Berichtsvorlage - 0527/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiteres Vorgehen Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Alan Dzihic
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
- Freigabe durch:
- VB 5 (Henning Keune)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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25.06.2025
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Sachverhalt
Die Stadt Hagen erstellt bereits Konzepte zur Weiterentwicklung von Mobilität und Verkehr. Hierzu gehören Teilkonzepte (z.B. Nahverkehrsplan, Radverkehrskonzept, Lärmaktionsplan) und ganzheitliche Konzepte (z.B. den Masterplan Nachhaltige Mobilität, früher Verkehrsentwicklungspläne). Grundsätzlich können ganzheitliche Konzepte als ein Dach interpretiert werden, aus denen detailliertere Teilkonzepte entstehen können.
Die moderne Interpretation eines solchen „Dach-Konzepts“ für das Themenfeld der städtischen Verkehrs- und Mobilitätsplanung stellt der SUMP dar. Dieser zeichnet sich durch einen von der traditionellen Verkehrsplanung abweichenden Ansatz aus. Hierzu gehören, neben den klassischen Aspekten der traditionellen Verkehrsentwicklungsplanung, unter anderem folgende charakteristische Aspekte:
- Ganzheitliche Betrachtung des Themenfeldes Verkehr und Mobilität
- Verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Fokussierung auf Nachhaltigkeitsaspekte
- Erhöhtes Maß an öffentlicher Beteiligung und Partizipation am Aufstellungsprozess
- Sicherstellung sozialer Teilhabe
- Datenbasierte Analyse der Mobilitätsnutzung
- Definition eines Leitbilds mit Umsetzungsplan
- Integrierte Betrachtung aller Verkehrsträger
- Evaluation von Maßnahmen anhand definierter Kriterien
- Insgesamt: Fokus vom Menschen ausgehend, nicht vom Verkehr
Wesentliche Kernelemente eines SUMP sind dabei eine umfassende Beteiligung von Stakeholdern, eine integrierte und ganzheitliche Betrachtung aller Verkehrsträger und -mittel sowie die Einbeziehung eines Verflechtungsraums einer Stadt mit ihrem Umland.
Gemäß den aktualisierten Leitlinien für das europäische Verkehrsnetz der Europäischen Union („TEN-V-Verordnung“) ist die Stadt Hagen als eine von 78 Städten in Deutschland als „städtischer Knoten“ dazu verpflichtet, bis Ende 2027 einen SUMP aufzustellen. In unserem Bundesland NRW betrifft es insgesamt 27 Kommunen, die verpflichtet werden, einen SUMP aufzustellen (inklusive Stadt Hagen).
Der Rat der Europäischen Kommission hat die erwähnte TEN-V-Verordnung (EU) 2024/1679 im Juni 2024 angenommen. Diese Verordnung trat am 18.7.2024 in Kraft und entfaltet unmittelbare Rechtswirkung. Ziel dieses Rechtsakts ist es, ein zuverlässiges, nahtloses und hochwertiges transeuropäisches Verkehrsnetz aufzubauen. Den sogenannten „Urban Notes“, also städtischen Knotenpunkten wird dabei eine wichtige Bedeutung beigemessen. Städte, wie die Stadt Hagen, die an einem wichtigen europäischen Knotenpunkt liegen, müssen nach den Vorgaben der EU bis Ende 2027 einen SUMP entwickelt haben. Die Europäische Union setzt die Existenz eines SUMP schon heute in vielen Förderprogrammen für die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen im Mobilitäts- und Verkehrsbereich voraus.
Der Masterplan Nachhaltige Mobilität erfüllt in einer vom Bundesministerium für Verkehr und Digitales in Auftrag gegebenen Analyse zur Erfüllung der SUMP-Kriterien diese nicht vollständig (vgl. Anhang). Der Erfüllungsgrad des Masterplans Nachhaltige Mobilität für einen SUMP liegt in dieser Auswertung in der Kategorie „50% bis 59%“.
Die Erstellung eines SUMP soll dazu eine aktuelle Datengrundlage nutzen. Mit einer Bearbeitung bis 2027 werden aktuell vorliegende Daten nicht mehr ausreichend aktuell sein. Daher ist mit dem Beginn der Erstellung des SUMP eine Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten vorgesehen. Sie soll in der Struktur der letzten Haushaltsbefragung mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (2020) entsprechen, um statistisch vergleichbar zu sein.
Die Weiterentwicklung zum SUMP bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die Maßnahmen aus dem Masterplan Nachhaltige Mobilität zu evaluieren. Dies kann nicht nur den Umsetzungsgrad umfassen. Hinzu kommen die Erkenntnisse der neuen Haushaltsbefragung und ein gesamtstädtisches Leitbild zur Mobilität.
Die Erstellung eines SUMP wurde in der Vergangenheit (2023 und 2024) über den Bund gefördert. Derzeit ist noch nicht erkennbar, ob überhaupt und mit welchen Förderquoten von Seiten des Bundes ein neuer Förderaufruf erfolgen wird. Unabhängig von möglichen zukünftigen Förderaufrufen des Bundes für die Erstellung eines SUMP besteht aktuell die Möglichkeit, für diese Aufgabe öffentliche Fördermittel des Landes NRW zu akquirieren: Förderrichtlinie „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“.
Die Federführung des SUMP-Prozesses liegt im Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen bei der Abteilung Verkehrsplanung und muss dort aus den bestehenden personellen Kapazitäten geleistet werden. Da es sich bei der Aufstellung des SUMP um eine Pflichtaufgabe handelt, muss diese im laufenden Geschäft mit einer entsprechend hohen Priorität berücksichtigt werden.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die zukünftige Verkehrsentwicklungsplanung, die der SUMP abbildet, berücksichtigt grundsätzlich die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Ein nachhaltiger Verkehrsentwicklungsplan zielt grundsätzlich auf eine Klimaverbesserung des Verkehrssektors ab.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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167,3 kB
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