Beschlussvorlage - 0322/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung Disaster-Recovery-Lösung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Ralf Steffens
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kommission für Organisation und Digitalisierung
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Vorberatung
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03.06.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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12.06.2025
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Beschlussvorschlag
Der Fachbereich für Informationstechnologie und Zentrale Dienste wird beauftragt, eine öffentliche Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung der vorhandenen Disaster-Recovery-Lösung sowie die Verlängerung des Supportes der vorhandenen Systeme und der notwendigen Lizenzen durchzuführen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
A) Bedarfssituation
Für die virtuelle Serverumgebung der Stadt Hagen wurde im Jahr 2018 eine Disaster-Recovery-Lösung (DR) zur Sicherung der virtuellen Maschinen (VM) beschafft.
Eine DR für virtuelle Infrastrukturen unterscheidet sich grundlegend von einer konventionellen Datensicherung. Hierbei werden die VM agentenlos und unabhängig vom Betriebssystem auf einen dedizierten, festplattenbasierten Speicherbereich übertragen. Dies bedeutet, dass die VM mit ihren kompletten Konfigurationen und Festplatten-Dateien an einen dritten Standort kopiert wird.
Mit Hilfe einer DR-Lösung reduziert sich im Störungsfall die Wiederherstellungszeit einer einzelnen VM drastisch, von mindestens einem Arbeitstag auf nur wenige Minuten.
Auch in Hinsicht auf die aktuell immer stärker werdenden Bedrohungslagen durch Viren, Trojaner und andere Schadsoftware, bietet eine DR-Lösung einen erheblichen Mehrwert. Im Falle eines erfolgreichen Angriffs könnten die betroffenen VM binnen weniger Minuten auf einen virenfreien Stand zurückgesetzt und ggfs. ebenso zu Forensik und Analysezwecken in einer isolierten Umgebung bereitgestellt werden.
Die im Jahr 2020 beschaffte Hardware läuft am 19.10.2025 aus dem Support.
Bereits 2022 wurden drei ältere Systeme aufgrund des abgelaufenen Supportes gegen zwei neue Systeme ersetzt.
Zur Homogenisierung der Infrastruktur, sollen daher auch die vier aus dem Support laufenden Systeme gegen zwei modernere und leistungsfähigere Systeme ersetzt werden.
In diesem Zuge wird ebenfalls angestrebt, den Support der bereits vorhandenen Systeme auf ein einheitliches Ablaufdatum zu verlängern.
Ebenso müssen aufgrund gestiegener Anforderungen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung die Kapazitäts-Lizenzen zukunftsfähig angepasst werden.
Es ist daher beabsichtigt, neue 50 TB Lizenzen mit einer Laufzeit von 60 Monaten zu beschaffen und zudem die vorhandenen 10 TB Lizenzen auf das gleiche Ablaufdatum zu verlängern.
B) Kosten, Finanzierung und Wirtschaftlichkeit
I. Kosten:
Gemäß einer eingeholten Preisinformation betragen die Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung der Disaster-Recovery-Lösung sowie für eine fünfjährige Laufzeit des neuen Lizenzvertrags inkl. dem entsprechenden Support ca. 213.000 EUR netto.
Somit liegen die Bruttokosten bei ca. 253.000 EUR.
II. Finanzierung:
Die Finanzierung ist im Haushaltsbudget 2025 sichergestellt.
III. Wirtschaftlichkeit:
Das wirtschaftlichste Angebot wird aufgrund des Gesamtauftragsvolumens gemäß §8 Abs. 2 UVgO im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt.
C) Unabweisbarkeit gem. § 82 GO NRW
Die Auswahl der vorhandenen Disaster-Recovery-Lösung erfolgte nach einer umfangreichen Marktanalyse mit entsprechenden Teststellungen diverser Hersteller. Nach mittlerweile sieben Jahren Produktiveinsatz hat sich die Lösung in der Praxis im lfd. Dienstbetrieb sehr gut bewährt. Um den Dienstbetrieb zukünftig kontinuierlich sicherstellen zu können ist die Ersatzbeschaffung der aus dem Support laufenden Systeme notwendig und technisch alternativlos, sodass auch zukünftig die entsprechenden Server nach Störungen oder Ausfällen innerhalb kürzester Zeit wiederhergestellt werden können, damit die städtischen Dienste und Verfahren möglichst unterbrechungsfrei laufen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Ersatzbeschaffung Disaster-Recovery-Lösung und Verlängerung des Supportvertrages und Lizenzen |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0116 |
Bezeichnung: |
IT und Zentrale Dienste |
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Finanzstelle: |
5000461 |
Bezeichnung: |
Cohesity Erw. Sachanlagevermögen |
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Finanzposition: |
783100 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 € |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition
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Gesamt |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
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Einzahlung (-)
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0,00 € |
0,00 € |
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Auszahlung (+) 783100 |
253.000 € |
253.000 € |
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Eigenanteil |
253.000 € |
253.000 € |
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X |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
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Die Ausgaben in Höhe von 253.000 € für die Beschaffung von Hardware inkl. Subscription (Nutzungslizenz) und entsprechenden Support, sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei den Komponenten handelt es sich um eine Sachgesamtheit. Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren, ergibt sich eine jährliche Abschreibung von rd. 50.600 €, welche einen Aufwand in der Ergebnisrechnung darstellt.
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- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
50.600 € |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
50.600 € |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
50.600 € |
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
