Stellungnahme - 0439/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Haspe
Hier: Wildschweinpopulation in Haspe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Stefan Schirmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Kenntnisnahme
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28.05.2025
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Sachverhalt
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Haspe fragte in Bezug auf Wildschweinaufkommen im Bereich der oberen Kipper und im Bereich Im Lonscheid / Auf dem Gellenkamp, ob es in Haspe eine höhere Population gebe und wie dieser ggf. entgegengesteuert werde.
Meldungen über Vorfälle und Annäherungen von Wildschweinen an Wohngebiete gehen bei der unteren Jagdbehörde der Stadt Hagen jedes Jahr ein. Die betroffenen Gebiete variieren. Meist sind die Randbereiche der Stadtbezirke zum Wald hin betroffen.
Generell kann gesagt werden, dass die Schwarzwildpopulation deutschlandweit wächst.
Begründet ist dies u. a. durch milde Winter und besseres Nahrungsangebot, was zu hohen Vermehrungsraten bei gleichzeitig geringer Sterblichkeit führt.
Hinsichtlich des hier betroffenen Jagdgebietes liegen der unteren Jagdbehörde keine Daten bezüglich der Populationsentwicklung vor. Sie hat daher die Jagdausübungsberechtigten des Revieres um eine Einschätzung gebeten. Sofern eine Rückmeldung bis zur Sitzung oder Protokollerstellung eingeht, wird sie über die Geschäftsführung nachgereicht.
Bei freilebenden Wildschweinen handelt es sich um herrenlose Wildtiere, deren Verhalten nicht zu steuern und zu kontrollieren ist. Sie unterliegen dem Jagdrecht.
Für Wildtiere in den besiedelten Bereichen besteht grundsätzlich keine behördliche Verantwortung zur Regulierung der Population. Ein zielgerichtetes Handeln der Behörden erfolgt erst, wenn von Wildtieren eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, was in der Regel nicht der Fall ist. Sofern dringendes Handeln erforderlich ist, sollte umgehend die Polizei benachrichtigt werden. Diese entscheidet dann vor Ort über die Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und kann zur Unterstützung sachkundige Personen hinzuziehen.
Meldungen und Beschwerden in Bezug auf Probleme mit Wildschweinen werden von der unteren Jagdbehörde in der Regel an den Jagdausübungsberechtigten weitergeleitet, der über eine Vergrämung der Tiere oder Reduzierung des Bestande entscheidet.
Im Allgemeinen darf jedoch eine Jagdausübung auf Wildschweine nur auf land- oder forstwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, erfolgen. Außerhalb von Jagdflächen, insbesondere in sogenannten „befriedeten Bezirken“ wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten, ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen grundsätzlich gesetzlich verboten.
Bei Schäden durch Schwarzwild in befriedeten Bezirken besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden gegen diese Tiere liegt in der Verantwortung der Eigentümer.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz stärkt die intensive Bejagung der Wildschweinpopulation in Nordrhein-Westfalen, auch weil Schwarzwild ein wesentlicher Überträger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sein kann (es können sich ausschließlich Schweine mit dem Erreger infizieren).
Unter Beachtung des Muttertierschutzes ist die Jagd auf Schwarzwild derzeit daher ganzjährig erlaubt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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355,3 kB
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