Beschlussvorlage - 0507/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an
vereinseigenen Sportanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Felix Bauer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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02.07.2025
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Sachverhalt
Für 2025 hat der Verein TV Hasperbach e.V. für die Erneuerung der alten Ölheizung einen Betrag in Höhe von 7.905,65 € gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinie als Zuschuss zu den Gesamtkosten beantragt.
Entsprechende Angebote und Kostenschätzungen liegen der Verwaltung vor.
Da die Maßnahme unterhalb der investiven Geringfügigkeitsgrenze von 10.000 € gem. § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW liegt, ist sie als konsumtive Ausgabe zu behandeln. Eine Aktivierung in der Bilanz oder die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt nicht. Die Mittel sind vollständig in der Ergebnisrechnung zu erfassen.
Der beantragte Zuschuss ist im aktuellen Haushalt nicht veranschlagt, kann jedoch über die Sportpauschale gedeckt werden.
Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene
Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne
Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0810 |
Bezeichnung: |
Sportförderung |
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Auftrag: |
1081002 |
Bezeichnung: |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
531800 |
Bezeichnung: |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
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414124 |
Bezeichnung: |
Konsumtive Verwendung Sportpauschale |
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Kostenart |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
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Ertrag (-) |
414124 |
- 7.905,65€ |
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Aufwand (+) |
531800 |
7.905,65€ |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
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Der Aufwand ist nicht im laufenden Haushalt eingeplant, wird jedoch aus Mitteln der Sportpauschale gedeckt. |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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