Beschlussvorlage - 0364/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Verlängerung des Konsortialvertrages für die Südwestfalen Energie und Wasser AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz (Oberbürgermeister), Bernd Maßmann (Stadtkämmerer)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.05.2025
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verlängerung des bestehenden Konsortialvertrages für die Südwestfalen Energie und Wasser AG (ENERVIE) zwischen der Stadt Hagen und der Stadt Lüdenscheid für die Dauer von fünf Jahren.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Verlängerung gegenüber dem Konsortialpartner schriftlich zu erklären.
Sachverhalt
Der bestehende Konsortialvertrag zwischen den Städten Hagen und Lüdenscheid wurde 2003 zur Stärkung der kommunalen Aktionärsstruktur bei der Südwestfalen Energie und Wasser AG (ENERVIE) und der Mark-E AG geschlossen, um damit beide Stimmrechte in den Sitzungen der ENERVIE und der Mark-E AG zu bündeln und gemeinschaftlich zur Sicherung der Unternehmen aufzutreten.
Der Konsortialvertrag endet am 30.08.2026 und kann durch Erklärung der beiden Parteien 12 Monate vor Vertragsende für die Dauer von 5 Jahren verlängert werden, d. h. spätestens zum 30.08.2025 müssen die Erklärungen beider Parteien vorliegen.
Der Konsortialrat hat sich in seiner Sitzung am 01.04.2025 für die Verlängerung des Konsortialvertrages ausgesprochen und dem nachfolgenden, zwischen den Beteiligungsverwaltungen der Städte Hagen und Lüdenscheid abgestimmten Vorgehen zugestimmt:
- Dem Rat der Stadt Hagen wird in der Sitzung am 22.05.2025 vorgeschlagen die Verlängerung der Konsortialabrede zu beschließen und gegenüber der Stadt Lüdenscheid die Verlängerungsabsicht kundtun.
- Im Anschluss würde die Stadt Lüdenscheid mit der Verlängerungsabsicht in ihre Ratssitzung gehen und eine entsprechende Ratsentscheidung einholen.
Beide Verlängerungsabsichten lägen damit vor dem 30.08.2025 vor, so dass die Konsortialpartner die Vertragsverlängerung unterzeichnen können.
