Beschlussvorlage - 0325/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Hagener Straßenbahn zur Bordsteinhöhe an barrierefreien Haltestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ann-Kathrin Rehm
- Beteiligt:
- HVG GmbH
- Freigabe durch:
- VB 2 (Bernd Maßmann)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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25.06.2025
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderungen
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Kenntnisnahme
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04.09.2025
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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03.09.2025
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Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vom 30.10.2024 wurde im Zuge der Beratung der Drucksache 0576/2024-2 der Beschluss gefasst, dass im Rahmen des barrierefreien Haltestellenausbaus künftige Haltestellen so zu planen seien, dass die Behindertengerechtigkeit ohne mechanische Hilfen gewährleistet wird.
Hierzu bezieht die Hagener Straßenbahn wie folgt Stellung:
Die Stadt Hagen beabsichtigt zukünftig die barrierefrei auszubauenden Haltestellen gem. DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage) zu errichten. In der DIN wird u. a. Gehwegbreite, Oberflächenbeschaffenheit, stufenlose Wegverbindung, taktile Streifen sowie das Zwei-Sinne-Prinzip beschrieben um die Haltestellen zukünftig behindertengerecht zu gestalten.
Die DIN besagt unter Punkt 5.6.3 Höhenunterschiede und Abstände:
„Der Höhenunterschied und Abstand von der Bahn- bzw. Bussteigkante zu Fahrgasträumen öffentlicher Verkehrsmittel darf grundsätzlich nicht mehr als 5 cm betragen. Geringere Werte sind anzustreben. Größere Unterschiede sind durch entsprechende Maßnahmen an mind. einem Zugang auszugleichen.“
Die derzeit barrierefrei ausgebauten Haltestellen im Stadtgebiet haben eine Bordsteinhöhe von 16 cm. In Verbindung mit der Absenkfunktion der Busse kann bereits heute eine geringe Einstiegshöhe erreicht werden. Gemäß der DIN sind alle Busse der HST zusätzlich mit Klapprampen ausgestattet. Somit werden die Vorgaben der DIN 18040-3 erfüllt.
In der UKM-Sitzung vom 30.10.2024 wurde beschlossen:
„Die zukünftig umzubauenden Haltestellen sind so zu planen, dass die Behindertengerechtigkeit ohne mechanische Hilfen wie Ausklapprampen gewährleistet wird.“
Um in Hinblick auf das vertikale Spaltmaß (also die Höhe zwischen Bordstein und Fahrzeug) auf die Nutzung einer Klapprampe verzichten zu können, müssten die Bordsteine höher eingebaut werden, als derzeit mit einer Auftrittshöhe von 16 cm. Allerdings zeigt sich bereits bei der heutigen Ausbauform, dass es mitunter zu massiven Schäden an den Bussen bei der An- und Abfahrt von Haltestellen sowie dem Öffnen der Türen kommt. Eine weitere Anhebung der Bordsteinhöhe würde diese Problematik dramatisch verschärfen. Die Hagener Straßenbahn kalkuliert die dadurch zusätzlich anfallenden Instandsetzungskosten, auf Basis von Erfahrungswerten im laufenden Betrieb, auf rd. 1,6 Mio. €/p.a.
Die Schäden setzen sich dabei aus dem Aufsetzen der Fahrzeugfront beim Überschwenken der Fahrzeuge beim Anfahren der Haltestellen (Instandsetzungsaufwand ca. 2300 €/Fzg.), Schäden am Fahrzeugheck bei der Abfahrt (ca. 1200 €/Fzg.) sowie Schäden an den Türen beim Öffnen (ca. 3000 €/Fzg) zusammen. Die Kostenermittlung ist dabei mit lediglich einer Reparatur pro Jahr und Fahrzeug sehr zurückhaltend angesetzt.
Eine höhere Bordanlage, als die mit derzeitig 16 cm zur Ausführung kommende Version, hätte zur Folge, dass bei der An- und Abfahrt diese nicht mehr mit der Fahrzeugfront und dem Fahrzeugheck überstrichen werden kann. Dadurch würden die Busse beim Halt einen größeren Abstand zum Bordstein einnehmen und damit wiederum das horizontale Spaltmaß (also die waagerechte Lücke zwischen Bordstein und Fahrzeug) vergrößern. Folglich müsste daher aufgrund des großen horizontalen Abstandes zwischen Bordstein und Fahrzeug erneut eine Klapprampe zur Anwendung kommen, trotz bzw. gerade wegen des nun kleineren vertikalen Spaltes.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bereits alle wichtigen Haltestellen (gem. des Haltestellenkatasters, die der Sonderkategorie sowie der Kategorie I bis III) bereits umgebaut oder geplant worden sind. Die jetzt noch zu überplanenden Haltesteige (Kategorie IV-V) befinden sich von ihrer Lage vermehrt in Bereichen, wo die geradlinige Anfahrbarkeit nicht gegeben und damit ein Überstreichen der Bordanlage bei der An- und Abfahrt nötig ist.
Aufgrund der Tatsache, dass die Vorgaben der DIN 18040-3 auch unter Zuhilfenahme von Klapprampen erfüllt sind und aufgrund der in dieser Stellungnahme erläuterten Konsequenzen und damit verbundenen Mehrkosten, die der Einbau höherer Bordsteine nach sich ziehen würde, wird empfohlen, den Beschluss vom 30.10.2024 teilweise aufzuheben, indem die Sätze 3 und 4 („Die zukünftig umzubauenden Haltestellen sind so zu planen, dass die Behindertengerechtigkeit ohne mechanische Hilfen wie Ausklapprampen gewährleistet wird (Spaltmaß zwischen Bus und Bussteig vertikal und horizontal 5 cm). Das Musterblatt für den Ausbau barrierefreier Haltestellen wird ab dem 9. Bauabschnitt entsprechend angepasst.“) gestrichen werden.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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x |
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen betrifft grundsätzlich die Belange von Menschen mit Behinderung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Die Stärkung des ÖPNV (und somit des Umweltverbunds) wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |

25.06.2025 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der barrierefreie Ausbau von Haltepunkten erfolgt anhand der DIN 18040-3, beschränkt auf Kap- sowie Fahrbahnrandhaltestellen. Die Höhe wird dabei baulich so gewählt, dass die Rampe für Rollstuhlfahrer nicht vom Fahrer ausgeklappt werden muss.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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CDU |
4 |
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SPD |
4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
3 |
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AfD |
1 |
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Hagen Aktiv |
1 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
1 |
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FDP |
1 |
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Die Linke |
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- |
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HAK |
1 |
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Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
16 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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