Beschlussvorlage - 0511/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Geschäftsführung und Schriftführung für den Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Anja Spiecker-Kondritz
- Freigabe durch:
- Martina Soddemann (Beigeordnete VB3)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Entscheidung
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24.06.2025
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Sachverhalt
Nach § 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie § 8 i.V.m. § 25 der Geschäftsordnung des Rates, der Bezirksvertretungen und Ausschüsse sind die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer sowie deren Stellvertretungen vom jeweiligen Ausschuss selbst zu bestellen.
Aufgrund des Stellenwechsels der bisherigen Geschäfts- und Schriftführerin, Frau Anja Spiecker-Kondritz, und einer damit einhergehender Umstrukturierung von Aufgaben in der Verwaltungsabteilung des Fachbereichs Museen und Archive ist eine Neubesetzung dieser Position, einschl. der Stellvertretungen, erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor:
Frau Silvia Bauer zur Geschäfts- und Schriftführerin zu bestellen. Frau Bauer übernimmt diese Aufgabe bereits seit dem Stellenwechsel der bisherigen Geschäfts- und Schriftführerin im Mai 2024 als bestellte Stellvertreterin (Vorlage 1086/2021).
Für die 2. stellvertretende Geschäfts- und Schriftführerin wird Frau Andrea Dahlhaus vorgeschlagen.
Die Aufgabe der ersten Stellvertretung der Geschäfts- und Schriftführung soll in Zukunft in eine, derzeit noch unbesetzte Stelle verortet werden.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
sind nicht betroffen
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Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
