Stellungnahme - 0514/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage des TSV Hagen 1860 zur Nutzung des Ischelandstadions
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Kenntnisnahme
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02.07.2025
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Sachverhalt
Seit Einführung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage im Jahre 2018 wird diese Umlage von den erwachsenen Nutzern der städtischen Sportanlagen erhoben. So auch für das Ischelandstadion. Der TSV Hagen 1860 nutzt das Stadion an verschiedenen Tagen mit seinen Trainingsgruppen für die Leichtathletik. Lediglich für die Erwachsenen wird dabei eine Gebühr von 2,25 Euro netto pro Stunde erhoben – unabhängig davon, wie groß die jeweilige Trainingsgruppe ist.
Daneben steht das Stadion als einzige städtische Sportstätte auch Hobbysportlern für Laufeinheiten zur Verfügung. Auch weil es in der dunklen Jahreszeit während der üblichen Öffnungszeiten keine andere beleuchte Laufstrecke im Stadtgebiet gibt.
Gelegentlich nutzen zudem andere Sportvereine die Tartanbahn für ihr Lauftraining. Üblicherweise während der vom Servicezentrum Sport (SZS) zugewiesenen Trainingszeiten in anderen Sportstätten und insbesondere auch während der Saisonvorbereitung. Das heißt, es wird auf das Training beispielsweise in einer zugewiesenen Sporthalle verzichtet, dafür eine Leichtathletikeinheit im Stadion absolviert. Der jeweilige Verein entrichtet dann wie üblich die Gebühr für die Hallennutzung, obwohl er tatsächlich im Stadion unterwegs ist. Eine Ungleichbehandlung ist hier nicht gegeben.
Das SZS überprüft im Rahmen seiner regelmäßigen Kontrollen auch die Nutzergruppen im Stadion. Dabei ist bis dato noch keine unberechtigte Nutzergruppe oder Nutzergruppe, die sich der Entrichtung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage entzieht, aufgefallen. Sollte es beispielsweise kommerzielle Nutzer geben, die bis dato bei den Überprüfungen durch das SZS zufällig nicht anwesend waren und somit durch das Netz gerutscht sind, ist das SZS für entsprechende Hinweise auf die Anbieter und deren bevorzugten Nutzungszeiten dankbar. Selbstverständlich haben diese Anbieter dann auch die Energie- und Bewirtschaftungsumlage zu entrichten und bei regelmäßiger Nutzung eine solche beim SZS zu beantragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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208,9 kB
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