Beschlussvorlage - 0474/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlüsse zum Jahresabschluss 2024 der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) sowie der Gesellschaft für Immobilienservice mbH Hagen (GIS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister); Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.06.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.07.2025
|
Beschlussvorschlag
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Drucksache 0476/2025, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,
1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2024 der G.I.V.,
2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses der G.I.V.,
3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der G.I.V.,
4. die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Jahr 2024
und nimmt
5. den Jahresabschluss 2024 der GIS mbH zur Kenntnis zu nehmen und
6. dem Jahresabschluss 2024 der GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft (HUI) zuzustimmen.
II. Der Rat der Stadt Hagen weist, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Drucksache 0476/2025, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, den Vertreter der G.I.V. an, in der Gesellschafterversammlung der HUI,
1. den Jahresabschluss 2024 der HUI festzustellen,
2. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
3. vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung im G.I.V. Aufsichtsrat, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der HUI für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
III. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.
Sachverhalt
Die Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2024 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 05.05.2025 formuliert.
Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss zu fassen.
- Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Der vorgelegte Jahresabschluss 2024 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 119.452.683,07 € und einem Jahresüberschuss von 1.641.212,17 € festgestellt.
- Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses:
Der in der Bilanz der G.I.V. mbH zum 31.12.2024 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 1.641.212,17 € wird in den Gewinnvortrag eingestellt.
- Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates:
Dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers
Die Cramer Werthmann & Partner mbB wird zur Abschlussprüfungsgesellschaft des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen für das Geschäftsjahr 2025 bestellt.
Nur zur Kenntnisnahme:
- Jahresabschluss 2024 der GIS mbH.
- Jahresabschluss 2024 der HUI GmbH
Zu der Gesellschafterversammlung der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2024 der HUI wird durch den Rat der Stadt Hagen kein/e Vertreter/in entsandt, da die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) Mehrheitsgesellschafterin ist. Die G.I.V. wird durch den Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung der HUI vertreten.
Gemäß § 13 Abs. 11 Satz 2 der HUI Gesellschaftsvertrages sind die Vertreter der Gesellschafterin G.I.V. in der Gesellschafterversammlung an Weisungen des Rates der Stadt Hagen und seiner Ausschüsse gebunden. Insofern wird der Rat in Ausübung seines Weisungsrechtes um entsprechende Beschlüsse gebeten.
Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 4 des G.I.V. Gesellschaftsvertrages steht der Beschluss zu 1.°c) steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des G.I.V. Aufsichtsrates. Dort heißt es:
„(3) Maßnahmen der Geschäftsführung bedürfen […] der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates:
[…]
4. Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen von Beteiligungsunternehmen, soweit es sich um Entlastungen und Satzungsänderungen, um Auflösung oder Verschmelzung der Unternehmen oder um die Zustimmung zur Übertragung oder Verpfändung von Anteilen des betreffenden Beteiligungsunternehmens handelt.“
Die Zustimmung des G.I.V. Aufsichtsrates ist nur für die Entlastungsbeschlüsse, nicht für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung erforderlich.
Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates in der Gesellschafterversammlung der Hagener Umwelt und Investitionsgesellschaft mbH.
Die Details zu den Jahresabschlüssen können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0476/2025 entnommen werden.
- Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
