Stellungnahme - 0324/2025-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Fritz-Steinhoff-Park
hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Zusatzbeschluss SFA vom 21.05.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Matthäus Kozinski
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Kenntnisnahme
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05.06.2025
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Sachverhalt
Stellungnahme zu Beschluss SFA DS 0324/2025 vom 21.05.25
- Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, mit welcher konkreter Fragestellung bzw. welchem Szenario das besagte Lärmgutachten für das Areal des ehemaligen Bolzplatzes in Auftrag gegeben wurde.
- Die Verwaltung wird aufgefordert die finanzielle Historie des Projekts lückenlos und verständlich darzustellen. Das beginnt mit den Finanzplanungen in den bisherigen Haushalten seit 2019 (insbesondere 2022/2023 & 2024/2025). Dabei sind sowohl die fest eingeplanten Mittel der jeweiligen Haushaltsjahre als auch die Summen in der mittelfristigen Finanzplanung aufzuführen, investive und konsumtive Mittel zu unterscheiden. Es ist übersichtlich und nachvollziehbar darzustellen, welche Summen für welche Jahre eingestellt wurden, für welche Summen Überträge in Folgejahre möglich waren oder sind und welche Beträge für welche Arbeiten möglicherweise bereits abgerufen wurden und was derzeit noch zur Verfügung steht.
- Die Vorlage wird in Erster Lesung behandelt und zusammen mit den Antworten in der kommenden Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses erneut beraten.
Zu 1:
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, mit welcher konkreter Fragestellung bzw. welchem Szenario das besagte Lärmgutachten für das Areal des ehemaligen Bolzplatzes in Auftrag gegeben wurde.
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten
Nach Beschlussfassung der BV Mitte, für eine Grundsanierung des Kleinkinderspielplatzes mit Erweiterung bzw. Umnutzung der ehemaligen Bolzplatzfläche, wurde eine Geräuschemissionsprognose für besagte Flächen beauftragt. Das Gutachten befindet sich derzeitig in Erstellung und wird voraussichtlich Ende des 2 QT 2025 vorliegen.
Aufgrund des laufenden Planungsprozesses und des bevorstehenden Beteiligungsverfahrens mit den zukünftigen Nutzern (z.B. Kinder, Jugendliche) liegen derzeitig noch keine konkreten Planungsszenarien für den Bereich vor.
Die beauftragte Geräuschemissionsprognose soll daher in einem ersten Schritt den vorhandenen Planungsrahmen aufzeigen und abstecken welche Spiel- und Freizeitelemente sich für diese Fläche eignen. Hierzu werden für die Flächen die bereits vorhandenen Wünsche und Ideen zu Sport- und Freizeitnutzung (von Bürgern und Politik) auf ihre Geräuschemissionen und ihre entsprechende Eignung überprüft.
Es wird hierzu ein digitales Gelände- und Gebäudemodell erarbeitet sowie die maßgeblichen Geräuschemittenten der vorhandenen und angedachten Spiel und Freizeitflächen mit einbezogen und schalltechnisch berechnet. Alle genannten Spielinhalte sind immer in Kombination mit Aufenthaltsangeboten wie z.B. „Jugendtreff“, Sitzmöglichkeiten oder Picknick zu sehen. In die Betrachtung einbezogen werden auch die bereits vorhandenen Geräuschimmissionen durch die gleichzeitige Nutzung anderer Freizeitangebote im Park.
Die von den bestehenden und angedachten Spiel- und Freizeitflächen ausgehenden Geräusche werden auf der Basis des Landesimmissionsschutzgesetzes LImschG und der "Freizeitlärmrichtlinie NRW" betrachtet und bewertet. Aufgrund der anliegenden Wohnbebauung sollen hierzu ebenfalls, bei Bedarf, Empfehlungen von möglichen System-Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt werden.
Es wurde beauftragt konkrete Spielinhalte für den Planugnsraum zu überprüfen. Hierbei bilden die zu untersuchenden Sport- und Freizeitelemente Referenzwerte für den Planungsraum, die auch exemplarisch für Anlagen mit vergeleichbaren Gereäuschemission herangezogen werden können bzw. lassen sich hieraus Aussagen ableiten.
a. Es werden Aussagen über zu erwartende Geräuschimmission von Sport- und Spielinhalten bei der geplanten Nutzung einer wiederhergestellten Asphaltfläche ermittelt.
- Basketballfeld
- Badmintonfeld
- Streetball mit/ oder Minitoranlage
- Minigolf
- Interaktives Spiel (z.b.Angebote Fa. Yalp)
- Bouldern
- Parcours
- Rollschuhbahn/ Rollerbahn
Eine Skateranlage wurde bereits am Standort des Fritz Steinhoff Parkes aufgrund der nicht vorhandenen Mindestabstände von mind. 80 bis 100 m Abstand zur Wohnbebauung ausgeschlossen, da diese in jedem Fall die Grenzwerte überschreiten wird.
b. Es werden Aussagen über zu erwartende Geräuschimmission von Spielkombinationen bei der geplanten Nutzung auf wasserdurchlässigen Untergründen (Wege, Rasen, Fallschutzbeläge) getätigt. Folgende Spielinhalte sollen beispielhaft untersucht werden:
- Parcours
- Bocciabahn, Boulebahn, Minigolf
- Bouldern
- Beachvolleyball
- Outdoorfitness Anlage
- Kombination 4 Trampoline mit Parcours und/oder weiteren Sportelementen
- Einsatz von Klangerzeugenden Spielinhalten (Musikkurbel, Gong)
c. Eine Sand-Matsch Anlage soll als Erweiterung des vorhandenen Spielplatzes mit 700 m² Spielfläche auf 1000 m² Gesamtspielfläche vergrößert werden.
Zwei weitere Szenarien sollen ebenfalls untersucht werden:
- Wasserspiel Kinder und Jugendliche auf 1000 m² Areal mit Fontänen, unterschiedlichen Spritzanlagen, interaktive Betätigung der Wassergewinnung (plätscherndes Wasser, lautes Rufen und Lachen)
- Sand- Matsch- Anlage für Kleinkinder als Erweiterung des vorhandenen Spielplatzes, mit Pumpe(n) und Rinnen, Auffangbecken, archimedische Spirale, Einbeziehung des Baumbestandes, Matschfläche auf ca. 250 bis 350 m²
Zu 2:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die finanzielle Entwicklung des Projekts Spielplatz Fritz-Steinhoff-Park vollständig, nachvollziehbar und verständlich darzustellen. Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:
- Darstellung der Haushaltsmittel seit 2019, insbesondere für die Haushaltsjahre 2020/2021, 2022/2023 sowie 2024/2025
- Aufschlüsselung der eingeplanten Mittel:
- nach Haushaltsjahr (Planansätze),
- nach Art der Finanzierung (investiv oder konsumtiv),
- inklusive mittelfristige Finanzplanung
- Übersicht über Mittelüberträge
Dabei sind die einschlägigen rechtlichen Grundlagen der Haushaltsführung zu beachten, insbesondere:
Haushaltsrechtliche Grundlagen:
- § 13 (Gemeindehaushaltsverordnung NRW) Verpflichtungsermächtigungen: Verpflichtungsermächtigungen müssen im Teilfinanzplan ausgewiesen werden und gelten in der Regel für die drei Folgejahre bzw. bis zum Abschluss der Maßnahme
- § 22 (Kommunalhaushaltsverordnung NRW) Ermächtigungsübertragungen: Haushaltsmittel (Aufwendungen du Auszahlungen) sind übertragbar. Übertragene Mittel erhöhen die Ansätze im Folgejahr und bleiben bei Zweckbindung bis zur Mittelverwendung verfügbar.
Historie der Haushaltsplanung zum Projekt „Spielplatz Fritz-Steinhoff-Park“
Erste Berücksichtigung im Doppelhaushalt 2020/2021, nach Einplanungsgespräch im Jahr 2019. Die eingeplanten Mittel betrafen zunächst nur die Planungskosten und wurden nur investiv berücksichtigt:
2020: 31.500 €
2021: 18.000 €
Mittelfristige Planung: 414.350 € (für 2022 spätere Baukosten)
(siehe Anlage 1)
Haushaltsplan 2022/2023 (aufgestellt im Jahr 2021)
2022: 5.000 €
2023: 40.500 €
Mittelfristige Planung:
2024: 4.900 €
2025: 344.900 €
2026: 3.670 €
Die ursprünglich für 2022 geplanten Baukosten wurden in das Haushaltsjahr 2025 verschoben. (siehe Anlage 2)
Haushaltsplan 2024/2025 (aufgestellt im Jahr 2023):
2024: 78.000 €
2025: 94.000 €
Diese Mittel betreffen insbesondere weitere Planungs-, Genehmigungs- und Gutachterkosten. Zudem wurde die Demontage des Bolzplatzkäfigs beauftragt und ein Lärmgutachten beauftragt.
Mittelfristige Planung ab 2026:
2026: 1.371.000 € (geplanter Baubeginn)
2027 & 2028: je 2.500 € (Pflegekosten, z.B. Baumpflege)
Nach Bauabschluss ist eine Übernahem durch den WBH vorgesehen.
(siehe Anlage 3)
Aktueller Stand (2025)
Für das laufende Haushaltsjahr stehen aktuell ca. 250.000 € zur Verfügung, inkl. Ermächtigungsübertragung aus Vorjahren (EÜ aus Vorjahren: 171.429 €). Demnach stehen Mittel zur Verfügung die Bolzplatzdecke dieses Jahr zur versiegeln (Oberflächensicherung, Altlastensanierung).
