Beschlussvorlage - 0273/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung von Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft (HUI)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.05.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen bestellt Herrn Joachim-Otto Wilbring als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft (HUI).
- Der Oberbürgermeister wird zu allen rechtlich notwendigen oder sachgerechten Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. ermächtigt.
Sachverhalt
Gemäß § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der HUI i. V. m. § 108a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden vier Arbeitnehmervertreter durch den Rat der Gemeinde in den Aufsichtsrat der HUI bestellt bzw. abberufen.
Die mit Ratsbeschluss vom 24.06.2021 (Drucksachen-Nr. 0407/2021) bestellte Arbeitnehmervertreterin, Frau Friederieke Prinz, hat ihr Mandat zum 20.03.2025 als Arbeitnehmervertreterin niedergelegt.
Gem. § 108a Abs. 8 GO NRW bestellt der Rat mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder für den abberufenen oder ausgeschiedenen Arbeitnehmervertreter aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der als Anlage beigefügte Vorschlagsliste vom 19.04.2021 einen Nachfolger.
Derzeit sind die Herren Marc Siskowski, Achim Schnell und Enrico Kupke Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der HUI.
Der potentielle Nachrücker von Frau Prinz von der Vorschlagsliste des Betriebswahlvorstandes vom 19.04.2021, Herr Olaf Fred Sprave, ist nicht mehr im Dienst der HUI, sodass der unter Ziffer 8.) der Vorschlagsliste gelistete, Herr Joachim-Otto Wilbring, als Arbeitnehmervertreter der HUI zu entsenden ist.
Neben der Stadt Hagen (51%) und der Stadt Dortmund (20%) sind auch die ENERVIE Kommunen mittelbar an der Gesellschaft beteiligt. Gemäß § 108a Abs. 9 Ziffer 1 GO NRW bedarf die Bestellung der in den Aufsichtsrat zu entsendendem Arbeitnehmervertreter übereinstimmende Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Gemeinden, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird. Da die Stadt Hagen mittelbar mit 51% an beiden Gesellschaften beteiligt ist, genügt für die Bestellung der Arbeitnehmervertreter ein Beschluss des Rates der Stadt Hagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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647,8 kB
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