Beschlussvorlage - 0324/2025-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Grundsanierung und Erweiterung des Kleinkinderspielplatzes mit Wasserelementen (Sand-/Matschanlage) wird gem. der geänderten und beschlossenen Prioritätenliste (DS 0040/2025) geplant und gebaut.
  2. Die Verortung eines Spielplatzes mit Wasserelementen (Sand-/Matschanlage) erfolgt gem. der Erläuterung zu Punkt 3 der Prioritätenliste (DS 0040/2025) als Erweiterung neben dem vorhandenen Kleinkinderspielplatz. 
  3. Die Altlasten unter der ehemaligen Bolzplatzfläche werden durch eine fachgerechte Oberflächensicherung für die Nachnutzung versiegelt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird von einer kostenintensiven Entsorgung der ehem. Bolzplatzfläche abgesehen.
  4. Für die Umnutzung des ehemaligen Bolzplatzes findet eine Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung statt. Ziel ist es, auf der neuen Freizeitfläche multifunktionale und attraktive Angebote bzw. Ideen für alle Generationen unter Beachtung und Minimierung entstehender Lärmimmissionen umzusetzen.
  5. Der gewünschte Bau eines Wasserspielplatzes am Standort des Bolzplatzes wird aus bautechnischen Gründen sowie der Lärmschutzproblematik nicht weiterverfolgt.

 

 

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Sachverhalt

Am 26.11.2024 wurde durch die BV Mitte als zuständiges Gremium zur Angelegenheit „Fritz-Steinhoff-Park – Rückbau Ballfangzaun (Käfig) und weiteres Vorgehen“ DS 1159/2024 folgender Beschluss gefasst:

 

1. Der Ballfangzaun (Käfig) wird noch im Winter 2024/25 abgebaut. Die Planung zur Neugestaltung dieser Fläche wird in 2025 begonnen und die benötigten Mittel für die Realisierung für den nächsten Doppelhaushalt 2026/27 angemeldet.

2. Die Grundsanierung und Erweiterung des Kleinkinderspielplatzes mit einer Sand-/Matschanlage wird in die Prioritätenliste Grundüberholung / Neubau Spielplätze aufgenommen und die benötigten Mittel gemäß Arbeitsfortschritt bei der Haushaltsanmeldung berücksichtigt.

 

Am 12.03.25 wurde im Jugendhilfeausschuss die Erweiterung des Kleinkinderspielplatzes mit einer Sand-/Matschanlage auf Platz 3 der Prioritätenliste beschlossen.

Darüber hinaus wurde folgende Empfehlung der BV Mitte beschlossen:

 „Die Planungen und Realisierungen zu Punkt 3 in der Vorlage (Wasserspielplatz) im Fritz-Steinhoff-Park werden weiterhin auf dem Gelände des ehemaligen Bolz- bzw. Basketballplatzes/Käfig (Beschluss SFA zu DS 0738/2024) vorgesehen.“

 

Nach eingehender Prüfung der Gestaltungsempfehlung der BV Mitte (DS 0040/2025)

empfiehlt die Verwaltung, die Sand-/Matschanlage im Bereich des vorhandenen Kleinkinderspielplatzes zu errichten. Die Herstellung dieser Anlage am Standort des Bolzplatzes ist aufgrund der Altlastenproblematik und den bautechnischen Erfordernissen wirtschaftlich nicht darstellbar.

 

Begründung:

In der Drucksache 1146/2022 wurde berichtet, dass die Tragschichten des Bolzplatzes stark kontaminiert und die Schwarzdecke beschädigt ist. Es besteht die Gefahr, dass Schadstoffe des kontaminierten Materials durch Wassereintrag in das Grundwasser gelangen.

Mit der beschlossenen Umgestaltung der Bolzplatzfläche stehen 2 Optionen zum Umgang mit dem Bolzplatz zur Entscheidung:

 

  1. Die komplette Bolzplatzfläche wird aufgenommen und auf eine Son-dermülldeponie entsorgt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 360.000 €.

 

  1. Die gesamte kontaminierte Bolzplatzfläche bleibt bestehen, wird fachgerecht mit einer 10 cm starken wasserundurchlässigen Asphaltschicht versiegelt (Oberflächensicherung). Eine Nachnutzung ist auf dieser versiegelten Fläche möglich. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 75.000 €.

 

Vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK), welches am 14.06.2024 durch den Rat der Stadt Hagen beschlossen wurde, besteht die Verpflichtung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen. Die Option 2 stellt die wirtschaftlichste Methode zum Umgang mit den Altlasten dar.

  

Sachstand des Beschlusses DS 1159/2024 durch die BV Mitte

Mit dem gefassten Beschluss der BV Mitte vom 26.11.2024 wurden bereits folgende o. g. Beschlussinhalte auf den Weg gebracht und abgeschlossen:

 

  • Rückschnitt der Gehölze am Bolzplatzkäfig
  • Änderung der Prioritätenliste für die Neugestaltung und Erweiterung des Kleinkinderspielplatzes, Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss
  • Mittelanmeldungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 sowohl für das Modul 1 „Rückbau Ballfangzaun (Käfig) und Neuplanung“ als auch für das Modul 2 „Grundsanierung und Erweiterung des Kleinkinderspielplatzes mit einem Sand/Matschbereich“
  • Der Rückbau des Ballfangkäfigs durch den WBH

 

Weitere Beschlussinhalte sind in Vorbereitung:

  • Die Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung für die Gestaltung beider Module

 

 

Nachnutzung der Bolzplatzfläche

Für die Sanierung von Altlasten kann durch ein bautechnisches Sicherungsverfahren mit einer sog. Oberflächensicherung (Option 2) die Fläche für die Nachnutzung wieder zur Verfügung gestellt werden.

Vorgesehen ist, eine 10 cm starke Asphaltierung auf die beschädigte Bolzplatzfläche aufzubringen, um den derzeitigen Wassereintrag im Zuge der voranschreitenden Rissbildung zu unterbinden (Dekontaminierung Grundwasser). Das Ziel einer Oberflächensicherung besteht darin, die Infiltration von Niederschlagswasser in den Boden, d. h. die Bildung von Sickerwasser, zu unterbinden, um die Verlagerung von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone in die Tiefe – meist in das Grundwasser - zu verhindern.

 

Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme (DS 0040/2025) wie ein Sand/ Matschbereich bzw. ein Wasserspielplatz kann am Standort der verbleibenden Bolzplatzfläche (Option 2) aufgrund der technischen Anforderungen an einen Sand/ Matschbereich nicht erfolgen.

Es gibt eine Vielzahl von modulartigen Gestaltungsideen, die auf der ehemaligen Bolzplatzfläche dennoch umgesetzt werden können. Da wären Sitzecken, bepflanzte Hochbeete, Begrünung nach Art eines „Dachgarten“, Pergolen genauso denkbar wie Boulderwände, Parcoursanlage, Fitnessgeräte, Kletterfelsen etc. Durch die noch durchzuführende Bürgerbeteiligung mit Kindern- und Jugendlichen werden zahlreiche weitere Vorschläge hinzukommen. Die meistgenannten und beliebtesten Ideen werden in den weiteren Planungen vorgesehen.

 

Aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung sind alle Aktivitäten, die raumgreifende Bewegung, viel Interaktionen unter den Nutzern oder den Einsatz von Sportgeräten erfordern, die eine eigene Lärmquelle darstellen (Bälle, Skatebord, etc.) aufgrund der entstehenden Lärmimmissionen nicht geeignet. Auch ein sog. “Wasserspielplatz“ lässt viele Interaktionen unter den Nutzern entstehen, die nicht nur Kinder, sondern alle Altersgruppen anspricht.

Das Privileg von Kinderspielplätzen, nämlich das von Kindern verursachte Geräusche von Nachbarn zu dulden sind, gilt nicht für den entstehenden Lärm von Jugendlichen oder Erwachsenen.  Hier greifen die Sportanlagenlärmschutzverordnung des Bundes (BlmSchV) sowie die Freizeitlärmrichtlinie des Landes NRW mit vorgegebenen Richtwerten für Lärm für Tages- und Nachzeiten.

 

 

Warum ein Wasserspielplatz bzw. ein Sand/Matschbereich nicht auf dieser vorhandenen Bolzplatzfläche gebaut werden kann:

 

Eine derartige Anlage sollte folgende Bauanforderungen erfüllen:

  •            Frostfreie Gründung der Wasserleitungen (mind. 80 cm) zu den Wasserentnahmestellen (d.h. die Wasserleitungen verliefen unter den Tragschichten der Altlast und wären dauerhaft unzugänglich bei späteren Reparaturen)
  •            Versickerungsfähige unbelastete Fläche für die Entwässerung der Spielflächen und Wasserbecken über Drainagen oder Sickerschächte
  •            natürliche Vegetation
  •            durchlässige Flächen für Sandbereiche

 

 

Die Umsetzung eines sog. „Wasserspielplatzes“, ist im gesamten Fritz-Steinhoff-Park wirtschaftlich nicht darstellbar, da vielfältige technische und personelle Voraussetzungen für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung erfüllt werden müssen.

 

Zur Verdeutlichung der spezifischen Charakteristika und Anforderungen einer solchen Anlage werden die Eigenschaften eines klassischen Wasserspielplatzes wie folgt definiert:

Ein Wasserspielplatz ist ein speziell gestalteter Spielbereich für Kinder, der verschiedene Wasserelemente enthält. Er kombiniert klassische Spielgeräte mit Wasserspielen und bietet Kindern die Möglichkeit, spielerisch mit Wasser zu experimentieren und zu plantschen.

 

Typische Merkmale eines Wasserspielplatzes sind:

  •            Matschbereiche: Sand- und Wasserzonen für kreatives Bauen
  •            Planschbecken: Flache Wasserbecken zum sicheren Spielen
  •            Pumpen: Hand- oder Fußpumpen, mit denen Kinder Wasser bewegen können
  •            Wasserspiele: Fontänen, Sprühbögen, Wasserkanonen oder Bodendüsen
  •            Wasserrinnen und Schleusen: Zum Umleiten und Stauen von Wasser

 

 

 

 

         Beispiel Wasserspiele mit flachem Wasserbecken          Spraypark Lierderholt/ NL

 

Warum der Bau eines klassischen Wasserspielplatzes im gesamten Fritz-Steinhoff-Park nach o.g. Definition nicht möglich ist:

  •            entstehende Lärmimmissionen, die aufgrund der Ansprache aller Nutzergruppen von 0 bis 100 Jahren nach Freizeitlärmrichtlinie beurteilt werden
  •            Erfüllung von hohen bautechnischen Standards, z.B. die elektronische Technik für das Wassermanagement, die für die geforderte Wasserqualität und das Zusammenspiel der verschiedenen Wasserentnahmestellen verantwortlich ist
  •            Sicherstellung der Trinkwasserqualität

 

Der Betrieb und die Instandhaltung einer klassischen Wasserspielanlage können derzeitig wirtschaftlich und personell nicht sicherstellt werden.

  •            Wasserspielanlagen werden in den Nachbargemeinden aufgrund der Komplexität nur in eigenständigen Freizeitparkanlagen, z.T. eintrittspflichtig mit eigenem Personal betrieben (z. B Sauerlandpark, Revierpark Wischlingen oder Westfalenpark)
    •               personal- und kostenintensiven Unterhaltung der Anlage
    •               die engmaschige Wartung der technischen Anlagen
    •               Bereitstellung von speziell geschultem Personal z.B. für Reparaturen
    •               die tägliche Reinigung der Sand- und Wasserflächen
    •               Winterfestmachung
  •            Betrieb nur in der warmen Jahreszeit (ähnlich Freizeitbad) möglich
  •            bei längeren Hitzeperioden und einhergehender Wasserknappheit wird auch in Hagen zum Wassersparen aufgerufen; die Aufforderung zum Abstellen des Wassers könnte auch für die Wasserspielanlage gelten

 

 

 

Kleinkinderspielplatz mit einer Sand/Matschanlage im Fritz-Steinhoff-Park

 

Um den Wunsch der Politik nach einem Wasserspiel Rechnung zu tragen, wurde sich in Abstimmung mit „Jugend und Soziales“ für die Erweiterung des vorhandenen Kleinkinderspielplatzes um eine Sand/Matschanlage verständigt. Das Angebot und die Ausstattung des Kleinkinderspielplatzes soll auf die Altersgruppe 0 bis 6 Jahre begrenzt werden.

 

Die Erweiterung ist auf der angrenzenden Grünfläche des Kleinkinderspielplatzes vorgesehen und birgt gleich mehrere Vorteile.

  •            Die Bedürfnisse der Jüngsten werden mit dem Bau einer Sand/Matschanlage altersgerecht angesprochen
  •            Angliederung an den vorhandenen Kleinkinderspielplatz lässt das abwechslungsreiche Spiel einer Altersgruppe mit anderen Spielinhalten zu
  •            Die vorhandene Pflegezufahrt kann auch für den Wasser/Matschbereich genutzt werden
  •            Räumlicher Bezug ermöglicht leichter die Beaufsichtigung durch die Eltern
  •            Entstehender Lärm, der von Kindern auf Spielplätzen ausgeht, gilt als sozialadäquat und ist von Nachbarn zu dulden. Richtwerte von Lärm, wie bei Freizeitanlagen oder Abenteuerspielplätzen üblich, dürfen nicht herangezogen werden.

 

     Beispiele von Sand/Matschanlagen in Hagen

      

Hammeckepark            Friedensplatz Vorhalle    Quelle Stadt Hagen

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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05.06.2025 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Grundsanierung und Erweiterung des Kleinkinderspielplatzes mit Wasserelementen (Sand-/Matschanlage) wird gem. der geänderten und beschlossenen Prioritätenliste (DS 0040/2025) geplant und gebaut.
  2. Die Verortung eines Spielplatzes mit Wasserelementen (Sand-/Matschanlage) erfolgt gem. der Erläuterung zu Punkt 3 der Prioritätenliste (DS 0040/2025) als Erweiterung neben dem vorhandenen Kleinkinderspielplatz. 
  3. Die Altlasten unter der ehemaligen Bolzplatzfläche werden durch eine fachgerechte Oberflächensicherung für die Nachnutzung versiegelt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird von einer kostenintensiven Entsorgung der ehem. Bolzplatzfläche abgesehen.
  4. Für die Umnutzung des ehemaligen Bolzplatzes findet eine Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung statt. Ziel ist es, auf der neuen Freizeitfläche multifunktionale und attraktive Angebote bzw. Ideen für alle Generationen unter Beachtung und Minimierung entstehender Lärmimmissionen umzusetzen.
  5. Der gewünschte Bau eines Wasserspielplatzes am Standort des Bolzplatzes wird aus bautechnischen Gründen sowie der Lärmschutzproblematik nicht weiterverfolgt.

 

Abstimmungsergebnis zu den Punkten 1., 2., 4. und 5.:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

2

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 


Abstimmungsergebnis zu Punkt 3:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

1

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

 

2

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

1

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

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11.06.2025 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Grundsanierung und Erweiterung des Kleinkinderspielplatzes mit Wasserelementen (Sand-/Matschanlage) wird gem. der geänderten und beschlossenen Prioritätenliste (DS 0040/2025) geplant und gebaut.
  2. Die Verortung eines Spielplatzes mit Wasserelementen (Sand-/Matschanlage) erfolgt gem. der Erläuterung zu Punkt 3 der Prioritätenliste (DS 0040/2025) als Erweiterung neben dem vorhandenen Kleinkinderspielplatz. 
  3. Die Altlasten unter der ehemaligen Bolzplatzfläche werden durch eine fachgerechte Oberflächensicherung für die Nachnutzung versiegelt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird von einer kostenintensiven Entsorgung der ehem. Bolzplatzfläche abgesehen.
  4. Für die Umnutzung des ehemaligen Bolzplatzes findet eine Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung statt. Ziel ist es, auf der neuen Freizeitfläche multifunktionale und attraktive Angebote bzw. Ideen für alle Generationen unter Beachtung und Minimierung entstehender Lärmimmissionen umzusetzen.
  5. Der gewünschte Bau eines Wasserspielplatzes am Standort des Bolzplatzes wird aus bautechnischen Gründen sowie der Lärmschutzproblematik nicht weiterverfolgt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

2

 

 

Bündnis 90 /Die Grünen

 

 

 

SPD

2

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

9

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

Erweitern

02.07.2025 - Sport- und Freizeitausschuss - zur Kenntnis genommen