Beschlussvorlage - 0505/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der Zuwendung in Höhe von 12.740,74 € gem. dem beiliegenden Antrag des Vereins TV Hohenlimburg 1871 e.V. für das Haushaltsjahr 2025 zu.

 

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Sachverhalt

Im lfd. Haushaltsjahr steht ein Betrag von 75.000 € aus der Sportpauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen zur Verfügung.

Für 2025 hat der Verein TV Hohenlimburg 1871 e.V.  für die Fenster-Modernisierung einen Betrag in Höhe von 12.740,74 € gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinie als Zuschuss zu den Gesamtkosten beantragt.

Entsprechende Angebote und Kostenschätzungen liegen der Verwaltung vor.

 

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von

freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen

der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene

Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass

unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb

der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne

Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0810

Bezeichnung:

Sportförderung

Finanzstelle:

5.000240

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Vereine

Finanzposition:

781800

Bezeichnung:

Auszahlung an übrige Bereiche

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2025

2026

2027

2028

2029

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

781800

12.740,74€

12.740,74€

 

 

 

 

Eigenanteil

12.740,74€

12.740,74€

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

x

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale und ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die genannte Investitionsmaßnahme an der vereinseigenen Sportstätte in Höhe von 12.740,74 € stellt einen Investitionszuschuss gem. § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist.

Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da es sich bei der durchzuführenden Investition um Modernisierungsmaßnahmen handelt, die gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig sind.

Die jährliche Abgrenzung beträgt 849 € und führt in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Da die Finanzierung zu 100% aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz  ein entsprechender passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Die Auflösung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung

der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und führt in gleicher Höhe zu Erträgen in der Ergebnisrechnung.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

849 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

849 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-849 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.07.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen