Beschlussvorlage - 0253/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die vorliegende Entwurfsplanung sowie die weitere Umsetzung der Maßnahme. Die weitere Bearbeitung erfolgt in Zuständigkeit des WBH.

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Sachverhalt

Am 03.05.2023 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität eine Prioritätenliste mit Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV beschlossen (DS.-Nr. 0315/2023). Bestandteil dieser Prioritätenliste ist die Maßnahme „Überfahrtmöglichkeit Ausfahrt Buschstr.“. Zur Beschleunigung des ÖPNV sieht diese Maßnahme den Umbau des Kreuzungsbereichs Buschstraße/Hagener Straße vor. Es soll eine direkte Ausfahrt aus der Buschstraße auf die Hagener Straße (in Fahrtrichtung Loxbaum) ermöglicht werden.

 

Aktuelle Situation:

Die Buschstraße liegt im Stadtbezirk Nord zwischen den Straßen Hagener Straße und Helfer Straße (s. Anlage 1 „Übersichtskarte“). Die Straße wird von zwei Linien der Hagener Straßenbahn befahren. Eine Abbiegemöglichkeit von der Buschstraße auf die Hagener Straße ist derzeit nur in Fahrtrichtung Pappelstraße/Kapellenstraße möglich. Ein Linksabbiegen aus der Buschstraße in Fahrtrichtung Loxbaum ist aufgrund eines vorhandenen Grünstreifens derzeit nicht möglich. Dies führt dazu, dass der Linienweg derzeit als Umweg über die Baurothstraße und Pappelstraße geführt werden muss. Zukünftig soll eine direkte Ausfahrt des ÖPNV von der Buschstraße auf die Hagener Straße in Fahrtrichtung Loxbaum möglich sein.

 

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wurde ein Ingenieurbüro zunächst mit der Entwurfsplanung bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI beauftragt. Die Ergebnisse dieser Entwurfsplanung liegen nun vor (s. Anlage 2 „Lageplan“).

 

 

 

Erläuterungen zum Lageplan

 

Der Grünstreifen wird geöffnet, um die Überfahrt für den ÖPNV zu ermöglichen. In diesem Bereich des Grünstreifens befinden sich derzeit drei Bäume, welche im Zuge der Maßnahme gefällt werden müssen (s. Abb. 1). Hinzukommen einige Sträucher, die ebenfalls entfernt werden müssen.

 


Abbildung 1: Zu fällende Bäume

 

Entsprechend notwendig werdende Ersatzpflanzungen werden im Rahmen der weiteren Planung selbstverständlich mitgeplant.

 

Im Zuge der Maßnahme wird die signalisierte Furt für den Fuß- und Radverkehr verlegt. Zukünftig soll diese nördlich in Richtung Pappelstraße angesiedelt werden (derzeit befindet sich die Furt weiter südlich). Mit der Verlegung der Furt muss der Busverkehr nicht auf Fußgänger*innen warten, welche die Hagener Straße überqueren. Daraus ergibt sich ein zeitlicher Vorteil für den Busverkehr. Die Furt wird barrierefrei ausgebaut.

 

Der aus der Buschstraße kommende Autoverkehr wird zukünftig weiterhin ausschließlich rechts auf die Hagener Straße abbiegen können. Das Verkehrszeichen 209 "vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" mit dem Zusatzzeichen 1026-32 "Linienverkehr frei" gibt entsprechend vor, dass lediglich der Linienverkehr links auf die Hagener Straße fahren darf. Gleichermaßen gibt es von der Hagener Straße (Fahrtrichtung Loxbaum) keine Überfahrmöglichkeit nach links auf die Buschstraße.

 

Der Linienverkehr erhält ein Bussignal in der Buschstraße, welches bspw. per Funk auf Anforderung der Busse reagiert. Das Signal regelt nur den Busverkehr. Der Individualverkehr biegt weiterhin ohne Signalisierung nur nach rechts auf die Hagener Straße ab. Damit die Busse sich vor der Haltelinie in der Buschstraße in voller Länge aufstellen können, wird das Halteverbotsschild nach hinten versetzt. Die Positionierung der Haltelinie ermöglicht das gleichzeitige Aufstellen eines Busses an der Haltelinie in der Buschstraße sowie das Einfahren eines Busses von der Hagener Straße (vom Loxbaum kommend) in die Buschstraße.

 

Der Radverkehr wird über die Furt für Fuß- und Radverkehr geleitet. Dementsprechend ist hier eine gemeinsame Furt für Fuß- und Radverkehr mit entsprechender Maske im Signalgeber vorgesehen. Die Radverkehrsführung entlang der Hagener Straße (gegenüber der Buschstraße) bleibt von der Planung unberührt.

 

Im direkten Kreuzungsbereich sowie entlang der Buschstraße wird die Beschilderung für den Radverkehr angepasst (s. Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ und dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“). Auf diese Weise wird dem Radverkehr eine sichere Befahrung auf bzw. entlang der Buschstraße sowie das Erreichen der signalisierten Furt ermöglicht. 

 

Weiteres Vorgehen

 

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Entwurfsplanung bis Leistungsphase 3 HOAI. Nach Beschluss über diese Entwurfsplanung soll die Maßnahme weiter geplant und umgesetzt werden. Die weitere Bearbeitung erfolgt in Zuständigkeit des WBH. Außerdem ist, in Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich 60 und dem WBH, die Signalplanung durchzuführen.

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich im Jahr 2026 zu rechnen.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

Mit dem barrierefreien Ausbau der signalisierten Furt berücksichtigt die Entwurfsplanung die Belange von Menschen mit Behinderung.


 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Die Stärkung des ÖPNV (und somit des Umweltverbunds) wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.04.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zur Kenntnis genommen

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14.05.2025 - Umweltausschuss - vertagt

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25.06.2025 - Umweltausschuss - ohne Beschluss