Beschlussvorlage - 0219/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital
a) Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren
b) Satzungsbeschluss
c) Berichtigung des Flächennutzungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Larissa Melnychuk
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; SZS - Servicezentrum Sport
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Henning Keune (Technischer Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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05.06.2025
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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17.06.2025
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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25.06.2025
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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26.06.2025
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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02.07.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.07.2025
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Beschlussvorschlag
a) Es wird beschlossen, nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurückzuweisen bzw. ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu entsprechen.
b) Es wird der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Bebauungsplan Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital – Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 33 und umfasst die Flurstücke 106, 382, 512, 513, 514, 515 und 516.
Im Norden wird das Plangebiet durch die Bergstraße und den gegenüberliegenden Gebäudekomplex des ehemaligen Marienhospitals, im Osten durch ein Gebäude für Handel und Dienstleistungen, im Süden durch die Straße Bergischer Ring und im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung eingegrenzt. Derzeit befinden sich eine Kindertageseinrichtung der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien, eine Stellplatzanlage und ein Technikgebäude im Plangebiet. Die Außenfläche der Kita ist durch Spielgeräte, Freiflächen im nordöstlichen Teilbereich und bestehenden Baumbestand im südlichen und nordöstlichen Bereich des Grundstücks der Kita geprägt. Auf dem Grundstück des Technikgebäudes befinden sich Stellplätze, weshalb dieser Bereich stark versiegelt ist.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
c) Der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan angepasst.
Sachverhalt
Das Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Sporthalle im Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Begründung
Ziel und Zweck der Planung
Der steigende und zukünftig notwendige Schulbedarf sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich im Hagener Stadtgebiet wurde mit der Vorlage 0747/2023 seitens der Verwaltung allgemein dargelegt. Der Bedarf wird sich beginnend ab 2023/2024 zunehmend bis 2029/2030 auf neun Züge erhöhen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen im Stadtgebiet decken nur einen Teil des notwendigen städtischen Bedarfes ab. In diesem Kontext bietet sich das an der Bergstraße gelegene St. Marienhospital an. Der Gebäudekomplex wird aktuell nicht genutzt, bietet jedoch ein großes Raum- und Flächenpotenzial zur Deckung des Bedarfes im Sekundarbereich I. Eine gute integrierte Lage des Marienhospitals, die räumliche Nähe zu angrenzenden Schulen und der bestehenden Infrastruktur, z. B. in Form fußläufig gut erreichbarer Bushaltestellen können als Vorteile des Standortes aufgezählt werden. Weiterhin wird durch eine Lage im Innenbereich der Aspekt der Nachverdichtung im Sinne eines flächenschonenden Umgangs mit den Bodenressourcen angestrebt und eine Versiegelung von Flächen im Außenbereich vermieden.
Aus diesem Grund ist vorgesehen, das Gebäude des ehemaligen Marienhospitals auszubauen und zu erweitern, um ein zusätzliches Angebot für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zu schaffen. Gleichzeitig muss der erhöhte Sportstättenbedarf für die Schülerinnen und Schüler der neu geplanten Sekundarschule und der angrenzenden Schulen (z. B. Cuno-Berufskolleg, Fichte-Gymnasium) gedeckt werden.
Um die geplante Sporthalle zu realisieren wird die katholische Kindertageseinrichtung Sankt Marien, auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Bergstraße 59 abgerissen. Die Kita soll in diesem Zuge erweitert und im Erdgeschoss des gegenüberliegenden Marienhospitals untergebracht werden. Auch ist vorgesehen, das bestehende Technikgebäude abzureißen und die Nutzung an anderer Stelle unterzubringen. Die entstehende Freifläche, die durch den Abriss des Technikgebäudes entsteht soll zum erweiterten Schulhofbereich, mit u. a. Neupflanzungen umgestaltet werden. Die das Plangebiet umfassenden Grundstücke liegen nicht im städtischen Eigentum. Nach Abschluss des Bauvorhabens geht die Sporthalle in städtisches Eigentum über, während das Grundstück der Sporthalle über einen Erbbaurechtsvertrag der Stadt Hagen zur Verfügung gestellt wird. Da sich das Vorhaben aufgrund seiner baulichen Kubatur nicht in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB einfügt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Ziel ist ein städtebaulich sinnvolles Einfügen der Sporthalle im Plangebiet. Weiterhin sollen durch den Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Sporthalle geschaffen werden.
Verfahrensablauf
In der Ratssitzung am 19.09.2024 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 27.09.2024 im Amtsblatt der Stadt Hagen. Parallel dazu erfolgte in der Zeit vom 30.09.2024 bis einschließlich zum 14.10.2024 die Unterrichtung der Öffentlichkeit.
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung fanden im Zeitraum vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Zusammenfassung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken mitsamt einer Stellungnahme der Verwaltung sind Bestandteil dieser Vorlage und im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und in der jeweiligen Sitzung einsehbar.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.
Planungsrechtliche Vorgaben
Regionalplan
Der Regionalplan Ruhr stellt den Planbereich als Bereich für Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dar.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Regenbecken dargestellt. Eine Flächennutzungsplanänderung ist nicht erforderlich. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Landschaftsplans.
Verbindliche Bauleitplanung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 5/15 (668) Städtebauliche Entwicklung St. Marienviertel. Der Einleitungsbeschluss des B-Plan Nr. 5/15 wurde am 26.11.2015 durch den Rat der Stadt Hagen beschlossen.
Zudem liegt ein Randbereich des Geltungsbereiches im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/61 Teil II und Nr. 9/65 Innerstädtischer Ring (Teilstreckenabschnitt von der Goldbergstraße bis zur Wehringhauser Straße) vor. Ziel des Bebauungsplans war der vierspurige Ausbau der Wilhelmstraße, welche Bestandteil des innerstädtischen Ringes war. Heute sind die jeweiligen Straßennamen zur Straße „Bergischer Ring“ umbenannt sowie die Maßnahme umgesetzt worden.
Pflanzung und Fällung von Bäumen
Derzeit befinden sich neun Bestandsbäume im Geltungsbereich des Bebauungsplans (s. Anlage). Hierzu zählen vier Laubbäume, eine Esche, eine Buche, zwei Kastanien und ein Ahorn. In der Anlage der Baumfällungen ist der Ahorn im nördlichen Plangebiet mit einem gestrichelten Symbol gekennzeichnet. Durch das Bauvorhaben der Sporthalle ist aktuell nicht absehbar, wie viele Bäume der Baumaßnahme letztlich weichen müssen. Bäume, die dem Sporthallen-Neubau definitiv weichen müssen, sind die Bestandsbäume, die unter dem Hallengebäude liegen. Ein Laubbaum, welcher im südwestlichen Plangebiet liegt (s. Anlage), sowie mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Ahorn im nördlichen Plangebiet, werden dem Sporthallen-Neubau weichen müssen. Die Feinsteuerung zum Erhalt der Bestandsbäume erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. In diesem Zusammenhang sind die Bestimmungen der Baumpflegesatzung der Stadt Hagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu beachten.
Maßnahmen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung
Zur Minimierung der baulichen Inanspruchnahme des Plangebiets, wird im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB eine extensive Dachbegrünung festgesetzt. Die Dachbegrünung trägt dazu bei, den Aufheizeffekt in den Sommermonaten zu mindern. Gründächer nehmen nachweislich im Sommer weniger Wärme auf als herkömmlich gedeckte Dächer und erzeugen durch Wasserverdunstung gleichzeitig einen Kühleffekt. Darüber hinaus trägt die Bindung von Stäuben und Schadstoffen zur Verbesserung des Mikroklimas bei.
Zusätzlich sind die Bestimmungen der Baumpflegesatzung der Stadt Hagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu beachten. Wenn die Bäume in den Anwendungsbereich der Baumpflegesatzung fallen, sollte vornehmlich deren Verlust im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch Ersatzpflanzungen kompensiert werden.
Weiterhin wird im Bebauungsplan die textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB zum Erhalt von Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen aufgenommen. Abgänge jeglicher Art sind durch einen standortgerechten Baum innerhalb eines Jahres in der im Plan gekennzeichneten Fläche nachzupflanzen. Die neuen Anpflanzungen im Plangebiet sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Zusätzlich wird im Bebauungsplan zur Stärkung des Klimaschutzes und der Schaffung eines positiven Beitrags im Umgang mit Klimawandelfolgen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans mindestens drei standortgerechte Laubbäume zu pflanzen sind.
Zudem wird im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a und Abs. 6 BauGB festgesetzt, dass die im Plan entsprechend umgrenzte und gekennzeichnete Fläche der Einfriedung mit Rank- oder Kletterpflanzen zu begrünen ist. Um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu fördern, die Versickerung von Niederschlagswasser zu ermöglichen sowie aus stadtklimatischen Gründen ist die Befestigung der Fläche des erweiterten Schulhofbereiches nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau (z. B. Pflaster mit mehr als 30 % Fugenanteil) zulässig. Ausnahmsweise können andere Materialien zugelassen werden.
Zu a)
Ergebnis der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit, welche im Zeitraum vom 30.09.2024 bis einschließlich Dienstag, den 14.10.2024 stattgefunden hat, sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
I. Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der Beteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- LWL, 20.01.2025
- Wirtschaftsbetrieb Hagen, 17.01.2025
- Amt für Brand und Katastrophenschutz der Stadt Hagen, 17.01.2025
- Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Stadt Hagen, 14.01.2025
- ENERVIE Vernetzt GmbH, 06.01.2025
- Telekom Deutschland GmbH, 06.01.2025
- Stadt Hagen Umweltamt, 07.02.2025
- Stadt Hagen, Geodatenzentrum, 07.02.2025
- Enervie Vernetzt GmbH, 05.02.2025
- Stadt Hagen, Bauordnung, 28.01.2025
- Stadt Hagen, Bauordnung, 05.02.2025
Alle eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden in der Abwägungstabelle aufgeführt und mit Beschlussvorschlag versehen.
Anpassungen im Bebauungsplan und in der Begründung:
- Aktualisierung und Ergänzung textlicher Hinweise
- Klarstellung einer textlichen Festsetzung
- Ergänzung textlicher Bausteine in der Begründung bezüglich des Themenschwerpunktes Immissionsschutz aufgrund der Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde
- Anpassung eines Planzeichens
Die oben genannten Anpassungen erfolgten aufgrund von Stellungnahmen und führen nicht zu neuen oder stärkeren Berührung von Belangen. Eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist daher nicht notwendig.
Zu b)
Folgt der Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft und das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen.
Zu c)
Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als
Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Regenbecken dargestellt. Der Bebauungsplan setzt hier eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ fest. Damit weicht der Bebauungsplan von den Darstellungen im Flächennutzungsplan ab.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan
geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden. Von einer
Beeinträchtigung der städtebaulichen Entwicklung ist durch den neuen Bebauungsplan nicht
auszugehen.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 14. Berichtigung angepasst. Die Fläche wird durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan auch weiterhin als Gemeinbedarfsfläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Lediglich die Zweckbestimmung als Regenbecken entfällt und wird geändert, da diese nicht den aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung |
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.
Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Bestandteile der Vorlagendrucksache
- Übersichtsplan des Geltungsbereiches
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital – Verfahren nach § 13a BauGB vom 05.05.2025
- Stellungnahmen aus dem Verfahrensstand nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Abwägungstabellen der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der Offenlage
- Anlage zu den Baumfällungen
- Berichtigung zum Flächennutzungsplan
Anlagen der Beschlussvorlage
Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
- Bebauungsplan Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital
- ASP I, ecotone, Dipl. -Biol. Benjamin Bernhardt
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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411,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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479,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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24 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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229,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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2 MB
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8
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(wie Dokument)
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258,1 kB
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