Beschlussvorlage - 0394/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl bittet den z.Z. zuständigen Radbeauftragten den Mitgliedern der Bezirksvertretung in der o.g. Sitzung Auskunft zu geben über zukünftig geplanten Maßnahmen den Radverkehr im Bezirk betreffend und auf unten aufgeführte Fragen einzugehen.

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Sachverhalt

In den letzten Jahren gab es immer wieder Bemühungen, Anträge und Vorschläge von uns und der gesamten Bezirksvertretung Eilpe/Dahl in Sachen Verkehrssicherheit im Radverkehr des Bezirks, die zumeist nur schleppend, gar nicht oder wie im bekannten Beispiel der Schieberille, Brücke-Hoffnungstal nach ca. 3 Jahren negativ beschieden wurden.

 

Da wir seit einiger Zeit einen neuen Radbeauftragten in der Verwaltung haben, möchten wir diesen bitten, uns seine Ideen und vielleicht sogar Visionen das Thema betreffend zu erläutern. Wir möchten ihn sehr gerne in die Sitzung einladen.

 

Noch ein paar Worte zur Erläuterung. Es geht uns hier nicht um irgendwelche Wunschprojekte oder - nice to have-Träume. Wir erhoffen uns einfach die Möglichkeit für den Radverkehr, im Bezirk so sicher wie möglich mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

 

Im Folgenden ein paar Stichpunkte zu unerledigten Projekten, Problemstellen und Fragen zum Thema.

 

1. Straßenkreuzung Eilper - Selbecker Str. Kommen hier die Aufstellflächen und wenn ja, wann?

2. Shadows auf der B 54. Sie waren versprochen, z.B. in Ambrock, um auf das Queren der Fahrbahn durch Radfahrer hinzuweisen.

3. Eine alternative Radroute, um die Ortsdurchfahrt Dahl zu vermeiden. Hierzu gehört das Thema Schieberille, das aus Sicht fast aller BVED-Mitglieder nicht nur viel zu spät, ca. 3 Jahre, sondern auch ohne jede alternative Möglichkeit abgelehnt wurde. Eigene Vorschläge der Verwaltung wären schön.

4. Die sinnvolle und gut ausgeschilderte Querung der B54 für Radfahrer in den Bereichen Rummenohl, Priorei und Ambrock.

5. Der grundsätzliche Gedanke, wie könnten die Straßen radfreundlich gestaltet werden, wenn im Zuge der Reparaturarbeiten der B 54 und Selbecker Str. nach Wiedereröffnung der Talbrücke über die A45 diese Straßen saniert werden. Gibt es hier Konzepte, wird das gemacht oder wird im schlimmsten Fall eine Chance vertan?

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2024

2025

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.05.2025 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

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08.07.2025 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ohne Beschluss