Beschlussvorlage - 0082/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Fortschreibung des Ausbildungskonzepts für die Vorhaltung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern für den Rettungsdienst der Stadt Hagen als Anhang zum Rettungsdienstbedarfsplan wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Vorlage (Drucksachen-Nr. 0082/2025) ist.

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Sachverhalt

Das Ausbildungskonzept für die Vorhaltung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern für den Rettungsdienst der Stadt Hagen ist Bestandteil des Rettungsdienstbedarfsplans (Vorlage 0445/2024). Der Bedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern (§ 12 RettG).

 

Im Personalkonzept für die Jahre 2024 bis 2026 ist aufgrund des zeitlichen Verzugs zwischen Anfang und Ende der Ausbildung von Notfallsanitätern ein Kontingent von je 12 Neuausbildungen vorgesehen. Darüber hinaus wurde mit drei Neueinstellungen pro Jahr kalkuliert. Leider können die Abgänge und die Erhöhung des Ausfallfaktors nicht durch Neueinstellungen aufgefangen werden. Das Ausbildungskontingent ist für die Jahre 2025 und 2026 anzupassen. Bereits seit dem 01.01.2024 sind Ergänzungsprüfungen für bereits ausgebildete Rettungsassistent*innen nicht mehr zulässig und auch die Übergangsfrist für die Besetzung von Rettungsmitteln durch Rettungsassistent*innen endet mit Ablauf des 31.12.2026 (§ 4 Abs. 6 RettG NRW). Zu einer entsprechenden Öffnungsklausel haben die Krankenkassenverbände im aktuellen Brandschutzbedarfsplan (Seite 73) bereits ihr Einvernehmen erteilt. Danach können bis zu 18 Ausbildungen jährlich durchgeführt werden.

 

Für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter ist neben einem Platz an der Berufsfachschule auch ein Praktikumsplatz in einem Krankenhaus und auf einer Lehrrettungswache erforderlich. Um bereits in der Ausbildung auf den Rettungsmitteln eingesetzt werden zu können wird die Fahrerlaubnis der Klasse C benötigt. In 2025 bestünde laut aktueller Berechnung ein Bedarf an tatsächlich mindestens 18 Ausbildungen. Diese Kapazitäten sind im Praktika-Bereich aufgrund der aktuellen Ausbildungszahlen allerdings nicht abbildbar. Es können in 2025 maximal 15 Plätze besetzt werden.

 

Für den Ausbildungsbeginn im August 2024 konnten wie in der zweiten Fortschreibung des Ausbildungskonzeptes mitgeteilt (Drucksachen-Nr. 0171/2024) tatsächlich 13 Ausbildungsplätze besetzt werden. Davon gingen fünf Plätze an Schulabgänger, ein Beschäftigter und sieben Beamte nehmen berufsbegleitend an der Qualifizierung teil. Vier Beschäftigte schließen ihre Ausbildung im September 2025 ab. Die zwei weiteren Lehrgänge mit insgesamt 25 Teilnehmenden befinden sich noch bis 2027 in der Ausbildung.

 

Neben der Qualifizierung von zehn Beamten bzw. Beschäftigten aus dem Rettungsdienst sollen aufgrund der bisher guten Erfahrungen auch in 2025 wieder Ausbildungsplätze für mindestens fünf Schulabgänger vorgehalten werden. Diese Mischung verhindert eine Schwächung des Einsatzdienstes und eine Überlastung der Behördenfahrschule.

 

Insgesamt wären in 2025 dann 44 Auszubildende für den Beruf der Notfallsanitäterin / des Notfallsanitäters an den Hagener Rettungswachen angebunden. Dafür ist eine ausreichende Anzahl an Praxisanleitern auszubilden und vorzuhalten. Nach rechtlichen Vorgaben darf ein Praxisanleiter maximal drei Auszubildende betreuen. Eine ausreichende Anzahl an Praxisanleitern wird bereits vorgehalten. Bis zu zwölf dieser Stellen sind über den aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan refinanzierbar.

 

Die Verbände der Krankenkassen sind mit Schreiben vom 23.01.2025 um Stellungnahme gebeten worden und haben ihr Einvernehmen am 13.03.2025 erteilt. Damit ist die Refinanzierung von bis zu 15 Ausbildungen mit Einstellungsjahrgang 2025 gesichert.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.05.2025 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.05.2025 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen