Stellungnahme - 0389/2025-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Träger Diakonie Mark-Ruhr und AWO Hagen hatten bereits 2024 mitgeteilt und nachgewiesen, dass die Finanzierung der personellen und sächlichen Ausstattung der Hagener Beratungsstellen für Schuldner- und Insolvenzberatungen durch Landes- und kommunale Mittel nicht mehr auskömmlich ist und sich somit der Trägeranteil von Jahr zu Jahr erhöht. In Folge dessen hat die AWO Hagen nun den seit 2006 bestehenden Kooperationsvertrag gekündigt und wird die Beratungstätigkeit zum 30.06.2025 einstellen. 

 

Durch die Einstellung des Beratungsangebotes der AWO sind Haushaltsmittel i. H. v. 33.150 €/a frei geworden. Dieser Betrag soll zusätzlich an die Diakonie Mark-Ruhr ausgekehrt werden, um das bisherige Angebot zu unterfüttern. Aufgrund des höheren Trägerdefizits wird durch die Erhöhung des Zuschusses jedoch keine Ausweitung des Beratungsangebotes seitens der Diakonie Mark-Ruhr erfolgen. Das Angebot der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hagen wird damit im Ergebnis um eine halbe Stelle reduziert, da aufgrund der Haushaltslage keine Kompensation seitens der Stadt erfolgen kann.

 

Bereits mit dem Angebot der AWO konnte das insgesamt sehr hohe Beratungsaufkommen in Hagen nicht gedeckt werden. Die Wartezeiten für ein Erstgespräch betrugen im Jahr 2024 bei der AWO ca. 18 Monate, bei der Diakonie ca. 8 Monate und bei der Stadt Hagen ca. 12 Monate.

 

In 2024 führte die AWO 50 Langzeit- und 813 Kurzberatungen zuzüglich 60 Ausstellungen einer Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto durch. Diese zu beratenden Menschen sind nun zusätzlich auf die verbleibenden Beratungsstellen der Diakonie Mark-Ruhr und der Stadt Hagen zu verteilen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine zusätzliche Verlängerung der ohnehin schon langen Wartezeiten, um eine angemessene Beratung zu erhalten und in ein mögliches Insolvenzverfahren zu gelangen.

 

Die bestehende Landesfinanzierung ist an Voraussetzungen gebunden. Insbesondere richtet sich die Höhe der Förderung nach der Anzahl der Verbraucherinsolvenzberatungen. Es ist anzumerken, dass auch bereits in der Vergangenheit Schuldnerberatungen einen großen Anteil der Beratungen eingenommen haben. Insbesondere durch die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum und den Teilbereichen der Zentralen Fachstelle ergibt sich eine erhöhte Anzahl von Beratungen, bei denen es nicht zu einem abgeschlossenen Verbraucherinsolvenzverfahren im Sinne der Förderrichtlinien kommt. Eine weitere Erhöhung der reinen Schuldnerberatungen, die nicht förderfähig sind, kann mit dem vorhandenen Personal nicht annähernd gedeckt werden.

 

Die personelle und finanzielle Ausstattung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hagen stellt sich ab dem 01.01.2026 wie folgt dar:

 

Stadt Hagen

2 VZÄ

59.000 € Landesförderung

Ca. 15.000€ p/a Zuschuss Sparkassenfonds

Diakonie Mark Ruhr

1,92 VZÄ (inkl. 0,3 Verwaltung

88.500 € Landesförderung

78.423 € Zuschuss Stadt Hagen

Ca. 15.000€ p/a Zuschuss Sparkassenfonds

 

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