Stellungnahme - 0491/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der Fraktion Hagen Aktiv
hier: Anstellung und Besoldung der Mitarbeitenden im Waste-Watcher-Projekt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Manuel Bornfelder
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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12.06.2025
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Sachverhalt
Die Fraktion Hagen Aktiv im Haupt- und Finanzausschuss bittet gem. § 5 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hagen um Beantwortung folgender Fragen zur Anstellung und Besoldung der Mitarbeitenden im Waste-Watcher-Projekt. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
In welchen Abteilungen sind die 14 ordnungsbehördlichen Mitarbeiter des Projektes Waste-Watcher angestellt bzw. angestellt gewesen - aufgelistet nach jedem Beschäftigten mit der entsprechenden Besoldungsgruppe?
Aus dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind zwölf Mitarbeitende im Außendienst sowie vier Mitarbeitende im Innendienst, zwei davon anteilig, im Bereich Waste Watcher eingesetzt.
Die zwölf Außendienstler sind in Entgeltgruppe 7 TVöD eingruppiert. Zwei Mitarbeitende des Innendienstes sind in Entgeltgruppe 6 TVöD sowie zwei weitere in Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert.
Wie und von wem wurde festgestellt, dass die ordnungsbehördliche Arbeit im Projekt nur 10 % ausmacht?
Die Feststellung wurde bei der Implementierung des Projektes Waste Watcher im Jahr 2018 durch die Verwaltung (federführend durch das Umweltamt der Stadt Hagen unter Beteiligung der Fachbereiche Personal und Organisation, Finanzen und Controlling, Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie des Rechtsamtes) getroffen und durch die Bezirksvertretungen Eilpe/Dahl, Haspe, Hohenlimburg, Hagen-Mitte, Hagen-Nord, den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Hagen beschlossen (vgl. DS 0453/2018).
Ist es richtig, dass sich die Verwaltung in Dortmund das Hagener Projekt angeschaut hat?
Vertreter*innen der Stadtverwaltung Dortmund sowie der Entsorgung Dortmund GmbH haben sich das Projekt im Jahr 2020 vor Ort angeschaut und setzen dieses in ähnlicher Form wie Hagen nach wie vor erfolgreich in Dortmund um.
Wie erklären sich die, laut Antwort der Verwaltung vom 12.12.2024 (Sachantrag zur Vorlage 1169/2024), um 60 Prozent eklatant unterschiedlichen Lohnkosten zwischen den Beschäftigten des HEB und den Beschäftigten der Ordnungsbehörde bei 90 Prozent identischer Arbeit?
Zunächst ist festzustellen, dass in den mitgeteilten Personalkosten der Stadtverwaltung die Kosten für den Außen- und Innendienst enthalten sind. Bei der auf Seiten des Hagener Entsorgungsbetriebes entstandenen Kosten handelt es sich lediglich um die Kosten für die Mitarbeitenden im Außendienst. Um eine Vergleichbarkeit überhaupt herstellen zu können, sind demnach die Kosten des Innendienstes zunächst von den Personalkosten der Stadtverwaltung in Abzug zu bringen. Dies entspricht einer Summe i. H. v 125.300 € (113.00 € für die beiden Stellen nach EG 6 TVöD und 12.300 € anteilig für die beiden Stellen nach EG 9a TVöD). Weiterhin ist zu beachten, dass die vom Hagener Entsorgungsbetrieb mitgeteilten Personalkosten nur acht Außendienststellen berücksichtigen, wohingegen die Personalkosten für die Mitarbeitenden im Außendienst der Stadtverwaltung aufgrund der damals bereits erfolgten und politisch beschlossenen Stellenausweitung von 13 Stellen ausgehen.
Somit sind die Personalkosten der Stadtverwaltung um die Differenz von fünf Außendienststellen bzw. den mit diesen verbundenen Kosten zu bereinigen. Dies entspricht einer Summe i. H. v. 245.000 € (5 x 49.000 €).
Zuletzt erklärt sich der Unterschied bei den seinerzeit mitgeteilten Personalkosten durch die unterschiedlichen Eingruppierungen. Während die städtischen Waste Watcher in EG 7 TVöD eingruppiert sind, erfolgt die Eingruppierung der HEB – Waste Watcher in EG 5 TVöD. Hier sind weitere 92.000 € (8 x (50.000 € - 38.500 €)) von den Personalkosten der Stadtverwaltung abzuziehen.
Dies ergibt dann im Ergebnis das folgende Bild und die Schlussfolgerung, dass ein deutlicher Unterschied bei den Lohnkosten nicht besteht bzw. sich im Hinblick auf die damalige Stellungnahme der Verwaltung aus den o. a. Gründen erklärt:
771.300 € (mitgeteilte Personalkosten in der DS 1169/2024)
/ 125.300 € (Innendienststellen EG 6 TVöD und EG 9a TVöD)
/ 245.000 € (Differenz tatsächlich besetzte Außendienststellen StV und HEB)
/ 92.000 € (Differenz aufgrund unterschiedlicher Eingruppierung StV und HEB)
___________
= 309.000 €
