Beschlussvorlage - 0469/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Honorarordnung der VHS
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dimitrios Gkessopoulos
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer), Martina Soddemann (Beigeordnete), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.06.2025
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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24.06.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.07.2025
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Sachverhalt
Die Honorarordnung der VHS ist veraltet und wurde zuletzt im Jahr 2017 nur hinsichtlich der Erhöhung des Basishonorars geändert und zwar auf 23 € pro Unterrichtsstunde.
Es zeigt sich, dass immer weniger Dozent:innen bereit sind, für dieses geringe Honorar zu unterrichten. Die VHS Hagen hat daher große Schwierigkeiten, qualifiziertes Lehrpersonal zu rekrutieren, da die Konkurrenz zu anderen Volkshochschulen hoch ist, die teilweise deutlich höhere Honorare bezahlen. Zudem beträgt in Integrationskursen der vom BAMF verpflichtende Stundensatz inzwischen über 42 €.
Insbesondere Dozent:innen, die im sprachlichen Bereich tätig sind, sehen nicht ein, warum sie viel schlechter bezahlt werden, obwohl sie eine verwandte Tätigkeit ausüben (z. B. Deutsch als Fremdsprache) und ziehen daraus folgend oft die Konsequenz, sich die Qualifikation anzueignen, die sie für das Unterrichten in Integrationskursen benötigen. Eine starke Fluktuation von Sprachdozent:innen (vor allem beim großen Standbein der Fremdsprachen) in lukrativere Unterrichtsverhältnisse ist die Folge.
Eine interkommunale Abfrage bei benachbarten VHSen hat ergeben, dass dort zwischen 25 € und 30 € pro Unterrichtsstunde gezahlt werden. Eine Erhöhung des Hagener Basishonorars auf 27 € läge im Mittel, eine Bindung der Dozent:innen wird damit für einen längeren Zeitraum als erfolgversprechend angesehen.
Da die Teilnehmendenentgelte in entsprechendem Maße angehoben werden, erfolgt die Honorarerhöhung kostenneutral.
Neben der Erhöhung des Honorarsatzes sind die übrigen Regularien der Honorarsatzung veraltet, bzw. bieten eine Angriffsfläche in der aktuellen Diskussion um das Thema „Scheinselbständigkeit“ und die Überprüfungen von Honorarverhältnissen durch die Rentenversicherungsträger. Auf Grund des wegweisenden „Herrenberg-Urteils“ mussten die Honorarverhältnisse in der Max-Reger-Musikschule bereits in feste Anstellungsverhältnisse überführt werden.
Um einer ähnlichen Entwicklung im Bereich der VHS vorzubeugen, sollen kritische Passagen der Honorarordnung angepasst werden. So ist zukünftig vorgesehen, dass es vermehrt zu Verhandlungen zwischen VHS und Lehrkraft über die Höhe des Honorars kommt, welches sich aber an einem Basishonorar in Höhe von 27 € orientiert. Wegfallen soll aus ähnlichem Grund die Zahlung von Ausfallhonoraren, da Dozentinnen und Dozenten das volle unternehmerische Risiko tragen.
Vorgeschlagen wird die Neufassung der Honorarordnung für das nach den Sommerferien 2025 beginnende Semester 25-2, also zum 1. September 2025.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Anpassung der Honorarkosten – Durch die Anhebung der Honorarkosten von 23,00€ auf 27,00€ ensteht ein Mehraufwand, der jedoch durch das Kursangebot der VHS und die dadurch resultierenden Mehreinnahmen aufgefangen wird (kostenneutral). |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0471 |
Bezeichnung: |
Volkshochschule & Kultur |
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Auftrag: |
1047101 |
Bezeichnung: |
Studienbereiche |
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Kostenart: |
432100 |
Bezeichnung: |
Benutzungsgeb. u.ä. |
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529111 |
Bezeichnung: |
Honorarverträge |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
432100 |
- |
48.500,00 |
97.000,00 |
97.000,00 |
97.000,00 |
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Aufwand (+) |
529111 |
- |
48.500,00 |
97.000,00 |
97.000,00 |
97.000,00 |
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Eigenanteil |
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0 |
0 |
0 |
0 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
4. Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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6. Rechtscharakter |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,5 kB
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