Beschlussvorlage - 0501/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an
vereinseigenen Sportanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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02.07.2025
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Sachverhalt
Im lfd. Haushaltsjahr steht ein Betrag von 75.000 € aus der Sportpauschale als Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen zur Verfügung.
Für 2025 hat der Verein CVJM Hagen e.V. für Sanierung des Bolzplatzes einen Betrag in Höhe von
15.000,00 € gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinie als Zuschuss zu den Gesamtkosten beantragt.
Entsprechende Angebote und Kostenschätzungen liegen der Verwaltung vor.
Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von
freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen
der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene
Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass
unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb
der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne
Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0810 |
Bezeichnung: |
Sportförderung |
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Finanzstelle: |
5.000240 |
Bezeichnung: |
Investitionszuschüsse an Vereine |
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Finanzposition: |
781800 |
Bezeichnung: |
Auszahlung an übrige Bereiche |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
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Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 781800 |
15.000,00€ |
15.000,00€ |
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Eigenanteil |
15.000,00€ |
15.000,00€ |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
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x |
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale und ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Die Ausgaben für die genannte Investitionsmaßnahme an der vereinseigenen Sportstätte in Höhe von 15.000,00 € stellen einen Investitionskostenzuschuss gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist. Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da es sich bei der durchzuführenden Investition um Modernisierungsmaßnahmen handelt, die gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig sind. Die jährliche Abgrenzung beträgt 1000,00 € und führt in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
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Da die Finanzierung zu 100% aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und führt in gleicher Höhe zu Erträgen in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
1.000,00 € |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
1.000,00 € |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
-1.000,00 € |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
0,00 € |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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