Beschlussvorlage - 0356/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Organisationsform der Sekundarschule Altenhagen wird beginnend mit dem Schuljahr 2025/2026 von teilintegriert in integriert geändert.

 

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Sachverhalt

Die Sekundarschule Altenhagen wurde zum Schuljahr 2014/2015 errichtet. Im Rahmen der Errichtungsbeschlusses hat der Schulträger u.a. auch die Organisationsform „teilintegriert“ beschlossen.

 

Die Schulkonferenz der Sekundarschule hat eine Änderung der Organisationsform zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt. Die Begründung der Sekundarschule ist als Anlage beigefügt. Nach ergänzender Information der Schulleitung soll die neue Organisationsform im nächsten Schuljahr für die Jahrgangstufen 5 und 6 gelten, sie erweitert sich sukzessive in den folgenden Schuljahren auf die höheren Jahrgänge. Im Rahmen der Schulkonferenz war auch die Schulpflegschaft bei der Erarbeitung dieses Konzepts beteiligt.

 

Die Änderung der Organisationsform ist schulgesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, Nach einem Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung wird sie jedoch als eine solche angesehen und ist daher als eine Änderung im Sinne des § 81 Absatz 2 Schulgesetz zu behandeln. Erforderlich ist daher ein entsprechender Ratsbeschluss und ein Antrag des Schulträgers bei der Bezirksregierung.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.05.2025 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.05.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen