Beschlussvorlage - 0506/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Sport und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der Zuwendung in Höhe von 9.927,58 € gem. dem beiliegenden Antrag des Vereins TV Hasperbach e.V. für das Haushaltsjahr 2025 zu.

 

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Sachverhalt

 

Für 2025 hat der Verein TV Hasperbach e.V. für den Umbau der Umkleide und Dusche in geschlechtergetrennte Räume einen Betrag in Höhe von 9.927,58 € gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinie als Zuschuss zu den Gesamtkosten beantragt.

Entsprechende Angebote und Kostenschätzungen liegen der Verwaltung vor.

 

Da die Maßnahme unterhalb der investiven Geringfügigkeitsgrenze von 10.000 € gem. § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW liegt, ist sie als konsumtive Ausgabe zu behandeln. Eine Aktivierung in der Bilanz oder die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt nicht. Die Mittel sind vollständig in der Ergebnisrechnung zu erfassen.

 

Der beantragte Zuschuss ist im aktuellen Haushalt nicht veranschlagt, kann jedoch über die Sportpauschale gedeckt werden.

 

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb

der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                               Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Auftrag:

1081002

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

414124 

Bezeichnung:

Konsumtive Verwendung Sportpauschale

 

 

Kostenart

2025

2026

2027

2028

2029

Ertrag (-)

 414124 

- 9.927,58€ 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

9.927,58€

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

x

Der Aufwand ist nicht im laufenden Haushalt eingeplant, wird jedoch aus Mitteln der Sportpauschale gedeckt.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                               Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.07.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen