Anfrage - 0427/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Fragen:

 

1. Macht die Stadt Hagen bei Vermietern, bei denen die Stadt die Wohnkosten für

Bürgergeldempfänger übernimmt und die ihrer Eigentümerpflicht nicht nachkommen,

von der Möglichkeit der Mietkürzung Gebrauch?

2. Wenn ja, in wieviel Fällen ist das in den letzten 5 Jahren ca. passiert?

 

Bergründung:

 

Immer wieder hört man (durch Berichterstattung in der Presse oder durch Aussagen

von städtischen Mitarbeitern), dass Vermieter in manchen Problemimmobilien ihren

Vermieterpflichten, was den baulichen Zustand ihrer Häuser oder Wohnungen betrifft,

nicht nachkommen. Wenn die Stadt hier die Mietzahlungen für Bürgergeldempfänger

trägt, hätte sie die Möglichkeit durch Mietkürzungen Druck auf Vermieter auszuüben.

Wir würden gerne erfahren, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.05.2025 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl