Beschlussvorlage - 0180/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Nachweisung (Anlage 1) einzeln aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Realisierungsdatum 06.05.2010

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Sachverhalt

Kurzfassung

Kenntnisnahme der in der Anlage aufgeführten außerplanmäßigen Bereitstellungen für 2008 und 2009.

 

 

Begründung

 

Bei den Nachbewilligungen handelt es sich um außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für 2008 und 2009, die nach § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt worden sind.

 

Der außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehrerträge/-einzahlungen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2008 und 2009) gedeckt.

 

Bei Vorlage der endgültigen Rechnungsergebnisse für die Jahre 2008 und 2009 kann es noch zur weiteren außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen sowie zu Veränderungen der zur Kenntnis gegebenen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen kommen.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2, Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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22.04.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen