Berichtsvorlage - 0411/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen des „Runden Tischs für den Hagener Sport“, der gemeinsam vom Servicezentrum Sport der Stadt Hagen und dem Stadtsportbund Hagen e.V. in regelmäßigen Abständen organisiert wird, warf die Seglergemeinschaft Hengsteysee die Frage auf, was zur Wiederherstellung und Erhaltung des Hengsteysees als Sportfläche getan wird/werden kann? Hintergrund sind die immer schwierigere Nutzung des Gewässers aufgrund der starken Ausbreitung der Wasserpest sowie schwankende beziehungsweise niedrige Wasserstände, was die sportliche Nutzung beider Gewässer erschwert. Die Problemlage betrifft analog dazu auch den Harkortsee.

 

Der Ruhrverband teilte dem SZS auf Anfrage per Mail mit: „Der Ruhrverband steht bereits in regelmäßigem Austausch mit den Vereinen am Hengsteysee, die sich in der IG Hengsteysee zusammengeschlossen haben. In diesem Rahmen wurden viele … Fragen bereits intensiv besprochen.

 

Grundsätzlich stellen wir den Vereinen weiterhin kostenlos ein Mähboot zur Verfügung. Die Vereine übernehmen die personelle Besetzung sowie den Treibstoff, während der Ruhrverband sich um die technische Betreuung kümmert – also um Wartung, Inspektion und Reparaturen. Dies erfolgt ebenfalls kostenfrei, was angesichts häufiger Beschädigungen und Reparaturen im teilweisen vierstelligen Bereich für die Vereine wirtschaftlich kaum leistbar wäre.

 

Die Koordination der Einsätze erfolgt über die Dachorganisation Stadt.Land.Ruhr, in der auch der Yachtclub Harkortsee eine zentrale Rolle übernimmt. Nach unserem Kenntnisstand war die Beteiligung der Seglergemeinschaft Hengsteysee (SGHS) an dieser Gruppe bisher eher zurückhaltend. Ebenso schien da Mähboot für den SGHS im letzten Jahr vergleichsweise selten im Einsatz gewesen zu sein.

 

Zusätzlich übernehmen wir zur Wahrung der Verkehrssicherheit auf dem See die Beseitigung von Hindernissen und Untiefen, sofern dies mit unseren technischen Mitteln möglich ist. Falls eine Entfernung nicht realisierbar ist, markieren wir Gefahrenstellen und versehen diese mit Bojen.

 

Neben diesen praktischen Maßnahmen untersuchen wir derzeit, ob sich ein Frühwarnsystem zur Blüte von Wasserpflanzen entwickeln lässt. Mithilfe der gesammelten Daten der letzten Jahre und einer weitergehenden Analyse hoffen wir, Rückschlüsse ziehen zu können, welche ergänzenden Maßnahmen neben dem Mähen erfolgversprechend sein könnten. Genauere Erkenntnisse erwarten wir in den kommenden Wochen, sobald die beauftragte Machbarkeitsstudie vorliegt.

 

Unser Ziel ist es, im Rahmen unserer Möglichkeiten eine bestmögliche Unterstützung zu leisten. Gleichwohl ist es wichtig, bei allen Überlegungen die Gegebenheiten des Sees nicht aus dem Blick zu verlieren, was wir in den Gesprächen mit den Vereinen auch immer wieder anbringen. Insbesondere zu berücksichtigen sind die täglichen Wasserstandsschwankungen von bis zu 70 cm, verursacht durch den Betrieb des Pumpspeicherwerks von RWE, was sich nicht beeinflussen lässt und den Hengsteysee zu einem schwierigen Segelrevier macht.

 

Auch die immer wieder geäußerte Forderung, den See auszubaggern, müssen wir realistisch bewerten. Eine solche Maßnahme ist aus ökologischen, finanziellen, aber auch genehmigungstechnischen Gründen nicht umsetzbar. Wasserwirtschaftlich sind Ausbaggerungen nicht mehr erforderlich, technisch wären sie zudem nicht nachhaltig, da beräumte Bereiche wieder verlanden.

 

Hinzu kommt die logistische Herausforderung der Sedimententsorgung, da in unmittelbarer Nähe keine geeigneten Deponieflächen zur Verfügung stehen, zumal große Gebiete im Umfeld des Hengsteysees als Landschaftsschutz- und/oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Aus anderen Planverfahren zur Sedimententnahme wissen wir zudem, dass eine solche Maßnahme von unserer Aufsichtsbehörde nicht mehr genehmigt würde.

 

Vor diesem Hintergrund arbeiten wir auf der mittelfristigen Zeitschiene an der Entwicklung eines Sedimentmanagements.“

 

Der Darstellung des Ruhrverbandes widerspricht die Seglergemeinschaft Hengsteysee in Teilen (siehe Anhang). So sei das vorhandene Mähboot überaltert, zu klein und nicht leistungsstark genug, um die Wasserpest effektiv zu bekämpfen. Was wiederum die zunehmende Verlandung des Gewässers fördere und die Sicherheit der Wassersportler gefährde. Zudem könnten mit dem Mähboot die abgeschnittenen Pflanzenteile nicht eingesammelt werden und trieben daher auf dem See umher, was sich zusätzlich negativ auf die Nutzung auswirkt. Betroffen sei auch die Personenschifffahrt, da das Südufer des Hengsteysees seit Jahren nicht mehr angesteuert werden könne.

 

Zudem weist die Seglergemeinschaft Hengsteysee darauf hin, dass die Nutzer eine Jahresgebühr an den Ruhrverband entrichten müssten, die ungeachtet der immer schwierigeren Bedingungen unverändert sei.

 

Grundsätzlich ist die Stadt Hagen, und damit auch das Servicezentrum Sport als Sportfachverwaltung, nicht für die beiden Seen und deren Nutzung zuständig. Dies obliegt allein dem Ruhrverband. Entsprechend kann seitens der Stadt lediglich eine Empfehlung an den Ruhrverband erfolgen, im Dialog mit den betroffenen Vereinen unter Einbindung der Stadt mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten, um eine sportliche Nutzung der Gewässer (wieder) zu ermöglichen. Zudem sollte der Ruhrverband gebeten werden, zu prüfen, ob es eine effektivere Alternative zum zur Verfügung stehenden Mähboot gibt, um die Wasserpest weiter zurückdrängen zu können. 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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21.05.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - vertagt

Erweitern

02.07.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - zur Kenntnis genommen