Beschlussvorlage - 0294/2025-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss trifft eine Grundsatzentscheidung über den zukünftigen Standort einer Stadtwache für den Stadtordnungsdienst und der Leitstelle des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

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Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

 

1. ob der ehemalige Reisebüro-Pavillon am Adolf-Nassau-Platz als vorübergehender oder dauerhafter Standort für eine Stadtwache ohne Leitstelle in Betracht kommt.

 

2. darzustellen, welche Kosten für eine in dieser Form beschränkte Stadtwache entstehen würde.

 

3. wie ein Personalkonzept für den Reisebüro-Pavillon nach einer Trennung von Stadtwache und Leitstelle aussehen würde.

 

Aus Sicht des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung:

 

Der ehemalige Reisebüropavillon als zusätzliches Präsenzangebot kommt in der Form in Betracht, dass dieser von Montag bis Samstag durch jeweils zwei Mitarbeitende des SOD in der Früh- und Spätschicht (08.00 – 22.00 Uhr) besetzt werden könnte. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung gibt hier jedoch zu bedenken, dass es sich hierbei ausschließlich um eine standortgebundene Lösung handelt, die einen deutlich geringeren einsatztaktischen Wert als eine mobile Lösung hat. Ein zu erwartender Effekt ist, dass sich Problemlagen rund um den Standort zwar erübrigen, sich diese aber innerhalb der Innenstadt lediglich verlagern werden. Im Gegensatz zu einer stationären Lösung würde eine mobile Alternative die Möglichkeit bieten, sich verlagernden Problemlagen nachzugehen.

 

Die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes stellt inzwischen die größte Schnittstelle beim Digitalfunk BOS dar. Hier laufen alle Kommunikationswege zur Steuerung der ordnungsbehördlichen Außendienste zusammen. Vor diesem Hintergrund muss bei der Überlegung, die Leitstelle in eine andere Räumlichkeit umziehen zu lassen, die Anbindung dieser an den Digitalfunk aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen mitbetrachtet werden.

Durch diese veränderten Rahmenbedingungen ist eine gemeinsame Unterbringung von Leitstelle und SOD also zwingend erforderlich anzusehen. Die Leitstelle nimmt Aufgaben im Rahmen der Fachaufsicht wahr und koordiniert Arbeitsabläufe über den bloßen Funkbetrieb hinaus. Es braucht hier unbedingt die räumliche Nähe zwischen Team und Leitstelle.

 

Es bleibt aus fachlicher Sicht festzuhalten, dass die Errichtung eines standortbezogenen Präsenzangebotes die Herausforderung beinhaltet, ein solches Angebot während der Öffnungszeiten auch nachhaltig und lückenlos anzubieten. Den Bürger*innen der Stadt Hagen werden Zeiten, in denen der Standort aus Gründen des Personalmangels nicht besetzt ist und kein Angebot stattfindet, nur schwer zu erklären sein. Ein Rückgriff auf das vorhandende Bestandspersonal zur Sicherstellung der Öffnungszeiten verbietet sich aus fachlicher Sicht, da ein solcher unmittelbar die Schwächung des Einsatzwertes des SOD im Außendienst zur Folge hätte und die Aufgabenerfüllung im Außendienst (Ermittlungstätigkeiten, Kontrolltätigkeiten, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr) nicht oder nur noch eingeschränkt erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund ist aus fachlicher Sicht auf eine Trennung von Stadtwache und Leitstelle zu verzichten.

Aus Sicht des Fachbereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung:

Der ehemalige Reisepavillon müsste für den Fall einer Nachnutzung saniert werden. Aufgrund des Denkmalschutzes kommt ein Rückbau der Immobilie hier nicht infrage. Daher ist zu überprüfen, welche Nachnutzungen für den Reisepavillon in Betracht kommen. Der Reisepavillon befindet sich auf dem Adolf-Nassau-Platz, ebendieser stellt eine wichtige Verbindung zwischen Haupteinkaufszone in der Elberfelder Straße und dem innerstädtischen Grünraum Volkspark dar.

 

Im Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung wird derzeit mit Hochdruck an der zukünftigen Innenstadtentwicklung gearbeitet. Dabei wird dem Adolf-Nassau-Platz und dem Reisepavillon aufgrund der zuvor genannten Verbindung eine Schlüsselfunktion in der weiteren Planung zugeschrieben. Bisher untergenutzt, soll u. a. dieser Platz im Fokus der Erneuerungsmaßnahme stehen. Die aktuelle Konzeption sieht vor, die an dieser Stelle bislang vorhandene städtebauliche Rückseite in einen qualitätvollen Platz mit besonderer Aufenthaltsqualität zu wandeln. Dafür nimmt auch der ehem. Reisepavillon eine wichtige Rolle ein. So bietet sich hier durch die Platzierung des Baukörpers auch eine teilweise Nutzung der Platzfläche, z. B. durch Außengastronomie, an. Durch den denkmalgeschützten Pavillon in Verbindung mit dem Vier-Flüsse-Brunnen inkl. Sitzgruppe kann hier eine besondere atmosphärische Aufenthaltssituation mit Alleinstellungscharakter entstehen.

 

Der Pavillon inklusive der angrenzenden Außenfläche soll durch seine zukünftige Nutzung ein Anziehungspunkt sowohl für den Adolf-Nassau-Platz, als auch die gesamte Innenstadt werden.

 

Auch in der Gastronomiekonzeption wird dem Adolf-Nassau-Platz, vergleichbar zum und in Verbindung mit dem Volkspark, eine hohe Bedeutung und hohe Entwicklungschancen mit dem Potenzial, sich zum „Herz der Stadt“ mit Abstrahlwirkung zu entwickeln, zugeschrieben.

Darüber hinaus fehlt es der Studie zufolge in der Hagener Innenstadt an ebendiesen einzigartigen und besonderen gastronomischen Angeboten, welche nicht nur durch den Betreiber, sondern auch durch die räumlichen Alleinstellungsmerkmale hergestellt werden können.

 

Die denkmalrechtliche Erlaubnis für eine eventuelle Sanierung muss rechtzeitig und mit ausreichend Angaben zum Umfang und Vorgehen bei der Unten Denkmalbehörde eingereicht werden.

 

Aus der Sicht des Fachbereichs Gebäudewirtschaft:

Unabhängig von der künftigen Nutzung wird die bauliche Instandsetzung des unter Denkmalschutz stehenden Reisepavillons für einen absolut minimalen Erhaltungszustand Kosten in Höhe von ca. 195.000 € brutto auslösen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine vollständige Kostenschätzung der verschiedenen Kostenblöcke (alle baulichen Maßnahmen, Unterbringung Personal, Kosten für lokale Sicherheitstechnik und IT, Schaffung oder Anmietung von Stellflächen für Fahrzeuge, Umzüge, etc. für folgende Varianten detailliert darzustellen.

 

  1.             Konzeptvorschlag – modifiziert Verwaltung I: Stadtwache mit SOD-Leitstelle in einem neu zu errichtenden Volkspark-Pavillon ohne Verlagerung von Personal (32) aus der Böhmerstraße ins Bürgeramt:

 

Dem äußeren Anschein nach und den ersten Berichten zufolge, ist der bauliche Zustand des in die Jahre gekommenen Pavillons als schlecht zu bewerten. Vor dem Hintergrund des hohen Sanierungsaufwandes wurde auch ein Rückbau diskutiert.

 

Die Fläche, auf der der Pavillon errichtet wurde, befindet sich in prominenter Position zwischen der Fußgängerzone der Hohenzollernstraße und dem angrenzenden Volkspark. Hiermit kann dem Raum eine wichtige Scharnierfunktion zugeschrieben werden. Der Park zieht sich über den Kinderspielplatz Volkspark bis zur Immobilie selbst und bildet einen wichtigen Grünraum im innerstädtischen Bereich. Ihn gilt es zukünftig städtebaulich aufzuwerten und nach Möglichkeit zu erweitern. Der Freizug des Pavillons birgt die einmalige Chance der des Eingangsbereichs in den Park aus Richtung Hohenzollernstraße neu zuordnen.

 

Aus städtebaulicher Sicht muss der Rückbau des vorhandenen Baukörpers die Zielsetzung sein. Die prominente Lage dieser Scharnierposition erlaubt es nicht, hier lediglich mit einer Aufwertung den Pavillon zu erhalten. Somit kann der Fläche eine neue Nutzung zugeführt werden, hierbei sind mehrere Optionen denkbar. Ein Rückbau und die damit einhergehende Neuordnung würde dafür sorgen, dass rückwärtige Bereiche in dieser prominenten Lage wieder ins Sichtfeld rücken und eine Einsehbarkeit an diesem Ort wiederhergestellt wird. Dadurch ist eine Reduzierung der vorhandenen Angsträume zu erwarten, was überdies das Sicherheitsempfinden durch eine gesteigerte soziale Kontrolle in diesem Bereich positiv beeinflussen wird. An dieser Stelle kann mehr Raum für Grün-, Spiel- und Sportflächen geschaffen werden, wodurch sich die Aufenthaltsqualität nicht nur im Volkspark, sondern in der gesamten City erhöht. Als weitere Option ist auch ein weitaus kleinerer Neubau vorstellbar, der aber weder die vorhandene Wegeverbindungen noch die Blickachsen versperrt.

 

Die von der Stadt Hagen in Auftrag gegebene Gastronomiekonzeption verortet zudem im Volkspark den größten Handlungsdruck im gesamten Innenstadtbereich bei gleichzeitig großen Entwicklungschancen im Hinblick auf gastronomische und freizeitliche Entwicklungen. Die zentrale Lage, vorhandene Frequenz, das vorhandene Potenzial für Alleinstellung innerhalb der Stadt sowie Potenzialflächen, die besonders durch die Eigentumsverhältnisse seitens der Stadt attraktiv sind, zeichnen das Bild eines Standorts, der in Zukunft eine belebte, grüne Lunge der Innenstadt bilden kann. Der Fokus liegt gem. Gastronomiekonzeption hierbei auf der Zielgruppe der Familien, was dafürspricht, die vorhandenen Potenziale aufzugreifen. So wurde 2024 bereits der Spielplatz modernisiert und könnte durch eine freiwerdende Fläche zusätzlich erweitert sowie räumlich stärker eingefasst werden. Ebenfalls wäre es denkbar dort Outdoor-Sportgeräte aufzustellen.

 

Einschätzung des Fachbereichs für Informationstechnologie und Zentrale Dienste:

 

Nach einem Neubau müsste die Anbindung an das städtische Netz technisch und wirtschaftlich geprüft werden. Derzeit ist keine Kostenschätzung möglich, aber die Anbindung wird höchstwahrscheinlich teurer sein, als die Anbindung des Reisebüro Pavillon, da dort Leerrohre direkt neben dem Pavillon liegen.

 

Fazit:

 

Aus den genannten Gründen scheidet aus Sicht der Verwaltung die Neuerrichtung eines Volkspark-Pavillons aus, Kosten hierfür sind nicht näher betrachtet worden.

 

  1.             Konzeptvorschlag - Verwaltung II: Stadtwache inkl. Leitstelle im Bürgeramt mit Verlagerung von Personal (32) aus der Böhmerstraße, dazu mobile Ergänzung

 

Umbaukosten Bürgeramt: 185.000 Euro

Kosten Büroausstattung: 71.910 Euro

Kosten IT: 23.200 Euro

Umzugskosten: 3.300 Euro

Anschaffung mobile Ergänzung (Fahrzeug mit technischer Ausstattung): 100.000 Euro

Keine zusätzlichen Kosten für die Schaffung oder Anmietung von Stellflächen für Einsatzfahrzeuge

  1.              

Konzeptvorschlag – Rat: Verlagerung von Personal (32) aus der Böhmerstraße ins Bürgeramt, dazu Nutzung des Reisebüro-Pavillons als Stadtwache (wie oben beschrieben)

 

Umbaukosten Bürgeramt: 185.000 Euro

Instandsetzung Reisepavillon: 195.000 Euro

Kosten Büroausstattung: 81.420 Euro

Kosten IT: 49.500 Euro (weil Reisebüro-Pavillon noch nicht an das städtische Netz angeschlossen)

Umzugskosten: 3.300 Euro

Keine zusätzlichen Kosten für die Schaffung oder Anmietung von Stellflächen für Einsatzfahrzeuge

 

Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um das ehemalige ZBA entsprechend den Voraussetzungen für die Unterbringung einer „Stadtwache“ herzurichten? Dazu zählen alle baulichen wie gestalterischen und technischen Maßnahmen sowie die Abstellmöglichkeit der Einsatzfahrzeuge. Wie hoch werden die Kosten für eine zweckmäßige Anpassung sein?

 

Die notwendigen Umbaukosten werden durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft mit 185.000 Euro beziffert, hier sind insbesondere Trockenbau- (ca. 58.000 Euro) und Elektroarbeiten (ca. 67.000 Euro) zu nennen, sowie Arbeiten an Heizung und Lüftung (insgesamt ca. 26.000 Euro).

 

Es ist geplant, die Einsatzfahrzeuge auf der zukünftig angemieteten Fläche im Parkhaus der Volme Galerie unterzubringen. Die Anmietung der Fläche und deren Ausstattung mit Wallboxen ist bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Umsetzung des „Masterplans Mobilität“ für die Anschaffung weiterer Elektro-Poolfahrzeuge und Dienstwagen geplant worden. Die Umsetzung wird nun vorgezogen, die Mittel für diese Maßnahme sind vorhanden.

 

Wie lässt sich eine „zeitnahe Nutzung“ in Wochen oder Monaten beziffern?

 

Eine zeitnahe Nutzung wird angestrebt, lässt sich allerdings nicht näher bestimmen. Umbau- und Instandsetzungsarbeiten können erst nach der Kommunalwahl 2025 begonnen werden, da sich das Briefwahlbüro aktuell noch in den Räumlichkeiten befindet. Die Nacharbeiten zur Wahl sollten im November abgeschlossen sein.

 

Wie können die freiwerdenden Büros im Hohenlimburger Rathaus nach Umzug des Wahlamtes in die Böhmerstraße genutzt werden?

 

Die Nachnutzung im Verwaltungsgebäude Hohenlimburg kann zur Zeit noch nicht konkret benannt werden. Durch die Entscheidung, dass das ehemalige Marienhospital zukünftig als Verwaltungsgebäude zur Verfügung steht, kann nun mit der daraus resultierenden Umzugsplanung begonnen werden.

 

Hält die Ordnungsbehörde den Einsatz einer mobilen Wache für sinnvoll?

 

Aus Sicht des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung handelt es sich im Gegensatz zu einer standortgebundenen Option bei einem mobilen Angebot um eine Alternative, die einen deutlich höheren einsatztaktischen Wert als eine stationäre Lösung hat. Ein zu erwartender Effekt bei einem festen Standort ist, dass sich Problemlagen rund um diesen zwar erübrigen, sich diese Lagen aber innerhalb der Innenstadt verlagern werden. Im Gegensatz zu einer stationären Lösung würde eine mobile Alternative die Möglichkeit bieten, sich verlagernden Problemlagen nachzugehen. Betrachtet man daneben die dargestellten Personalaufwendungen für einen festen Standort, ist ein überzeugendes Kosten-Nutzenverhältnis für ein stationäres Angebot nicht abbildbar. Überdies ist zu berücksichtigen, dass die Mitarbeitenden des SOD auch Ermittlungsersuchen bearbeiten. Das ist in anderen Ordnungsbehörden in NRW zwar organisatorisch anders gelöst, in Hagen aber fester Bestandteil der Stellenbeschreibung. Ein mobiles Präsenzangebot bietet den Vorteil, dass die Mitarbeitenden des SOD bei Verlagerung des Standortes die Bearbeitung einzelner Ermittlungsersuchen weiterhin wahrnehmen können, was positive Auswirkungen auf den Personalansatz bei einem mobilen Angebot hat.

 

Mit welchen Kosten ist für das aufgeführte „zusätzliche Präsenzangebot“ (inkl. Personal) zu rechnen?

 

Eine Besetzung eines zusätzlichen Präsenzangebotes von Mo. bis Sa. in Früh- und Spätschicht mit mindestens zwei Mitarbeitenden pro Schicht bedeutet einen Personaleinsatz von 5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zzgl. Ausfallfaktor von 2,8 (aus Berechnung VZÄ Leitstelle aus 2023) insgesamt 14 zusätzliche VZÄ, wenn garantiert werden soll, dass die Stadtwache von Mo - Sa in der Zeit von 08.00 - 22.00 Uhr garantiert besetzt ist. Die durchschnittlichen Personalkosten für eine VZÄ liegen bei 60.600 Euro pro Jahr, also insgesamt 848.400 Euro pro Jahr.

Anders wäre dies im Falle eines mobilen Angebotes. Zunächst bedarf es für ein solches eines Präsenzkonzeptes. Dieses sollte wechselnde Standorte und wechselnde Zeiten für das Präsenzangebot berücksichtigen, um zum einen auf die Bedürfnisse der Bürger*innen eingehen und zum anderen auf Lageveränderungen reagieren zu können. Gezielte Standortwechsel bieten die Möglichkeit, dass die Mitarbeitenden des SOD im Rahmen dieser Wechsel weiterhin Ermittlungsersuchen bearbeiten können. Außerdem ist zu erwarten, dass ein zusätzliches Präsenzangebot je nach Wochentag oder Tageszeit unterschiedlich stark frequentiert wird. Auf die unterschiedliche Auslastung lässt sich nur durch ein mobiles Angebot reagieren, aus den o. g. Gründen nicht jedoch mit einem stationären Standort. So wären die Mitarbeitenden im SOD in Zeiten weniger starker Auslastung weiterhin verfügbar für andere Aufgaben. Diese müssen sich natürlich – und das bildet den Maßstab für das Präsenzkonzept – mit dem Anspruch an ein zusätzliches Präsenzangebot als wirkliche Serviceerweiterung für die Bürger*innen der Stadt Hagen vereinbaren lassen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren käme ein mobiles Präsenzangebot mit einer Stellenausweitung um fünf VZÄ aus, also mit jährlichen durchschnittlichen Personalkosten in Höhe von 303.000 Euro zuzüglich der einmaligen Anschaffung einer mobilen Einsatzmöglichkeit (Fahrzeug mit An- bzw. Vorbau und technischer Ausstattung) in Höhe von 100.000 Euro.

Fazit des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung:

Um die Ordnungsbehörde in der Innenstadt präsenter zu machen und damit das subjektive Sicherheitsgefühl der Hagener Bürgerinnen und Bürger spürbar zu erhöhen, macht aus den dargestellten einsatztaktischen Gründen unter Berücksichtigung aller Kosten-Nutzen-Relationen nur der Konzeptionsvorschlag II Sinn, sowohl mit als auch ohne mobile Ergänzung.

Fazit aus Sicht des Fachbereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung:

Die Unterbringung der Stadtwache wird sowohl in den ehemaligen Räumlichkeiten der Verbraucherzentrale im Volkspark, als auch dem Reisepavillon auf dem Adolf-Nassau-Platz nicht befürwortet.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich – soweit zum jetzigen Zeitpunkt absehbar – aus dem Vorlagentext.

 

 

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Beschlüsse

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12.06.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - verwiesen