Beschlussvorlage - 0423/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
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Gem. Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion BfHo
hier: Sparkassen-Container auf dem Rathausplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Freigabe durch:
- Henning Keune,Technischer Beigeordneter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Kenntnisnahme
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26.05.2025
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Sachverhalt
Mit Aufgabe ihrer Filiale in der Stennertstraße weist die Sparkasse in der Hohenlimburger Innenstadt keinen eigenen Geldautomaten mehr auf. Aus diesem Grund ist die Sparkasse auf die Stadtverwaltung zugekommen, um einen neuen Standort für den Geldautomaten zu finden. Die Unterbringung in einem Gebäude, insbesondere mit darüberliegenden Wohnungen, wird aus Sicherheits- und Haftungsgründen seitens der Sparkasse kategorisch ausgeschlossen, da man eine mögliche Sprengung des Geldautomaten befürchtet. Somit scheidet die Suche nach einem leerstehenden Ladenlokal aus, einzig ein freistehender Geldautomaten-Container wird seitens der Sparkasse in Betracht gezogen.
Die Stadtverwaltung hat der Sparkasse hernach im Bereich der Hohenlimburger Innenstadt zahlreiche Potentialflächen für die Aufstellung des Containers aufgezeigt. Dies waren sowohl private als auch städtische Flächen. Nach einer genaueren Standortüberprüfung kam aus Sicht der Sparkasse jedoch keine dieser Flächen in Frage. Vor diesem Hintergrund kam die Sparkasse letztlich mit dem Wunsch auf die Stadtverwaltung zu, den Geldautomaten-Container auf dem Rathausplatz positionieren zu dürfen.
Vorstellbar ist aus Sicht der Verwaltung eine temporäre Aufstellung bis zum Zeitpunkt der Umgestaltung des Rathausplatzes. Die zuletzt vorgeschlagene Variante wird nicht vom Kunden betreten, sondern wird von außen unter einem kleinen Vordach bedient. Der Container ist somit in dieser Ausführung kein bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtiges Bauvorhaben, sondern wird durch eine Sondernutzungserlaubnis bzw. vertragliche Regelungen gesteuert, die noch auszuhandeln sind. Die Abstimmung über den konkreten Standort auf dem Rathausplatz wird noch finalisiert. Abstände zu Bäumen, Gebäuden und Leitungstrassen sind zu berücksichtigen. Die Gestaltung des Containers wird in möglichst gedeckten Tönen gehalten.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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keine Auswirkungen (o) |
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Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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