Beschlussvorlage - 0380/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2024 und des Lageberichtes der Stadt Hagen entgegen und leitet diese an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 102 Gemeindeordnung NRW, den Entwurf des Jahresabschlusses 2024 und des Lageberichtes der Stadt Hagen zu prüfen.

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Sachverhalt

Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2024 und des Lageberichtes der Stadt Hagen mit Datum vom 28.04.2025 aufgestellt.

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit Datum vom 28.04.2025 bestätigt.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 und des Lageberichtes der Stadt Hagen ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten. Nach Durchführung der nach § 102 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt Hagen zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 wird lediglich eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Auf eine Druckversion des Entwurfs für jedes einzelne Ratsmitglied wird verzichtet und stattdessen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

 


Vor der Umbuchung auf die Aktivseite weist die Bilanz zum 31.12.2024 ein negatives Eigenkapital in Höhe von 39.733.348,23 € aus. Es setzt sich zusammen aus dem negativen Jahresergebnis in Höhe von 39.657.436,42 € und aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO mit negativem Ergebnis in Höhe von 75.911,81 €.

Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bestand aus „Nicht abgedeckten Fehlbeträgen" auf der Aktivseite der Bilanz ein negatives Eigenkapital in Höhe von 71.236.952,72 €.

 

Das negative Eigenkapital 2024 in Höhe von 39.733.348,23 € erhöht das negative Eigenkapital aus Vorjahren auf einen Betrag in Höhe von 110.970.300,95 €.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.05.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen