Beschlussvorlage - 0480/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Angebot der Stadtwerke Bochum Windpark Schälker Heide GmbH & Co. KG zum Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) gemäß § 6. Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 wird angenommen. 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten Vertrag abzuschließen.

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Sachverhalt

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023) sollen die Betreiber von Windenergieanlagen an Land Gemeinden, die von derartigen Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen. Hierfür dürfen die Anlagenbetreiber den betroffenen Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten. 

Bei Windenergieanlagen an Land darf der Anlagenbetreiber den betroffenen Gemeinden gemäß § 6 Abs. 2 EEG 2023 Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Bei mehreren betroffenen Gemeinden ist die Zahlung allen betroffenen Gemeinden anzubieten. Der Gemeindeanteil wird dann entsprechend des Anteils des jeweiligen Gemeindegebiets an der Umkreisfläche der Anlage aufgeteilt. 

Die Stadtwerke Bochum Windpark Schälker Heide GmbH & Co. KG, Bochum beabsichtigt die Errichtung zweier Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Iserlohn. Die Standorte sind in Anlage 1 des Beteiligungsvertrages aufgezeigt. Die Stadtwerke Bochum Windpark Schälker Heide GmbH & Co. KG bietet der Stadt Hagen den beschriebenen freiwilligen Betrag ohne Gegenleistung an. Die Erlöse sind abhängig vom erzeugten Energieertrag und derzeit nicht genau zu beziffern. Die beiden Windenergieanlagen werden jedoch voraussichtlich pro Jahr 30 Millionen kWh produzieren. 

Der beigefügte Vertrag entspricht dem aktuellen Mustervertrag der Fachagentur Windenergie an Land zur Regelung der finanziellen Beteiligung von Kommunen an der Windenergie. 

Zur Erläuterung des Beteiligungsvertrages ist das von der Fachagentur erstellte Beiblatt zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 als Anlage beigefügt. 

Verwaltungsseitig wird die Annahme des Vertrages empfohlen.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:Einnahmen

 

  1.                               Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

  Erlösbeteiligung

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1410 

Bezeichnung:

  Umwelt- und Immissionsschutz

Auftrag:

1141002 

Bezeichnung:

  Anlagenbezogener Immissionsschutz

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414700

Bezeichnung:

  Zuschüsse von priv. Unternehmen

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                               Rechtscharakter

x

Vertragliche Bindung

 

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Beschlüsse

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12.06.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen