Beschlussvorlage - 0340/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Das ehemalige Gebäude der Förderschule August Hermann Francke wird nach erfolgter Sanierung der zukünftige Standort der Förderschule Wilhelm Busch.

 

2. Der Umzug der Förderschule in die Selbecker Straße 185 erfolgt rechtzeitig zum Schuljahr 2027/2028.

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Sachverhalt

 

Bekanntermaßen besteht die perspektivische Notwendigkeit eines neuen Standorts für die Förderschule Wilhelm Busch. Mit der Vorlage 0771/2024 hat die Verwaltung dazu als zukünftige Lösung grundsätzlich den Schulstandort der ehemaligen Förderschule August Hermann Francke in der Selbecker Straße 185 vorgeschlagen. In der Zwischenzeit erfolgte in Abstimmung mit der Förderschule Wilhelm Busch, der Schulaufsicht und der Gebäudewirtschaft die Prüfung dieses Vorschlags.

 

Die in der Vorlage bereits erwähnte positive Ersteinschätzung der Förderschule Wilhelm Busch wird durch den einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz vom 30.01.2025 (siehe Anlage) bestätigt. Wie aus der beigefügten Stellungnahme der Unteren Schulaufsicht (siehe Anlage) ersichtlich, wird der neue Schulstandort ebenfalls positiv gesehen.

 

Ausgehend vom vorhandenen Raumbestand hat die Förderschule ein Raumkonzept erstellt, das neben dem Lehrkräftebereich, der Verwaltung, den Fachräumen sowie Differenzierungs-/Gruppenräumen 12 Klassenräume berücksichtigt. Gegenüber dem aktuellen Schulstandort bedeutet dies eine Ausweitung um zwei Klassenräume, womit mögliche zukünftige Schülerzuwächse Berücksichtigung finden.

 

Aufgrund der Vornutzung als Förderschule kann der vorhandene Raumbestand hinsichtlich Größe und Zuschnitt insgesamt weiter so genutzt werden. Es sind lediglich minimale Anpassungsarbeiten vorgesehen. Es sind jedoch Sanierungsarbeiten zu berücksichtigen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Erneuerung der Fenster, eine Grundsanierung des NW-Raums, sowie die Teilsanierung der WCs. Ergänzend kommen allgemeine Renovierungsarbeiten hinzu. Im Rahmen der Digitalisierung wird das Schulgebäude mit einer modernen Infrastruktur ertüchtigt. Weiterhin ist der „leere“ Schulhof mit Spielgeräten und Aufenthaltszonen zu gestalten. Die überschlägigen Kosten für diese Maßnahmen wurden durch die Gebäudewirtschaft auf insgesamt 3.904.180 € errechnet.

 

Für die ursprünglich vorgesehene Nachfolgenutzung durch die Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh (Sanierung und bauliche Erweiterung) sind für die Haushaltsjahre 2024/2025 insgesamt 2.653.200 € eingeplant, wovon 1.560.000 € zur Deckung der Neubaumaßnahme – Grundschule Goldberg-Franzstraße (siehe Vorlage 0818/2024) eingesetzt werden. Die verbleibenden 1.093.200 € reichen zur Finanzierung der dargestellten Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen in 2025 aus. Für die Haushaltsplanung 2026 sind weitere 1.428.800 € vorgesehen. Der verbleibende Finanzbedarf beläuft sich nunmehr auf 2.810.980 € (3.904.180 € - 1.093.200 €), die im Rahmen der Haushaltsplanung für 2026 zu berücksichtigen sind.

 

Haushaltsmittel:

 

Vorlage 0818/2024:

Ansatz 2023

510.000,00 €

 

 

 

Ansatz 2024

714.400,00 €

 

Bereitstellung 2024

160.000,00 €

Ansatz 2025

1.428.800,00 €

 

Bereitstellung 2025

1.400.000,00 €

Mittel - Gesamt:

2.653.200,00 €

 

Bereitstellungen - Gesamt:

1.560.000,00 €

 

 

 

 

 

 

Noch vorhandene Mittel:

1.093.200,00 €

 

 

 

Finanzierungsbedarf HHP 2026/27

2.810.980,00 €

 

 

 

Kosten Gesamtprojekt:

3.904.180,00 €

 

 

 

Der Vertrag mit dem Werkhof über den Schulstandort in der Obernahmer läuft bis zum 31.07.2027. Ziel ist es daher, die Verlagerung der Förderschule Wilhelm Busch in die Selbecker Straße 185 rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2027/2028 vollzogen zu haben. Der überschlägige Bauzeitenplan der Gebäudewirtschaft sieht einen Gesamtzeitraum bis Ende 3. Quartal 2027 vor. Die Verwaltung wird sich generell darum bemühen, diese Zeitspanne zu reduzieren. Alternativ wird auch in Absprache mit den Beteiligten die Möglichkeit gesehen, die notwendigen Arbeiten für einen reibungslosen Schulbetrieb bis zum Sommer 2027 zu erledigen und die Restarbeiten anschließend in einem überschaubaren Zeitraum umzusetzen.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

Die Schüler*innen der Förderschule Wilhelm Busch werden im Schwerpunkt „soziale und emotionale Entwicklung“ gefördert.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Wiederherstellung zur Unterrichtsnutzung des ehemaligen Gebäudes der Förderschule August Hermann Francke zur zukünftigen Nutzung der Förderschule Wilhelm Busch.

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0321

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben FÖS

Finanzstelle:

5.000617

Bezeichnung:

FÖS August-H.-Francke - Sanierung u. Erw.

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

Gesamt

2025

2026

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

3.904.180 €

1.093.200 €

2.810.980 €

Eigenanteil

3.904.180 €

1.093.200 €

2.810.980 €

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant bzw. wird sie – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Hagen – in der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die Ausgaben in Höhe von 3.904.180 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren, die sich wie folgt aufteilen:

Bezeichnung

Betrag

AfA-Laufzeit

AfA

Gebäudeteil A

1.366.463 €

13 Jahre

105.113 €

Gebäudeteil B

2.537.717 €

32 Jahre

79.304 €

Gebäudeteil C

Findet keine nennenswerte Verbesserung statt.

Gesamt

3.904.180 €

 

184.417 €

 

Insgesamt ergeben sich daraus zunächst jährliche Abschreibungen i. H. v. 184.417 €.

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

(1,5 % von den Anschaffungs- und Herstellungskosten)

58.562,70 €

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

184.417,00 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

242.979,70 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

242.979,70 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                  Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.05.2025 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.05.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen