Beschlussvorlage - 0471/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _______________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 07.07.2025 zu entsenden.

 

II. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters / der unter I. bestellten Vertreterin bestellt der Rat Herrn/Frau _______________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannten Gremien.

 

III. Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) für die Stadt Hagen als Gesellschafterin

 

1. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Form festzustellen und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen,

2. den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Form zu billigen,

3. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen,

4. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen und

5. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Essen, zu wählen.

 

 


IV. Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG (HST) für die Stadt Hagen als Aktionärin

 

1. den vom Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Form mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis zu nehmen,

2. dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen,

3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen und

4. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 die die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Essen, zu wählen.

 

 

V. Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG und den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH, Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH, der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH, der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH und der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb sowie deren 100 prozentigen Tochtergesellschaft HEB Service GmbH. Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Beauftragung der ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung in der agentur mark GmbH durch die HVG, den Jahresabschluss 2024 in der vorgelegten Form festzustellen, der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen sowie der Geschäftsführung für das Jahr 2024 Entlastung zu erteilen.

 

VI. Der Rat der Stadt Hagen weist die HVG für Gesellschafterversammlung der HEB GmbH an, dass die HVG dort das ihr gemäß § 14 Abs. 3 HEB-Gesellschaftsvertrag an den Anteilen der Mark-E Entsorgungsbeteiligung GmbH übertragene Stimmrecht dergestalt ausübt, den Beschlussvorschlägen zum Jahresabschluss 2024, zuzustimmen.

 

VII. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses notwendig oder sachgerecht sind. Dies beinhaltet auch die Abgabe eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Stadt Hagen für die HVG, in dem die Zustimmung zur Stimmgabe der HVG in der Hauptversammlung der HST und den obigen Gesellschafterversammlungen nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses erklärt wird.

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Sachverhalt

Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG), an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, hält am 07.07.2025 ihre ordentliche Gesellschafterversammlung ab.

 

Am gleichen Tag hält auch die Hagener Straßenbahn AG (HST), an der die Stadt Hagen mit 8,333 % unmittelbar und mit 91,667 % mittelbar über die HVG beteiligt ist, ihre ordentliche Hauptversammlung ab.

 

Für diese Versammlungen ist ein/e stimmberechtige/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen, der/die nicht Mitglied der Aufsichtsräte der Gesellschaften sein darf, da die Gesellschafterversammlung bzw. die Hauptversammlung auch über die Entlastung der Aufsichtsräte entscheidet.

 

Zu der Gesellschafterversammlung der HAGENBAD GmbH wird durch den Rat der Stadt Hagen kein/e Vertreter/in entsandt, da die HVG Alleingesellschafterin ist. Des Weiteren wird zu den Gesellschafterversammlungen der Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH sowie der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb durch den Rat der Stadt Hagen kein/e Vertreter/in entsandt, da die HVG Mehrheitsgesellschafterin ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen soll seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung und den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH, Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH, der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH, der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH  und der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb sowie seiner 100 prozentigen Tochtergesellschaft HEB Service GmbH erteilen.

 

Weiterhin erteilt der Rat der Stadt Hagen seine Zustimmung zur Beauftragung der ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH durch die HVG, den Jahresabschluss 2024 in der vorgelegten Form festzustellen, der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen sowie der Geschäftsführung für das Jahr 2024 Entlastung zu erteilen.

 

Der Oberbürgermeister soll zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt werden, die zur Umsetzung dieses Beschlusses notwendig oder sachgerecht sind. Dies beinhaltet auch die Abgabe eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Stadt Hagen für die HVG, in dem die Zustimmung zur Stimmgabe der HVG in der Hauptversammlung der HST und den obigen Gesellschafterversammlungen nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses erklärt wird.

 

  •     Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Aufsichtsräte zuzustimmen.
  •     Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG werden von der Hauptversammlung nur zur Kenntnis genommen. Beschlüsse zu diesem Punkt der Tagesordnung sind durch die Hauptversammlung nicht zu fassen. Da der Jahresverlust vor Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 3 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vom 27. Juni 1997 von der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH abgedeckt worden ist und das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2024 demnach ausgeglichen ist, ist ein Beschluss zur Ergebnisverwendung nicht zu fassen.

 

Die Details zu den Jahresabschlüssen 2024 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0470/2025 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 01.07.2024 wurde Herr Martin Scholz als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.06.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.07.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen