Mitteilung - 0417/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung nach § 24 GO NRW:
Information durch das Lokalradio bei Sirenenalarm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Daniela Rohleder
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz, Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Kenntnisnahme
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18.06.2025
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Sachverhalt
Im Frühjahr 2025 erhielt die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung einen Anruf von Frau V.
Die Bürgerin berichtete, dass bei Sirenensignalen der Feuerwehr keine Information auf dem lokalen Radiosender im Rahmen einer kurzen Unterbrechung des laufenden Programms zu der jeweiligen Gefahrensituation erfolgen würde. Frau V. regte an, die Bürgerinnen und Bürger über die jeweiligen Gefahren über das Radio zu informieren und somit zu warnen.
Nach einer thematischen Recherche kann als Ergebnis festgehalten werden, dass bei der Häufigkeit von Sirenensignalen nicht jedes Mal die Radiosendung unterbrochen werden kann, um auf diesem Wege auch über „kleine Gefahren“ zu informieren. Die derzeit bestehende Regelung zur Information der Bürger*innen im Gefahrenfall sieht wie folgt aus:
- Feueralarm (dreimaliger Dauerton für ca. 12-15 Sekunden) zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr:
„Dieser Sirenenton dient in Hagen bereits seit langem der Alarmierung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr. Achten Sie im Straßenverkehr nach der Alarmierung trotzdem besonders auf Fahrzeuge. Neben den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr können auch alarmierte Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg zu ihren Feuerwachen Sonderrechte in Anspruch nehmen.“
- Warnung der Bevölkerung bzw. Zivilschutzalarm (einminütiger Dauerton, jedoch auf- und abschwellend – ehemaliger Luftschutzalarm):
„Ruhe bewahren!
Radio Hagen (107,7 MHz Antennenempfang, 92,15 MHz Kabelempfang) einschalten und die Informationen und Warnhinweise beachten!
Auch auf Durchsagen von Warnfahrzeugen der Polizei und Feuerwehr achten! Notrufnummer (110 und 112) nur im Notfall nutzen, um die Leitstellen zu entlasten!“
- Entwarnung (einminütiger Dauerton ohne Unterbrechung):
„Die Gefahr, vor der gewarnt wurde, besteht nicht mehr.“
(Quelle:https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_37/fb_37_09/sirenensignale/Sirenensignale.html)
Am 26.03.2025 wurde mit der Antragstellerin ein erneutes Telefonat geführt, in dem die verschiedenen Sirenensignale erläutert wurden. Des Weiteren wurde daraufhin gewiesen, dass der Bevölkerungs- bzw. Zivilschutzalarm glücklicherweise nicht sehr häufig zum Einsatz kommt, aber in solchen Fällen (wie z. B. beim Hochwasser 2021) die Bürger*innen über den lokalen Radiosender Informationen und Verhaltenshinweise erhalten. Frau V. zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden und wünschte keine weitere Erörterung.
