Beschlussvorlage - 0383/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen behält über den 31.07.2025 hinaus das Deutschlandticket Schule als Schülerticket bei.

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Sachverhalt

Mit Einführung des Deutschlandtickets wurde zum 01.08.2023 für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 nach Dringlichkeitsbeschluss des Rates das Deutschlandticket Schule (damals 49 €) in Hagen eingeführt und löste das bisherige Schokoticket zeitlich befristet ab. Der bestehende Vertrag mit dem VRR und der Hagener Straßenbahn AG läuft zum 31.07.2025 aus. Es muss daher entschieden werden, ob die Stadt als Schulträger weiter beim Schüler-Deutschlandticket bleiben will, oder wieder das frühere Schokoticket anbietet.

Der die Kosten regelnde Erlass zum Deutschlandticket läuft zum 31.12.2025 aus. Lt. Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung soll bis 2029 jedoch keine Kostensteigerung erfolgen. Ein jetzt mit dem Verkehrsunternehmen geschlossener Vertrag würde allerdings jegliche Preissteigerungen durch eine neue Erlasslage zum Deutschlandticket seitens des Bundes einschließen und an die Stadt weitergeben.

Der VRR bewirbt den Verbleib beim Deutschlandticket offensiv. Die Kosten für beide Ticketarten sind mittlerweile um einige Prozente gestiegen. Aktuell ist das Deutschlandticket insgesamt im Schuljahr um 191.399 € teurer. Das Schokoticket kostet zwar etwas mehr im Monat, dafür werden aber nur 11 Monate abgerechnet. Allerdings wäre ein unterjähriger Wechsel zurück zum Schokoticket im HHJ 2025 teurer als der Verbleib beim Deutschlandticket. Denn für das Jahr 2025 ergeben sich für die Monate Januar - Juli monatliche Zahlungen für das Deutschlandticket von 259.376 €, und für das Schokoticket August - Dezember 2025 265.555,69 € monatlich, in Summe also 30.898,47 € mehr als beim Verbleib beim Deutschlandticket, da dann die vollen fünf Monate bezahlt werden müssten.

Die genannten Mehrkosten werden durch Minderaufwendungen innerhalb des Fachbereichs gedeckt werden.

Die Kosten des Deutschlandtickets ab 01.01.2026 hängen von der dann gültigen Erlasslage ab.

Mögliche Kosten bei gleichbleibenden Preisanpassungen zeigen den Break-even-Point 2027 (siehe nachfolgende Tabelle):

Haushaltsjahr*

Schokoticket p. HHJ

Deutschlandticket

(D-Ticket)  p.HHJ

erwartete Zuzahlung z. D-Ticket

Mehraufwand (+) /

Minder-aufwand (-)

2025 ab 01.08.

3.143.410,47

3.112.512,00

0,00

+30.898,47

2026 +5 %

3.067.169,22

3.112.512,00

0,00

-45.342,78

2027 +5 %

3.220.526,63

3.112.512,00

108.014,63

0

2028 +5 %

3.381.552,96

3.112.512,00

259.040,96

0

*Modellrechung Basisschülerzahlen 15.10.24 (=SJ 24/25)

Aufgrund des Koalitionsvertrages wird davon ausgegangen, dass nach dem 01.01.2026 die Preise für das Deutschlandticket zunächst stabil bleiben werden, die des Schokotickets aber um ca. 5 % jährlich steigen. Dies ergibt sich aus den durchschnittlichen Preisanpassungen der Vorjahre.

Die Kosten für das Deutschlandticket sind durch die aktuelle Haushaltsplanung gedeckt.

Wichtig zu beachten ist, dass durch den Verbleib beim Deutschlandticket keine tatsächlichen Einsparungen im Haushalt möglich sind. Die Ergänzungsvereinbarung sieht vor, dass im Fall von positiven Differenzen im Haushaltsjahr dieser Differenzbetrag zusätzlich an das Verkehrsunternehmen zu zahlen ist. Dies resultiert aus der ursprünglichen Vereinbarung, dass trotz der Einführung des Deutschlandtickets für Schüler*innen der seitens der Schulträger aufgewendete Gesamtbetrag für die Beförderung nicht unter dem liegt, der für die herkömmlichen Ticketvarianten - in diesem Fall des Schokoticket - anfällt.

Abwägung:

Neben der Kostenseite sind bei der Entscheidung die direkten Konsequenzen für die Schülerinnen und Schüler zu bedenken.

Entscheidet sich die Stadt gegen die weitere Nutzung des Deutschlandtickets als Schülerticket, besteht für alle Kinder und Jugendlichen nicht mehr die Möglichkeit, das Deutschlandticket zum ermäßigten Preis zu erwerben. Hier würde dann der normale Preis für das Ticket fällig.

Zum anderen werden die Schüler*innen bei einem Wechsel zurück zum Schokoticket in ihrer Mobilität und damit in den Möglichkeiten der Teilhabe beschnitten, da das Ticket nicht im kompletten Bundesgebiet, sondern nur in der die Schule umgebenden Tarifzone gültig ist. Dies umfasst in diesem Fall den VRR-Verbundraum (siehe Anlage). Weiter gilt es zu bedenken, dass nur bei der Wahl des Deutschlandtickets zum Schülerticket für die Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf ein Schülerticket haben, die Möglichkeit besteht, ein vergünstigtes Deutschlandticket als Selbstzahler zu bestellen. Hierzu ist anzumerken, dass es nicht die Aufgabe des Schulträgers ist, eine weitreichende Mobilität der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Hierbei handelt es sich um eine gesamtstädtische Aufgabe.

Sofern die neue Bundesregierung den Koalitionsvertrag entsprechend umsetzt, wäre der Verbleib beim Deutschlandticket Schule auch im Hinblick auf die finanzielle Situation der Stadt längerfristig nicht teurer, würde jedoch mehr Leistungsumfang bieten. Deshalb wird vorgeschlagen, am Deutschlandticket Schule festzuhalten. Da es sich allerdings sowohl bei den Rahmenbedingungen zum Deutschlandticket als auch bei den Preissteigerungen des Schokotickets um Annahmen handelt, wird die Entwicklung seitens der Verwaltung laufend weiter verfolgt.

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Auswirkungen

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Grundsätzlich sind auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen von der Regelung betroffen sofern sie keine Förderschule mit dem Angebot des Schülerspezialverkehrs besuchen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X 

positive Auswirkungen (+)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

1. Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

 Zukunftsbeschluss bzgl. der Schülerbeförderung

-Weiterführung des Deutschlandtickets

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0311; 0312; 0315; 0316; 0317; 0318; 0321; 0331 

Bezeichnung:

Teilpläne aller Schulformen

Auftrag:

1031101 - 1033101 

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben aller Schulformen

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

527200

Bezeichnung:

 Schülerbeförderungskosten

 

 

Kostenart

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

Aufwand (+)

527200

3.112.512,00 

3.112.512,00 

3.220.526,63 

3.381.552,96 

Eigenanteil

 

3.112.512,00 

3.112.512,00 

3.220.526,63 

3.381.552,96 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

0311; 0312; 0315; 0316; 0317; 0318; 0321; 0331 

Bezeichnung:

Teilpläne aller Schulformen

Auftrag:

1031101 - 1033101 

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben aller Schulformen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2025

2026

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

527301

Lehr- und Unterrichtsmittel für Schulen

191.399,00 

 

 

 

 X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt eingeplant. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten wird in der nächsten Haushaltsplanung – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen – berücksichtigt.

 

4. Steuerliche Auswirkungen

 

x 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

6. Rechtscharakter

 X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.05.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.05.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen