Beschlussvorlage - 0510/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag nach §24 GO NRW
hier: Lärmbelästigung in der Silvesternacht in unmittelbarer Nähe des Hagener Tierheims
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Marco Zeh
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB69 - Umweltamt
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Kenntnisnahme
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18.06.2025
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Sachverhalt
In der Sitzung des Auschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung vom 25.02.2025 wies Frau K. auf Missstände zu Silvester im Bereich rund um das Tierheim Hagen hin. Es würde zwar eine Böllerverbotszone geben, welche jedoch nicht näher konkretisiert sei. Zudem gäbe.es keine Betreuung der Tiere über Silvester.
Daraufhin wandte sich die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Tierheim.
Durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde darauf hingewiesen, dass es im gesamten Hagener Stadtgebiet keine festgelegten Böllerverbotzonen gibt, da diese durch den Gesetzgeber geregelt werden sollten.
Das Tierheim Hagen würde die Einrichtung einer Böllerverbotszone begrüßen:
„Eine Betreuung der Hunde in dieser Nacht gab es bisher nicht, da man theoretisch jedem Hund bzw. jedem Zwinger eine Betreuungsperson zur Seite stellen müsste, um für eine Beruhigung zu sorgen. Bei 22 Hundeboxen ist dieses nur schwer umsetzbar. Damit wären auch die Katzen noch nicht abgedeckt. Abgesehen davon reagieren die Hunde auch schon an den Tagen vor und nach Silvester mit massiver Unruhe, da in diesen Tagen mit dem "Böllern" angefangen bzw. dies noch fortgesetzt wird. Bisher hat sich das Tierheim mit einfachen Mitteln beholfen: Türen geschlossen gehalten, Schieber der Zwinger rechtzeitig hinunter gelassen etc. In ganz massiven Fällen hätte man noch die Möglichkeit mit angstlösenden Medikamenten zu helfen, wobei die schon mehrere Wochen vor Silvester verabreicht werden müssten, um eine ausreichende Wirksamkeit zu erlangen und auch über einige Wochen danach ausschleichend verabreicht werden müssten. Dies bedeutet allerdings auch wieder eine strenge Überwachung, gerade zu Beginn der Therapie.“
Aus Sicht der Tierheimleitung wäre eine entsprechende Verbotszone für die Tiere also nur positiv.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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X |
Ohne Bindung |
