung an einigen Stellen im Stadtgebiet, bspw. durch fehlende/unklare Beschilderung oder eine umwegige Verkehrsführung (25). Häufig sind auch Gegenstände genannt worden die das Radfahren behindern (21). Diese werden im Rahmen des Poller-Erlasses bearbeitet. Zugeparkte Radwege sind auch ein Thema in Hagen (18). Viele Meldungen bezogen sich auf wuchernde Pflanzen/Bäume die das Radfahren erschweren (16). Weitere Meldungen haben die Verbesserung der Ampelschaltung für den Radverkehr (11), sowie zu gering abgesenkte Bordsteine (11) und defekte Ampeln (9) zum Thema.

Die eingehenden Meldungen werden systematisch aufgenommen und je nach Zuständigkeit bspw. an den WBH (z.B. Grünschnitt, Müll auf dem Radweg) oder an die städtischen Fachabteilungen (z.B. Ordnungsamt bei zugeparktem Radweg) weitergeleitet und sukzessive abgearbeitet. Einige Meldungen bedürfen längerer Planung durch die Radverkehrsabteilung.

Einige Vorschläge aus RADar! befinden sich bereits in der Umsetzung:

  • Freigabe des Gehwegs für Radfahrer zwischen Roggenkamp und Feithstraße
  • Ergänzung der Beschilderung gemeinsamer Geh-/Radweg Konrad-Adenauer-Ring/Zufahrt Caritas
  • Sackgasse Im Ennepetal/Preußerstraße für Radfahrer und Fußgänger freigeben
  • Anforderungstaster für Radfahrer LSA Mittelstraße/Bergischer Ring

 

Die Meldungen die sich noch „in Bearbeitung“ befinden werden durch nun durch die zuständigen Abteilungen weiterbearbeitet.

 

  1. Grünpfeile für den Radverkehr

Frage: Wie viele zusätzliche Grünpfeile für den Radverkehr wurden seit dem Ratsbeschluss außerhalb der fünf ausdrücklich im Beschlussvorschlag genannten Standorte durch die Verwaltung geprüft und installiert?

Antwort: Akten zu verkehrsrechtlichen Anordnungen wurden in der Vergangenheit nicht immer auch digital erfasst. Die entsprechenden Papierakten, in denen Informationen hinsichtlich der Anordnung von Grünpfeilschildern ursprünglich erfasst waren, wurden durch das Hochwasser im Sommer 2021 vernichtet. Hinzu kommen etliche Personalwechsel (zum Teil auch wiederholte Wechsel), sowohl bei der Radverkehrsplanung, in der Straßenverkehrsbehörde, beim Straßenbaulastträger und auch in der Signalplanung.

Wir bedauern diesen Umstand, nehmen Ihre Anfrage jedoch als Anlass mit Hilfe der den Verwaltungsmitarbeitern seit Anfang Juli diesen Jahres zur Verfügung stehenden Daten der regionalen Straßenbefahrung des Geonetzwerk.metropoleRuhr die infrage kommenden Kreuzungen zu überprüfen. Da die Straßenbefahrung in aus Sommer 2024 stammt, ist die Aktualität der Daten gewährleistet.

 

Frage: Welche weiteren Standorte befinden sich derzeit in der konkreten Planung oder sollen in den kommenden zwölf Monaten umgesetzt werden?

Antwort: Die Anordnungen von Grünpfeilschildern unterliegen mittlerweile einem umfangreichen Prüfschema. Kriterien sind hierbei zum Beispiel bauliche Ausgestaltung der gesamten Kreuzung sowie der Lichtsignalanlage (Signalgebungen aller Richtungen, Barrierefreiheit), Sichtverhältnisse, Konfliktbereiche mit Gleisanlagen etc. In den allermeisten Fällen fällt die Prüfung negativ aus, daher werden fast keine Grünpfeilschilder mehr angeordnet. Dies trifft sowohl auf generelle Grünpfeilschilder, als auch auf „spezial-Grünpfeilschilder“, die nur für Radfahrende gelten, zu. Die Verwaltung wird jedoch auch zukünftig die Anwendung dieses Instrument bei der Planung und Umgestaltung von Lichtsignalgesteuerten Kreuzungen prüfen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.09.2025 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen