Beschlussvorlage - 0385/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Vorstudie Schul- und Kitastandort Humpertstraße wird zur Kenntnis genommen. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/24 (720) Kita- und Schulstandort Ischeland wird auf dieser Grundlage fortgeführt.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/24 (720) Kita- und Schulstandort Ischeland wurde am 19.09.2024 durch Beschluss des Rates eingeleitet. Grundlage hierfür war der Beschluss des Rates vom 27.06.2024, eine Grundschule und eine Kindertagesstätte gemeinsam auf dem ehemaligen Areal des Reitervereins errichten zu lassen (einschließlich einer Turnhalle, sofern die Anmietungslösung am Handballzentrum nicht möglich ist).

 

Das Architekturbüro Schmahl+Gerigk hat im Auftrag der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) eine Vorstudie (Projektstudie) erarbeitet, um zu prüfen, ob auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück die gewünschten Raumprogramme für eine Grundschule mit Sporthalle und für eine Kita realisierbar sind.

 

Die Projektstudie präsentiert die Machbarkeit für eine Kita mit 8 Gruppen in zwei Varianten und für eine 3-zügige Grundschule in drei Varianten, jeweils mit einer Dreifeld-Sporthalle.

 

Aus der Schulbedarfsplanung hat sich ergeben, dass auch eine Zweifeld-Sporthalle den Bedarf in Hagen-Mitte abdecken kann. Dennoch soll das Bebauungsplanverfahren, mit der Option für eine Dreifeld-Sporthalle fortgeführt werden.

 

Die Entscheidung über die Gebäudeformen und Sporthallengröße kann zu gegebener Zeit auf der Ebene der Objektplanung vollzogen werden, wenn die Beschlüsse zu den Ausschreibungsverfahren (Wettbewerb, Projektleitung usw.) anstehen.

 

Eine Entscheidung für eine bestimmte Variante der vorgestellten Projektstudie ist daher für die Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. Die in der Studie vorgeschlagene Baumaske ist geeignet, alle geplanten Gebäude zu realisieren. Damit soll dem anstehenden Hochbauwettbewerb möglichst viel Spielraum gelassen werden.

 

Die Projektstudie liefert wertvolle Erkenntnisse bezüglich der Bauplanung:

 

Bezüglich der Kindertagesstätte spricht sich die Verwaltung bevorzugt für die in den Varianten 1 und 2 dargestellte Winkelform des Gebäudes aus. U. a. erleichtert diese Gebäudeform die Zugänglichkeit der Außenbereiche von den zugeordneten Gruppenräumen.

 

Für die Schulgebäude priorisiert die Verwaltung ebenfalls die Varianten 1 oder 2, da Variante 3 u. a. den Nachteil hat, dass die Obergeschosse nicht verbunden sind. Diese Bauform bedingt weniger Flexibilität der Lerngruppen. Vier Jahrgangsstufen müssten auf drei Gebäude verteilt werden, wodurch mindestens ein Jahrgang aufgeteilt wird. Außerdem bräuchte jedes Gebäude einen Aufzug (Barrierefreiheit).

 

Variante 2 wird generell wegen der kompakteren Bauform bevorzugt (Beispiel Södingstraße). Man erreicht geringere Bau- und Unterhaltungskosten. Zudem bietet diese Variante größere Flächen im Außenbereich, z. B. für den Pausenhof und einen Schulgarten.

 

Die Sporthalle wird in allen Varianten auf dem Standort der noch vorhandenen Reithalle als Dreifeld-Sporthalle platziert. Dieser Bauplatz könnte als Erweiterungsoption für die Schule frei bleiben, wenn die Anmietungslösung am Handballzentrum ermöglicht wird, oder für den Fall, dass die Stadt selbst eine Sporthalle auf dem Käfig-Sportplatz an der Stadionstraße errichtet.

 

Als nächste Verfahrensschritte erfolgen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.06.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.06.2025 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.06.2025 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.07.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen