Beschlussvorlage - 0297/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Frauenbeirat der Stadt Hagen bestellt ab sofort und für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen Claudia Benthaus-Reiß zur stellvertretenden Schriftführung.

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Sachverhalt

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Niederschrift über die im Frauenbeirat gefassten Beschlüsse von der Vorsitzenden des Frauenbeirates und einer vom Frauenbeirat zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen. Die Verwaltung schlägt vor, Claudia Benthaus-Reiß als Stellvertreterin der Schriftführung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen zu bestellen.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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17.06.2025 - Frauenbeirat - ungeändert beschlossen