Berichtsvorlage - 0461/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das X-Bus-Konzept des VRR verfolgt das Ziel, ein flächendeckendes Netz hochwertiger und verlässlicher regionaler Schnellbuslinien als sinnvolle Ergänzung zum Schienenpersonennahverkehr aufzubauen. Zwischen Juni 2022 und Juni 2023 konnten die ersten sieben X-Bus-Linien im VRR-Raum erfolgreich in Betrieb genommen werden.

Für die angestrebte Realisierung weiterer Linien galt es seitens des VRR, zusätzliche Finanzmittel zu akquirieren. Um die nächste Stufe des X-Bus-Konzeptes auf den Weg zu bringen, hat der VRR gemeinsam mit den ÖPNV-Aufgabenträgern das Gesamtportfolio potenzieller X-Bus-Linien im Laufe des Jahres 2022 aktualisiert und im Anschluss auf Basis einer Verkehrssimulation und entsprechender Abstimmungsrunden die 14 Linien identifiziert, die für die zweite Umsetzungsstufe des X-Bus-Konzeptes vorzusehen sind. Unter diesen Linien befand sich auch die von der Stadt Hagen vorgeschlagene Linie X89 (Hagen Mitte – Hagen-Haspe – Gevelsberg-Silschede – Sprockhövel-Haßlinghausen).

Für die Umsetzung der 14 möglichen Linien ist der VRR dann an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) herangetreten, um für die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel zu werben. Gleichzeitig hat der VRR mit den beteiligten Aufgabenträgern Gespräche über die gemeinsame Ausgestaltung der in Frage kommenden Busverbindungen geführt.

Inzwischen besteht eine Einigung zwischen VRR und MUNV, dass alle neu einzurichtenden X-Bus-Linien über eine Fahrzeugförderung realisiert werden sollen. Eine Betriebskostenförderung steht nicht zur Verfügung. Konkret bestünde also für die Stadt Hagen nur die Möglichkeit, sich die 5 notwendigen Fahrzeuge mit einem Fördersatz von 100% der zuwendungsfähigen Kosten durch den VRR fördern zu lassen. Dies würde auch unabhängig von der gewählten Antriebsart (also auch für Elektrobusse) gelten.

Im Rahmen der Vorplanungen für ein adäquates Betriebskonzept hatte die Hagener Straßenbahn gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr Betriebskosten zwischen 1,2 und 1,4 Mio. € veranschlagt, die von den Aufgabenträgern Stadt Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis zu etwa gleichen Teilen zu tragen wären. Diese Summe erscheint aus Sicht der ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Hagen und Ennepe-Ruhr-Kreis angesichts des vom VRR in der Verkehrssimulation ermittelten verkehrlichen Effekts (ca. 13% Neuverkehr auf der Linie X89) als zu hoch. Auch der Ennepe-Ruhr-Kreis hat sich daher gegen die Einführung der Linie X89 ausgesprochen, so dass aktuell im Weiteren der erforderliche Konsens zwischen den beteiligten Kommunen für diese Linie auch nicht gegeben wäre.

Folglich hat die Stadt Hagen dem VRR eine negative Rückmeldung hinsichtlich der weiteren Umsetzung der Linie X89 gegeben. Eine Neubewertung dieser X-Bus-Linie ist mit der Nutzung einer Fördermöglichkeit der Betriebskosten durch die ÖPNV-Aufgabenträger möglich.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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25.06.2025 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in den zukünftigen Planungen anstatt der Linie X89 nach Haßlinghausen zunächst eine XBus-Linie zum Campus der Technischen Universität Dortmund zu priorisieren.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

-

-

-

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0