Beschlussvorlage - 0441/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 04.08.2025 zu entsenden.

II. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters/der unter I. bestellten Vertreterin bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Herrn/Frau ______________ als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.

III. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0440/2025, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird, beauftragt,

1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten,

2. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Form festzustellen,

3. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

4. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.

 

IV. Der Rat der Stadt Hagen weist, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur DS 0440/2025, die im nicht öffentlichen Teil beraten wird, den Vertreter der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) an, in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we,

 

  1. den Jahresabschluss 2024 der ha.ge.we festzustellen,

der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

  1. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der ha.ge.we für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

V. Der Rat der Stadt Hagen ermächtig den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen. 

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Sachverhalt

 

Die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we), an der die Stadt Hagen mit 1,114 % unmittelbar und mit 97,926% mittelbar beteiligt ist, hält am 04.08.2025 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierzu ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Des Weiteren erfolgt unter dem Beschluss zu IV. für den Vertreter der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen (G.I.V.) in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we der gleiche Weisungsbeschluss wie für den Vertreter der Stadt Hagen.

 

  •     Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

Die Details zu dem Jahresabschluss 2024 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: xxxx/2025 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 05.08.2024 wurde Herr Claus Rudel als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen bestellt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.06.2025 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

03.07.2025 - Rat der Stadt Hagen - ohne Beschluss