Beschlussvorlage - 0450/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau __________ als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH voraussichtlich am 08.07.2025 zu entsenden.

2. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des/der unter 1. bestellten Vertreters/in bestellt der Rat Herrn/Frau __________ als stimmberechtigte/n Vertreter/in für die unter 1. genannte Gesellschafterversammlung.

3. Er/Sie wird vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu 0448/2025, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, beauftragt,

a) den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,

b) die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten sowie

c) den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

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Sachverhalt

 

Die BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH, deren Geschäftszweck die Förderung der Altenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen ist und an der die Stadt Hagen mit 6,0 % unmittelbar und mit 94,0 % mittelbar beteiligt ist, wird ihre ordentliche Gesellschafterversammlung voraussichtlich am 08.07.2025 abhalten. Hierzu ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu benennen.

  •     Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

Die Details zu dem Jahresabschluss 2024 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0448/2025 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH am 28.06.2024 wurde Herr Michael Gronwald als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen bestellt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.06.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.07.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen