Stellungnahme - 0520/2025-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die AFD-Fraktion bittet mit Anfrage vom 10.06.2025 um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wie viele Ärzte in Hagen bieten aktuell Substitutionstherapien an?

Mit Stand vom 31.12.2024 bieten 8 Praxen, davon ein Therapiezentrum und ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Substitutionstherapien an.

 

2. Wie viele Drogenabhängige behandeln diese Ärzte im Rahmen eines Substitutionsprogrammes?

Gem. Überwachungsliste nach § 5b Absatz 6 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wurden im Zeitraum 01.07.2024 - 31.12.2024 360 Personen behandelt.

 

3. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten für diese Maßnahme?

Die Substitutionsärzte und Substitute werden vornehmlich durch Krankenkassen finanziert.

 

4. Welche Voraussetzungen braucht es, um in ein Substitutionsprogramm aufgenommen zu werden?

Die rechtliche Grundlage für die Substitution findet sich im § 5 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV):  In den Absätzen 1 und 2 dieses Paragraphen werden die Voraussetzungen und die Ziele der Behandlung festgelegt:

 

„(1) Substitution im Sinne dieser Verordnung ist die Anwendung eines Substitutionsmittels. Substitutionsmittel im Sinne dieser Verordnung sind ärztlich verschriebene Betäubungsmittel, die bei einem opioidabhängigen Patienten im Rahmen eines Therapiekonzeptes zur medizinischen Behandlung einer Abhängigkeit, die durch den Missbrauch von erlaubt erworbenen oder durch den Missbrauch von unerlaubt erworbenen oder erlangten Opioiden begründet ist, angewendet werden.“

 

(2) Im Rahmen der ärztlichen Therapie soll eine Opioidabstinenz des Patienten angestrebt werden. Wesentliche Ziele der Substitution sind dabei insbesondere

 

1.    die Sicherstellung des Überlebens,

2.    die Besserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes,

3.    die Abstinenz von unerlaubt erworbenen oder erlangten Opioiden,

4.    die Unterstützung der Behandlung von Begleiterkrankungen oder

5.    die Verringerung der durch die Opioidabhängigkeit bedingten Risiken während einer Schwangerschaft sowie während und nach der Geburt.“

 

In Absatz 11 wird auf die Richtlinie der Bundesärztekammer verwiesen:

 

„(11) Die Bundesärztekammer stellt den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft für die Substitution in einer Richtlinie fest, insbesondere für

  1. die Ziele der Substitution nach Absatz 2,
  2. die allgemeinen Voraussetzungen für die Einleitung und Fortführung einer Substitution nach Absatz 1 Satz 1,
  3. die Erstellung eines Therapiekonzeptes nach Absatz 1 Satz 2, insbesondere

 

  1.       die Auswahl des Substitutionsmittels nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 6,
  2.       die Voraussetzungen für das Verschreiben des Substitutionsmittels zur         eigenverantwortlichen Einnahme nach den Absatz 8,
  3.       die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Einbeziehung psychosozialer Betreuungsmaßnahmen sowie
  4.       die Bewertung und Kontrolle des Therapieverlaufs.“

 

Daneben kann die Bundesärztekammer nach dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft weitere als die in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten wesentliche Ziele der Substitution in dieser Richtlinie feststellen. Sie bestimmt auch die Anforderungen an die Dokumentation der Substitution nach Absatz 10 Satz 1 in dieser Richtlinie. Die Einhaltung des allgemein anerkannten Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft wird vermutet, wenn und soweit die Feststellungen nach den Sätzen 1 und 2 beachtet worden sind.

 

5. Wie viele Drogenabhängige könnten demnach für ein Substitutionsprogramm qualifiziert sein?

Die Zugangsvoraussetzungen zu einer Substitutionsbehandlung erfüllen die meisten in Hagen opiatabhängigen Menschen. Die Zahl derer wird (durch die Kommunale Drogenhilfe) auf ca. 400 bis 500 Menschen geschätzt.

Somit ist bei entsprechender Motivation der Abhängigen mit einer Gesamtzahl von mindestens 760 Menschen auszugehen.

 

6. Wie viele Personen werden von den Krankenkassen finanziert?

s. hierzu Antwort auf Frage 2: 360 Personen

 

7. Welche Erfolge erhofft man sich durch die Substitution?

Ziel der Substitution ist es, die Folgeerscheinungen der Abhängigkeit zu mindern. Hierzu gehören:

  1. Wohnraumsicherung
  2. Reduktion einer Verelendung
  3. Soziale Stabilisierung (z.B. Erhalt des Arbeitsplatzes, Ausstieg aus dem Drogenmilieu)
  4. Gesundheitliche (körperliche wie psychische) Stabilisierung (z.B. Infektionsschutz, medizinische Betreuung, Reduzierung bzw. Beendigung des Konsums von illegalen Drogen)
  5. Minimierung des gesellschaftlichen Schadens durch Drogenkriminalität (Beschaffungskriminalität)

 

8. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt, um die Zahl der Drogenabhängigen zu reduzieren?

In die Anstrengungen der Stadt Hagen eingebunden sind die Kommunale Drogenhilfe, der Sozialpsychiatrische Dienst, das Ordnungsamt und die Polizei durch:

 1. Die Bekanntmachung und das Vorhalten von Angeboten

 2. Suchtvorbeugung

 3. Psychosoziale Betreuung Substituierter

 4. Drogentherapeutische Ambulanz

 5. Kontaktcafé

 6. Streetwork

 7. Parkbetreuer

 8. Digitale Suchtberatung im Trägerverbund mit der Ambulanten Suchthilfe Hagen

 9. Suchtkoordination

 

9. Wie erfolgreich sind diese Anstrengungen in Zahlen?

 

Gleichbleibende Entwicklung seit Jahren, kaum Steigerung der Anzahl, relativ wenig Drogenkriminalität (Reduzierung des Konsums in der Öffentlichkeit, wenige "Schnorrer" in der Innenstadt…)

 

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03.07.2025 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen